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Wirtschaftlicher Totalschaden: Wiederbeschaffungs­wert minus Restwert

Ratgeber · Schaden und Autowert

Die Reparatur kostet mehr, als dein Auto wert ist? Unser Rechner zeigt, welche der vier Stufen aus der BGH-Rechtsprechung für dich gilt, was dir Haftpflicht oder Kasko zahlen und wie viel die Mehrwertsteuer ausmacht. Wir verkaufen dabei weder Versicherungen noch Gutachten.

Zuletzt geprüft: 29. September 2026 · von Hassan Amer · Alle Auto-Ratgeber

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Die kurze Antwort

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur mehr kostet als der Wiederbeschaffungswert (WBW), also der Preis für ein gleichwertiges Gebrauchtauto. Du bekommst dann in der Regel den WBW minus Restwert (den Wert des kaputten Autos): bei 9.800 € WBW und 2.600 € Restwert sind das 7.200 €, in der Kasko abzüglich Selbstbeteiligung. Kaufst du kein Ersatzauto, zieht die Versicherung die im WBW enthaltene Mehrwertsteuer ab, bei regelbesteuerten Autos rund 16 % des Bruttowerts. Bist du unschuldig, zahlt die gegnerische Versicherung sogar eine Reparatur bis 130 % des WBW, wenn das Auto vollständig und fachgerecht nach Gutachten repariert wird und du es mindestens sechs Monate weiterfährst.

Wann ist ein Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Wenn die nötige Reparatur mehr kostet als der Wiederbeschaffungswert. So steht es in den Musterbedingungen der Kfz-Versicherung (AKB A.2.5.1.5). Reparieren ließe sich das Auto noch, es lohnt sich nur nicht. Beim technischen Totalschaden geht auch das nicht mehr. Gegenüber der Versicherung des Unfallgegners zählen aber zwei Grenzen:

Grenze A: WBW minus Restwert

Diesen Betrag nennt man Wiederbeschaffungsaufwand. Kostet die Reparatur mehr, darf die gegnerische Versicherung auf Totalschadenbasis abrechnen, wenn du weder reparieren lässt noch das Auto sechs Monate weiterfährst (BGH, 23.05.2006, VI ZR 192/05).

Grenze B: 100 % des WBW

Darüber ist es ein echter Totalschaden. Reparieren auf Kosten des Gegners geht dann nur noch mit der 130-%-Regel, in der Kasko nur bis zum WBW.

70 % sind keine Rechtsregel. Oft liest man, ab 70 % Reparaturkosten sei ein Auto ein Totalschaden. Weder das Gesetz noch die BGH-Entscheidungen auf dieser Seite legen diese Grenze fest. Entscheidend ist der Restwert: Bei 8.000 € WBW und 3.000 € Restwert liegt Grenze A bei 5.000 €, also schon bei 62,5 %.

Was bedeuten Wiederbeschaffungswert, Restwert und Zeitwert?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den du am Unfalltag für ein gleichwertiges Gebrauchtauto zahlen müsstest. Der Restwert ist das, was dein beschädigtes Auto beim Verkauf noch bringt (AKB A.2.5.1.6 und A.2.5.1.7).

Begriff Was es ist Beispiel A
Wiederbeschaffungswert (WBW) Preis für ein gleichwertiges Gebrauchtauto am Unfalltag. Er steht im Gutachten. 9.800 €
Restwert Verkaufswert des beschädigten Autos. Der Gutachter holt dafür Angebote aus deiner Region ein. 2.600 €
Wiederbeschaffungsaufwand WBW minus Restwert. Das zahlt die Versicherung beim Totalschaden, zugleich ist es Grenze A. 7.200 €
Zeitwert Kein fester Begriff, in den Musterbedingungen der Kfz-Versicherung kommt er nicht vor. Meist ist der Verkaufswert gemeint. Für die Abrechnung zählt er nicht. –
Neupreis Preis des gleichen Autos neu (AKB A.2.5.1.8). Zählt nur bei Neupreisentschädigung oder fast neuen Autos (FAQ). –

Wie wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt?

