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Auto abmelden – Kosten, Fristen & Sonderfälle

Ratgeber · Auto-Bürokratie

Auto abmelden – Kosten, Fristen & Sonderfälle 2026

Auto verkauft, verschrottet, gestohlen oder exportiert? Dann muss es abgemeldet werden – anders als bei der Ummeldung wird es dabei komplett aus dem Verkehr genommen. Hier findest du, was das kostet, welche Unterlagen du brauchst und worauf du in den Sonderfällen achten musst.

Kennzeichen wird mit einem Schraubenzieher gelöst – Symbolbild Auto abmelden
Das Wichtigste in Kürze: Eine normale Abmeldung kostet nur rund 8 €, bei verlorenen Unterlagen bis zu 40 €. Die Behördengebühren sind bundesweit einheitlich in der GebOSt geregelt, mit ±20 % Spielraum je Zulassungsstelle. Bei Diebstahl solltest du spätestens 14 Tage nach der Anzeige abmelden, danach fallen keine weitere Steuer und Versicherungsprämie mehr an. Ein Verwertungsnachweis ist NUR bei der Verschrottung Pflicht – beim normalen Verkauf brauchst du ihn nicht.

Abmeldung oder Ummeldung – was ist der Unterschied?

Bei der Abmeldung wird das Auto komplett aus dem Verkehr gezogen – es darf danach nicht mehr gefahren werden, bis es (falls überhaupt) neu zugelassen wird. Bei der Ummeldung bleibt es zugelassen, nur die Daten ändern sich.

Situation Was du brauchst
Auto verkauft Abmeldung (oder direkte Ummeldung auf den Käufer, siehe auch Auto verkaufen)
Auto verschrottet Abmeldung mit Verwertungsnachweis
Auto ins Ausland exportiert Abmeldung + Ausfuhrkennzeichen
Auto gestohlen Abmeldung nach Polizeianzeige
Auto längere Zeit nicht nutzen Abmeldung (dauerhafte Stilllegung)
Umzug oder Halterwechsel, Auto bleibt gefahren Ummeldung – kein Fall für diese Seite

Unterlagen-Checkliste für die Abmeldung

Für die normale Abmeldung (z. B. nach einem Verkauf) brauchst du:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – weißt du nicht, welches Feld was bedeutet? Hier erklären wir jedes Feld
  • Die Kennzeichenschilder (werden bei der Abmeldung entstempelt oder eingezogen)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Vertretung: eine schriftliche Vollmacht der Halterin bzw. des Halters
  • Nur bei Verschrottung: Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs
  • Nur bei Diebstahl: die polizeiliche Diebstahlanzeige bzw. -bescheinigung
  • Nur bei Export: gültige Hauptuntersuchung für die Dauer des Ausfuhrkennzeichens

Was kostet die Abmeldung?

Die Gebühren sind bundesweit in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) geregelt, mit einem Spielraum von etwa ±20 % je Zulassungsstelle.

Fall Ungefähre Gebühr
Normale Abmeldung (Papiere vollständig) ca. 6–10 €
Abmeldung mit Ersatz verlorener Unterlagen ca. 20–40 €
Ausfuhrkennzeichen für den Export (inkl. Kurzzeit-Versicherung) ca. 100–150 €

Richtwerte, keine Rechtsberatung. Die exakte Gebühr nennt dir deine zuständige Zulassungsstelle vorab.

Bis wann muss ich abmelden?

Nach einem Verkauf gibt es kein fest im Gesetz stehendes Datum – wie bei der Ummeldung gilt die Pflicht zur „unverzüglichen" Meldung, in der Praxis werden ein bis zwei Wochen toleriert.

Bei Diebstahl ist die Empfehlung konkreter: Wenn nicht davon auszugehen ist, dass das Auto kurzfristig wiedergefunden wird, solltest du es spätestens 14 Tage nach der Diebstahlanzeige abmelden – danach fallen keine weitere Kfz-Steuer und Versicherungsprämie mehr an.

So läuft die Abmeldung ab

  • 1. Unterlagen und Kennzeichen bereitlegen

    Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichenschilder – bei Sonderfällen zusätzlich Verwertungsnachweis oder Diebstahlanzeige.

  • 2. Online oder vor Ort entscheiden

    Die normale Abmeldung kannst du in vielen Zulassungsbezirken komplett über das amtliche i-Kfz-Portal online erledigen. Bei Verschrottung, Diebstahl oder Export ist häufig ein persönlicher Termin nötig.