Der Kfz-Sachverständige ermittelt ihn im Gutachten. Er sucht den Marktpreis für ein Auto gleichen Typs mit ähnlichem Alter, Kilometerstand, Ausstattung und Zustand. Ob der Wert passt, kannst du grob selbst prüfen:

  • Such fünf vergleichbare Angebote: gleiches Modell und gleicher Motor, Erstzulassung plus oder minus sechs Monate, Kilometerstand plus oder minus 15 %, ähnliche Ausstattung.
  • Bedenke, dass Angebotspreise keine Verkaufspreise sind.
  • Liegt der WBW im Gutachten deutlich darunter, bitte den Gutachter schriftlich um eine Stellungnahme mit seinen Vergleichsdaten. Bei Streit helfen ein Anwalt für Verkehrsrecht oder die Verbraucherzentrale.

Wie du den Wert eines Autos ohne Unfall selbst einschätzt, erklärt der Ratgeber Autowert und Schwacke-Liste.

Wer den Gutachter bezahlt, steht im Ratgeber Gutachter nach Unfall.

Wie viel Geld bekommst du bei einem Totalschaden?

Den Wiederbeschaffungswert minus Restwert, in der Kasko zusätzlich minus Selbstbeteiligung (AKB A.2.5.1.1 und A.2.5.8). Das Wrack behältst du und kannst es zum Restwert verkaufen:

9.800 €Wiederbeschaffungswert laut Gutachten
− 2.600 €Restwert, das Wrack bleibt bei dir
7.200 €zahlt die gegnerische Versicherung bei Ersatzkauf
9.800 €hast du nach dem Verkauf des Wracks zusammen

Die 7.200 € gibt es, wenn du ein Ersatzauto für mindestens 9.800 € kaufst. Ohne Ersatzkauf zieht die Versicherung den Steueranteil ab, der im WBW steckt, bei diesem differenzbesteuerten Auto 235,20 €. Dann sind es 6.964,80 € (warum). Mehr bekommst du nur, wenn du reparieren lässt oder das Auto weiterfährst, siehe Rechner.

Was die gegnerische Versicherung zusätzlich zahlt

Bist du unschuldig, ersetzt die Haftpflicht des Unfallgegners auch die Kosten, die der Unfall sonst verursacht, zum Beispiel:

  • Gutachter: Du darfst ihn selbst beauftragen. Seine Kosten gehören zum Schaden, wenn du ein Gutachten für nötig halten durftest (BGH, 30.11.2004, VI ZR 365/03). Beim möglichen Totalschaden brauchst du WBW und Restwert, und die ermittelt kein Kostenvoranschlag.
  • Abschleppen vom Unfallort.
  • Mietwagen oder Nutzungsausfall für die Zeit ohne Auto. Beides gibt es nicht unbegrenzt: Kümmerst du dich nicht zügig um Ersatz, kann der Anspruch gekürzt werden (§ 254 Abs. 2 BGB).

Totalschaden-Rechner: Was steht dir in deinem Fall zu?

Trag die Zahlen aus deinem Gutachten ein. Der Rechner zeigt, in welcher der vier Stufen du liegst und was dir die gegnerische Haftpflicht oder deine Kasko zahlt, mit und ohne Ersatzkauf.

Totalschaden-Rechner

0 %100 %130 %

Rechenhilfe nach BGH-Rechtsprechung und den unverbindlichen GDV-Musterbedingungen (AKB 2015, Stand 30.04.2025), kein Gutachten und keine Rechtsberatung. Beträge brutto wie im Gutachten, ohne Reparatur rechnet der Rechner 19 % Mehrwertsteuer heraus. 2,4 % Steueranteil ist nur ein Beispielwert. Ein merkantiler Minderwert ist nicht eingerechnet.

Die vier Stufen im Überblick

Sie gelten gegenüber der Haftpflicht des Unfallgegners. Ohne Reparatur und ohne Ersatzkauf gibt es alle Beträge ohne Mehrwertsteuer (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB).

Stufe Reparatur kostet Lässt du reparieren Ohne Reparatur
1 Reparaturschaden bis Grenze A (WBW minus Restwert) Werkstattrechnung Reparaturkosten netto, ohne weitere Bedingung
2 Grenzfall über Grenze A bis 100 % des WBW volle Rechnung, ohne Sechs-Monats-Frist (BGH, 05.12.2006, VI ZR 77/06) Reparaturkosten netto, wenn du sechs Monate weiterfährst (VI ZR 192/05), sonst WBW minus Restwert
3 130-%-Zone über 100 % bis 130 % des WBW volle Rechnung bei vollständiger, fachgerechter Reparatur nach Gutachten und sechs Monaten Weiternutzung WBW minus Restwert
4 Nur Totalschaden über 130 % des WBW in der Regel nur WBW minus Restwert WBW minus Restwert

Wie rechnet die Versicherung? Vier Beispiele

Die Zahlen sind ausgedacht und nachgerechnet. Mit dem Knopf lädst du ein Beispiel in den Rechner.

A: Unverschuldet, 130-%-Zone

Kompaktwagen, laut Gutachten differenzbesteuert. WBW 9.800 €, Reparatur 11.400 € (116 %), Restwert 2.600 €: Stufe 3.

  • Ohne Ersatzkauf: 9.800 € − 235,20 € Steueranteil (2,4 %) − 2.600 € = 6.964,80 €
  • Mit Ersatzauto ab 9.800 €: 7.200 € (VI ZR 91/04)
  • Vollständig reparieren und sechs Monate weiterfahren: 11.400 €

B: Die Mehrwertsteuer-Falle

Unverschuldet, junges SUV, laut Gutachten regelbesteuert. WBW 24.990 € brutto (21.000 € netto), Reparatur 27.000 € (108 %), Restwert 7.500 €: Stufe 3.

  • Ohne Ersatzkauf: 21.000 € − 7.500 € = 13.500 €
  • Mit Ersatzauto ab 24.990 €: 24.990 € − 7.500 € = 17.490 €
  • Unterschied allein durch den Kaufbeleg: 3.990 €

C: Selbst verschuldet, Vollkasko

Auto wie in A, 300 € Selbstbeteiligung. Totalschaden, weil 11.400 € mehr sind als der WBW (AKB A.2.5.1.5).

  • Mit Ersatzkauf, Mehrwertsteuer angefallen: 9.800 € − 2.600 € − 300 € = 6.900 €
  • Ohne Ersatzkauf: 9.800 € − 235,20 € − 2.600 € − 300 € = 6.664,80 € (A.2.5.4)
  • Trotzdem reparieren: höchstens 9.800 € − 300 € = 9.500 € (A.2.5.2.1), die restlichen 1.900 € zahlst du selbst

D: Der Grenzfall

Unverschuldet, WBW 8.000 € steuerneutral, Restwert 3.000 €, Grenze A also 5.000 € (62,5 %). Reparatur 7.500 € brutto (93,75 %): Stufe 2.

  • Werkstattreparatur: 7.500 €, ohne Frist
  • Ohne Reparatur, sechs Monate weiterfahren, falls nötig verkehrssicher teilrepariert: 6.302,52 € netto
  • Verkauf nach zwei Monaten: 5.000 €

In A, B und D kommen die Nebenkosten dazu. In C gibt es keinen Nutzungsausfall, und die SF-Klasse wird zurückgestuft.

Wann darfst du trotz Totalschaden reparieren (130-%-Regel)?

Wenn du unschuldig bist und die Reparatur höchstens 30 % mehr kostet als der WBW. Weil du dein eigenes Auto behalten willst (Integritätsinteresse), muss die gegnerische Versicherung dann mehr zahlen als für ein Ersatzauto (BGH, 15.10.1991, VI ZR 314/90). Verglichen wird mit dem WBW, ohne den Restwert abzuziehen.

Das musst du erfüllen

  • Der Unfallgegner haftet, du forderst von seiner Haftpflicht.
  • Die Reparatur kostet laut Gutachten, samt merkantilem Minderwert, höchstens 130 % des WBW.
  • Das Auto wird vollständig und fachgerecht repariert, so wie im Gutachten beschrieben (BGH, 02.06.2015, VI ZR 387/14).
  • Du fährst das Auto in der Regel mindestens sechs Monate nach dem Unfall weiter (BGH, 13.11.2007, VI ZR 89/07).

Typische Fehler

  • Billiger oder nur teilweise reparieren, um unter 130 % zu kommen. Im Fall VI ZR 387/14 lag der WBW bei 1.600 €, das Gutachten bei knapp 3.000 €. Repariert wurde für 2.080 €, erstattet wurden nur 1.130 €.
  • Verkauf vor Ablauf der sechs Monate. Im Fall VI ZR 89/07 wurde das Auto nach rund sieben Wochen verkauft, es gab nur WBW minus Restwert.