  • 3. Kennzeichen entstempeln lassen

    Vor Ort werden die Plaketten von den Schildern entfernt (entstempelt) – online entfällt dieser Schritt, die Schilder werden dann ungültig gemeldet.

  • 4. Antrag stellen und Gebühr zahlen

    Die Zulassungsstelle nimmt die Abmeldung im Zentralregister vor. Die Gebühr zahlst du direkt online oder vor Ort.

  • 5. Bestätigung erhalten

    Du bekommst eine aktualisierte Zulassungsbescheinigung Teil I mit Vermerk der Außerbetriebsetzung. Fertig – ab jetzt darf das Auto nicht mehr gefahren werden.

Sonderfälle

Auto am Hafen bei Sonnenuntergang – Symbolbild Fahrzeugexport ins Ausland

Auto ins Ausland exportieren

Für den Export brauchst du zusätzlich ein Ausfuhrkennzeichen (gültig maximal 12 Monate, kostet inklusive Kurzzeit-Versicherung etwa 100–150 €). Dabei wird das Auto in Deutschland automatisch abgemeldet. Innerhalb der EU entfallen Zollformalitäten komplett; bei Export in ein Nicht-EU-Land ist zusätzlich eine Ausfuhranmeldung beim Zoll nötig. Ohne gültige Hauptuntersuchung für die gesamte Gültigkeitsdauer wird das Ausfuhrkennzeichen in der Regel nicht zugeteilt.

Auto verschrotten

Nur wenn das Auto endgültig entsorgt wird, ist ein Verwertungsnachweis nach § 17 FZV Pflicht – ausgestellt von einem anerkannten Demontagebetrieb, nicht von dir selbst. Verkaufst du das Auto dagegen (auch an einen Ankaufdienst, der es später verschrottet), brauchst du für deine eigene Abmeldung keinen Verwertungsnachweis.

Auto gestohlen

Nach einem Diebstahl zuerst Strafanzeige bei der Polizei stellen und sich die Diebstahlanzeige bzw. eine Bescheinigung darüber aushändigen lassen. Diese musst du der Zulassungsstelle vorlegen – nur so ist sichergestellt, dass auch offiziell nach dem Fahrzeug gefahndet wird. Ohne polizeiliche Bescheinigung leitet die Zulassungsstelle die Fahndung selbst ein.

Dauerhafte Stilllegung

Willst du das Auto längere Zeit nicht nutzen (z. B. Winterpause bei einem Cabrio oder Oldtimer), kannst du es vorübergehend oder dauerhaft stilllegen. Das läuft technisch wie eine normale Abmeldung, du kannst das Auto aber jederzeit mit denselben oder neuen Kennzeichen wieder anmelden.

Häufige Fragen

Brauche ich für eine normale Abmeldung nach dem Verkauf einen Verwertungsnachweis?

Nein. Der Verwertungsnachweis ist ausschließlich bei der Verschrottung vorgeschrieben (§ 17 FZV). Verkaufst du dein Auto normal weiter, reichen Zulassungsbescheinigung, Kennzeichen und Personalausweis.

Kann ich mein Auto online abmelden?

Ja, die normale Abmeldung ist über das i-Kfz-Portal vieler Zulassungsstellen komplett online möglich. Bei Sonderfällen wie Verschrottung, Diebstahl oder Export ist oft weiterhin ein persönlicher Termin nötig.

Was passiert mit meinem Kennzeichen nach der Abmeldung?

Bei der Abmeldung vor Ort werden die Plaketten entstempelt, die Schilder kannst du meist behalten oder abgeben. Willst du das Kennzeichen für ein neues Auto reservieren, sag das direkt bei der Abmeldung – das ist oft für eine begrenzte Zeit möglich.

Muss ich meine Kfz-Versicherung nach der Abmeldung selbst kündigen?

Die Versicherung endet nicht automatisch mit der Abmeldung – am besten meldest du die Abmeldung zusätzlich direkt deiner Kfz-Versicherung, damit die Beiträge korrekt gestoppt werden.

Wie lange kann mein Auto abgemeldet bleiben?

Es gibt keine Höchstdauer – ein abgemeldetes Auto kann theoretisch unbegrenzt lange stillgelegt bleiben und jederzeit wieder angemeldet werden (dann meist mit neuer Hauptuntersuchung, falls die alte inzwischen abgelaufen ist).