Auf das Geld musst du nicht sechs Monate warten: Nach vollständiger, fachgerechter Reparatur kannst du die Zahlung in der Regel sofort verlangen (BGH, 18.11.2008, VI ZB 22/08). Die Versicherung darf aber unter Vorbehalt zahlen, falls du doch früher verkaufst.

In der Kasko gibt es die 130-%-Regel nach den Musterbedingungen nicht. Dort zahlt die Versicherung eine Reparatur mit Rechnung höchstens bis zum WBW (AKB A.2.5.2.1). Die Musterbedingungen sind unverbindlich, dein Vertrag kann abweichen.

Bleibt nach der Reparatur ein Wertverlust, weil Käufer für Unfallautos weniger zahlen, kann dir der Unfallgegner zusätzlich einen merkantilen Minderwert schulden.

Warum zieht die Versicherung Mehrwertsteuer ab?

Weil sie Mehrwertsteuer nur ersetzen muss, wenn sie tatsächlich angefallen ist (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB). Kaufst du kein Ersatzauto, ist keine angefallen, und die Versicherung zieht den Steueranteil ab, der im WBW steckt. Wie hoch er ist, hängt davon ab, wie Autos wie deines überwiegend gehandelt werden (BGH, 09.05.2006, VI ZR 225/05):

Besteuerung Wann Abzug ohne Ersatzkauf Bei 9.800 € WBW
regelbesteuert (§ 10 UStG) Händler verkaufen solche Autos mit voller Mehrwertsteuer. 19/119 des Bruttowerts, rund 16 % 1.564,71 €
differenzbesteuert (§ 25a UStG) Händler kaufen solche Autos ohne Mehrwertsteuer an, etwa von privat, und versteuern nur ihre Marge. Schätzwert des Gutachters, zum Beispiel 2 bis 2,5 % 235,20 € bei 2,4 %
steuerneutral Solche Autos werden überwiegend privat verkauft. nichts 0 €

Den Anteil bei Differenzbesteuerung legt kein Gesetz fest. Im BGH-Fall von 2006 hatte der Gutachter für einen Golf TDI mit Erstzulassung 2001 und 12.800 € WBW rund 2 % angesetzt, die Versicherung zog dagegen den vollen Steuersatz von damals 16 % ab. Sie bekam recht, weil solche Autos überwiegend regelbesteuert angeboten wurden.

So holst du dir die Steuer zurück: Kaufst du ein Ersatzauto, das mindestens so viel kostet wie der Brutto-WBW, bekommst du den vollen Brutto-WBW minus Restwert. Ob und wie viel Steuer im WBW steckt, spielt dann keine Rolle (BGH, 01.03.2005, VI ZR 91/04). Reich den Kaufvertrag deshalb bei der Versicherung ein. Bei regelbesteuerten Autos geht es um viel Geld, in Beispiel B um 3.990 €.

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Haftpflicht, Vollkasko oder Teilkasko: Wer zahlt was?

Bist du unschuldig, zahlt die Haftpflicht des Unfallgegners, und die muss dir mehr ersetzen als eine Kasko. Hast du den Unfall selbst verursacht, zahlt deine Vollkasko, falls du eine hast. Bei Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel oder einem Zusammenstoß mit Haarwild springt meist schon die Teilkasko ein (AKB A.2.2.1). Was genau sie abdeckt, regelt dein Vertrag.

Punkt Haftpflicht des Gegners Vollkasko Teilkasko
Grundformel WBW minus Restwert WBW minus Restwert minus Selbstbeteiligung (A.2.5.1.1, A.2.5.8) wie Vollkasko
Reparatur über dem WBW bis 130 %, mit Bedingungen nur bis zum WBW, mit Rechnung (A.2.5.2.1) wie Vollkasko
Mehrwertsteuer nur, wenn angefallen (§ 249 BGB) nur, wenn angefallen (A.2.5.4) wie Vollkasko
Gutachter selbst beauftragen, der Gegner zahlt (VI ZR 365/03) nur mit Zustimmung der Versicherung (A.2.5.3) wie Vollkasko
Mietwagen, Nutzungsausfall ja nein (A.2.5.7.1) nein
Minderwert bei Reparatur möglich nein (A.2.5.7.1) nein
Wrack verkaufen zum besten Angebot im Gutachten, ohne auf die Versicherung zu warten vorher Weisung einholen (E.1.3.2) wie Vollkasko
SF-Klasse bleibt, wenn deine eigene Versicherung nichts zahlt Rückstufung (I.3.5) keine SF-Klasse (I.1)

Ob du nach dem Schaden den Versicherer wechseln darfst, erklärt der Ratgeber Kündigen nach dem Schaden.

Was machst du mit dem Wrack: behalten, verkaufen oder abmelden?

Das entscheidest du, denn das Wrack bleibt dein Eigentum. Die Versicherung rechnet nur seinen Wert an (in der Kasko: AKB A.2.5.7.2).

Behalten und weiterfahren

Erlaubt, solange das Auto verkehrssicher und vorschriftsmäßig ist (§ 31 Abs. 2 StVZO). In Stufe 2 bringt dir das sogar mehr Geld, wenn du sechs Monate weiterfährst.

Verkaufen

Am besten zum höchsten Angebot aus dem Gutachten. Leg das Gutachten bei und schreib in den Vertrag „Unfallfahrzeug, Totalschaden laut Gutachten vom …“. Vorlage und Veräußerungsanzeige: Auto verkaufen.

Abmelden oder verschrotten

Fährt es nicht mehr, meldest du es ab. Ab zwei Wochen Stilllegung geht der Vertrag meist in die beitragsfreie Ruheversicherung (AKB H.1.2). Verschrottest du es, sag der Versicherung Bescheid, der Beitrag läuft bis dahin (G.8). Ablauf und Kosten: Auto abmelden.

Restwert: Diese Regeln schützen dich

  • Maßgeblich ist der Markt in deiner Region. Der Gutachter muss in der Regel drei konkrete Angebote nennen. Tut er das, darfst du dich darauf verlassen (BGH, 13.10.2009, VI ZR 318/08).
  • Du musst weder auf Angebote der gegnerischen Versicherung warten noch Restwertbörsen oder weit entfernte Käufer suchen (BGH, 27.09.2016, VI ZR 673/15).
  • Ausnahme: Legt dir die Versicherung vor dem Verkauf ein höheres, verbindliches Angebot vor, das du ohne Weiteres annehmen kannst, kann es zählen (BGH, 01.06.2010, VI ZR 316/09).
  • In der Kasko holst du vor Verkauf oder Reparatur die Weisung der Versicherung ein und befolgst sie, soweit das zumutbar ist (AKB E.1.3.2).

In welcher Reihenfolge gehst du nach dem Totalschaden vor?

Erst das Gutachten, dann die Entscheidung, dann Wrack und Ersatzauto:

  1. Nichts reparieren und nichts verkaufen, bevor das Gutachten da ist.
  2. Unschuldig: Gutachter beauftragen und den Schaden der gegnerischen Versicherung melden. Kasko: Schaden melden und die Weisung abwarten.
  3. Gutachten prüfen: WBW, Besteuerung, Restwert mit Angeboten.
  4. Mit dem Rechner entscheiden: reparieren, weiterfahren oder abrechnen.
  5. Wrack verkaufen oder behalten, beim Verkauf die Veräußerungsanzeige schicken.
  6. Auto abmelden, wenn es nicht mehr fährt.
  7. Ersatzauto prüfen und kaufen, den Kaufvertrag bei der Versicherung einreichen.
  8. Das neue Auto mit einer eVB-Nummer versichern und anmelden.

Wie findest du schnell ein gutes Ersatzauto?

Mit Plan statt unter Druck. Mietwagen oder Nutzungsausfall gibt es nicht unbegrenzt, also suchst du zügig. Nimm dir trotzdem Zeit für diese vier Punkte:

  • Historie prüfen: Kilometerverlauf, gemeldete Schäden und Fotos aus alten Inseraten können Widersprüche zum Inserat aufdecken.
  • Besichtigen und Probe fahren: mit der Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf.
  • Kaufvertrag aufheben: Er belegt den Preis. Liegt der mindestens beim WBW, holst du dir damit die Mehrwertsteuer zurück.
  • Versicherung: Für die Anmeldung brauchst du eine eVB-Nummer. Ob sich ein neuer Versicherer lohnt, steht unter Fahrzeugwechsel.
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Ein Bericht zeigt nur Gemeldetes. Nie gemeldete Schäden, den heutigen Zustand und Halter-Namen zeigt er nicht, er ersetzt keine Besichtigung. Mehr im Test carVertical-Erfahrungen.

Offenlegung: Für carVertical erhalten wir eine Provision, wenn über unseren Link ein Bericht gekauft wird. Für dich ändert sich der Preis dadurch nicht.

Totalschaden-Vergangenheit: Wie erkennst du sie, und lohnt sich der Kauf?

An den Papieren erkennst du sie nicht. Ein reparierter Totalschaden steht weder im Fahrzeugbrief noch in einem öffentlichen Register, du musst ihn in der Geschichte des Autos und am Auto selbst suchen.

Der Weg zurück in den Markt

  1. Gutachten: Der Gutachter holt Angebote für das Wrack ein, von Käufern aus der Region.
  2. Verkauf: Der Besitzer verkauft das Wrack, zum Beispiel an einen dieser Käufer.
  3. Verwertung: Das Auto wird repariert, in Teilen verkauft oder exportiert. Was genau passiert, erfährt der nächste Käufer oft nicht.
  4. Neues Inserat: Einen ihm bekannten Totalschaden muss der Verkäufer auch ungefragt nennen (BGH, VIII ZR 330/06). Verlass dich nicht darauf.

Was du amtlich nicht siehst

Im Fahrzeugregister steht, ob ein Auto als Abfall verwertet wurde, aber kein Unfall (§ 33 StVG). Totalschäden melden die Versicherer in der Regel an ihr Hinweis- und Informationssystem HIS. Abfragen können dort nur Versicherer, eine kostenlose Selbstauskunft bekommt nur, wer selbst betroffen ist. Bitte den Verkäufer deshalb um eine aktuelle Auskunft zu seinem Auto, so geht die HIS-Selbstauskunft.

Was ein Historienbericht zeigen kann

Ein carVertical-Bericht zeigt unter anderem den Totalschadenstatus, gemeldete Schäden mit Kostenspanne und Fotos aus früheren Inseraten. Einen Totalschaden kann er aber nur zeigen, wenn er irgendwo gemeldet wurde. Ein Bericht ohne Treffer beweist also nicht, dass das Auto unfallfrei ist. Was ein Bericht enthält, zeigt carVertical hier*

Vor Ort prüfen

  • Verlang das Gutachten zum Totalschaden und die Reparaturrechnung. Fehlen beide, weißt du nicht, was repariert wurde.
  • Achte auf Spuren einer Richtbank unter dem Schweller: Rahmenschaden erkennen. Die übrigen Anzeichen stehen unter Unfallwagen erkennen.
  • Lass das Auto vor dem Kauf von einer Werkstatt oder einem Gutachter prüfen.

Lohnt sich der Kauf?

Für Leute, die selbst schrauben, oder als Teileauto kann ein Auto mit Totalschaden-Vergangenheit passen. Für alle anderen ist das Risiko hoch: Du weißt selten, wie gut repariert wurde, und beim Wiederverkauf musst du den Schaden offenlegen (BGH, 10.10.2007, VIII ZR 330/06, mehr unter Unfallfrei und Bagatellschaden). Einen pauschalen Preisabschlag in Prozent nennen wir bewusst nicht, dafür gibt es keinen verlässlichen Wert. Wurde dir ein Totalschaden verschwiegen, lies deine Rechte bei verschwiegenem Unfall.

Häufige Fragen

Wie viel Geld bekomme ich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?

Den Wiederbeschaffungswert minus Restwert, in der Kasko zusätzlich minus Selbstbeteiligung. Ohne Ersatzkauf zieht die Versicherung außerdem den Steueranteil im Wiederbeschaffungswert ab. Beispiel mit 9.800 € Wiederbeschaffungswert, 2.600 € Restwert und 2,4 % Steueranteil: ohne Ersatzkauf 6.964,80 €, mit einem Ersatzauto ab 9.800 € sind es 7.200 €.

Bekomme ich den Wiederbeschaffungswert oder den Restwert ausgezahlt?

Die Differenz aus beiden. Den Restwert behältst du in Form des Wracks. Verkaufst du es zum Restwert aus dem Gutachten, hast du zusammen wieder den Wiederbeschaffungswert, ohne Ersatzkauf abzüglich des Steueranteils.

Darf ich mit einem wirtschaftlichen Totalschaden weiterfahren?

Ja, solange das Auto verkehrssicher und vorschriftsmäßig ist (§ 31 Abs. 2 StVZO). Bist du unschuldig und kostet die Reparatur mehr als Wiederbeschaffungswert minus Restwert, aber nicht mehr als der Wiederbeschaffungswert, lohnt sich das sogar: Fährst du mindestens sechs Monate weiter, stehen dir die Reparaturkosten netto zu statt nur Wiederbeschaffungswert minus Restwert (BGH VI ZR 192/05).

Muss ich mein Auto nach einem Totalschaden verkaufen?

Nein. Das Wrack bleibt dein Eigentum, du kannst es behalten, reparieren lassen, verkaufen oder verschrotten. In der Kasko holst du vor Verkauf oder Reparatur die Weisung deiner Versicherung ein (AKB E.1.3.2).

Ist ein wirtschaftlicher Totalschaden gut oder schlecht für mich?

Das hängt vom Gutachten und von deinen Plänen ab. Gut ist er, wenn der Wiederbeschaffungswert fair ist und du schnell ein gleichwertiges Auto findest. Teuer wird er, wenn bei einem regelbesteuerten Auto ohne Ersatzkauf rund 16 % Steueranteil abgezogen werden oder wenn du dein Auto behalten wolltest und die Reparatur über 130 % liegt.

Wie wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt?

Der Kfz-Sachverständige ermittelt im Gutachten den Preis für ein gleichwertiges Gebrauchtauto am Unfalltag. Prüfen kannst du ihn mit fünf Vergleichsangeboten: gleiches Modell und gleicher Motor, ähnliches Alter, ähnlicher Kilometerstand, ähnliche Ausstattung. Liegt der Wert deutlich darunter, bitte den Gutachter um eine Stellungnahme.

Ist der Zeitwert dasselbe wie der Wiederbeschaffungswert?

Nein. Zeitwert ist kein fester Begriff, in den Musterbedingungen der Kfz-Versicherung kommt er gar nicht vor, meist ist der Verkaufswert gemeint. Für die Abrechnung nach einem Unfall zählt der Wiederbeschaffungswert, also was du für ein gleichwertiges Auto zahlen müsstest.

Gilt die 130-%-Regel auch in der Vollkasko?

Nach den Musterbedingungen nicht. Dort zahlt die Kasko eine Reparatur mit Rechnung höchstens bis zum Wiederbeschaffungswert, minus Selbstbeteiligung (AKB A.2.5.2.1). Dein Vertrag kann abweichen, die Musterbedingungen sind unverbindlich.

Was gilt bei einem fast neuen Auto?

Gegenüber der gegnerischen Versicherung kannst du auf Neuwagenbasis abrechnen, wenn ein fabrikneues Auto mit bis etwa 1.000 km erheblich beschädigt wurde und du tatsächlich einen Neuwagen kaufst (BGH VI ZR 110/08). In der Kasko hilft eine Neupreisentschädigung, wenn dein Tarif sie enthält (AKB A.2.5.1.2).

Wie erkenne ich, ob ein Gebrauchter schon mal ein Totalschaden war?

In den Papieren und im Fahrzeugregister steht das nicht. Das HIS der Versicherer kennt gemeldete Totalschäden, Privatleute bekommen dort aber nur Auskunft über ihr eigenes Auto. Verlang deshalb Gutachten, Reparaturrechnung und eine HIS-Selbstauskunft vom Verkäufer, prüf die Historie per FIN und lass das Auto vor dem Kauf untersuchen.

Quellen: § 249 und § 254 BGB, § 25a UStG, § 31 StVZO, § 33 StVG; GDV, Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015, Stand 30.04.2025, unverbindliche Musterbedingungen); BGH-Urteile vom 15.10.1991 (VI ZR 314/90), 30.11.2004 (VI ZR 365/03), 01.03.2005 (VI ZR 91/04), 09.05.2006 (VI ZR 225/05), 23.05.2006 (VI ZR 192/05), 05.12.2006 (VI ZR 77/06), 10.10.2007 (VIII ZR 330/06), 13.11.2007 (VI ZR 89/07), 09.06.2009 (VI ZR 110/08), 13.10.2009 (VI ZR 318/08), 01.06.2010 (VI ZR 316/09), 02.06.2015 (VI ZR 387/14), 27.09.2016 (VI ZR 673/15), BGH-Beschluss vom 18.11.2008 (VI ZB 22/08); BGH zu Mietwagen (VI ZR 151/03) und Nutzungsausfall (GSZ 1/86); Stiftung Warentest zu VI ZR 387/14; LfD Niedersachsen und BfDI zum HIS. Abgerufen am 28. September 2026.

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