Auto anmelden: Unterlagen, Kosten und der Online-Weg
Ratgeber · Auto-Bürokratie
Neuwagen gekauft, Gebrauchtwagen übernommen oder ein stillgelegtes Auto wieder in Betrieb genommen? Dann muss es zugelassen werden. Hier findest du, welche Papiere du brauchst, was es wirklich kostet und warum der Online-Weg oft der schnellere ist.
Zuletzt geprüft: 2. September 2026 · Alle Auto-Ratgeber
Das Wichtigste in Kürze: Zur Zulassung brauchst du Ausweis, Zulassungsbescheinigung Teil II, eine eVB-Nummer, beim Neuwagen zusätzlich das COC-Papier. Vor Ort kostet die Zulassung meist 28 bis 45 €, online rund 13 €. Und der Punkt, den kaum jemand kennt: Wer online zulässt, darf sofort losfahren, mit einem vorläufigen Nachweis als PDF, bis Schilder und Papiere per Post kommen. Und falls dein Versicherer die Preise später anhebt, kommst du mit dem Sonderkündigungsrecht auch mitten im Jahr wieder aus dem Vertrag.
Inhaltsverzeichnis
- Was brauche ich zum Anmelden? Unterlagen je Fall
- Muster: Vollmacht
- Wann brauche ich das COC-Papier zur Anmeldung, und was kostet es?
- Was kostet die Zulassung wirklich? Jetzt ausrechnen
- Online oder vor Ort?
- Termin und Online-Zulassung in 10 Städten
- Wie läuft die Anmeldung bei der Zulassungsstelle ab?
- Welche Sonderfälle gibt es bei der Anmeldung?
- Was ist bei Motorrad, Anhänger, Wohnwagen, E-Auto und Oldtimer anders?
- Welche fünf Fehler passieren bei der Anmeldung immer wieder?
- Häufige Fragen
Was brauche ich, um ein Auto anzumelden? Die Unterlagen je Fall
Die Liste unterscheidet sich je nachdem, ob das Auto neu, gebraucht oder stillgelegt war. Diese Papiere brauchst du immer:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- eVB-Nummer deiner Kfz-Versicherung. Was das ist und wie du sie bekommst
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer (das Hauptzollamt bucht sie direkt ab). Was du an Kfz-Steuer zahlst, zeigt dir unser Steuer-Rechner
- Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und Ausweiskopie des Halters
Was zusätzlich dazukommt, hängt vom Fahrzeug ab:
| Fall | Zusätzlich nötig |
|---|---|
| Fabrikneues Auto | COC-Papier (nur wenn der Händler noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II mitgibt, siehe unten) |
| Gebrauchtwagen vom Vorbesitzer | Zulassungsbescheinigung Teil I, gültiger HU-Bericht, Kaufvertrag, bisherige Kennzeichen (falls du sie behältst) |
| Stillgelegtes Auto wieder anmelden | Zulassungsbescheinigung Teil I mit Abmeldevermerk, gültige HU, reserviertes Kennzeichen falls vorhanden |
| Importiertes Fahrzeug (EU) | COC-Papier, ausländische Zulassungspapiere, Kaufvertrag, bei Neufahrzeugen die Umsatzsteuer-Meldung ans Finanzamt |
| Import ohne COC (USA, Japan, Umbau) | Vollgutachten nach § 21 StVZO von TÜV, DEKRA oder GTÜ, Einzelgenehmigung (39,50 € Gebühr) |
| Zulassung auf eine Firma | Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, Vollmacht der vertretungsberechtigten Person, eVB auf die Firma |
| Jemand geht für dich hin | Vollmacht (Muster unten), dein Ausweis im Original oder als Kopie, Ausweis der bevollmächtigten Person |
Fehlt beim Gebrauchtwagen die Zulassungsbescheinigung Teil I, muss der Verkäufer vorher Ersatz beantragen. Mit dem Brief allein wird nicht zugelassen.
Muster: Vollmacht für die Zulassung
Kannst du nicht selbst zur Zulassungsstelle, reicht dieser Text. Die bevollmächtigte Person bringt ihren eigenen Ausweis, deinen Ausweis (Original oder Kopie) und alle Fahrzeugpapiere mit. Manche Zulassungsstellen haben eigene Vordrucke, akzeptieren aber auch eine formlose Vollmacht wie diese.
Vollmacht zur Zulassung eines Fahrzeugs
Ich, [Vor- und Nachname], geboren am [TT.MM.JJJJ], wohnhaft [Straße und Hausnummer, PLZ und Ort],
bevollmächtige hiermit [Vor- und Nachname der bevollmächtigten Person], geboren am [TT.MM.JJJJ], wohnhaft [Anschrift],
das Fahrzeug [Marke und Modell], Fahrzeug-Identifizierungsnummer [17 Zeichen], bei der Zulassungsbehörde [Ort] auf meinen Namen zuzulassen, die dafür nötigen Erklärungen abzugeben, das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer zu unterschreiben, Gebühren zu bezahlen sowie Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen entgegenzunehmen.
[Ort], den [Datum]
_______________________
[Unterschrift Vollmachtgeber]
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Wann brauche ich das COC-Papier zur Anmeldung, und was kostet es?
Das COC-Papier (Certificate of Conformity, EG-Übereinstimmungsbescheinigung) bestätigt, dass dein Auto genau dem EU-Typ entspricht, für den der Hersteller die Genehmigung hat. Das Gesetz verlangt es nur bei der Erstzulassung (§ 6 Abs. 4 FZV), und selbst dann nur, wenn die Zulassungsstelle die Fahrzeugdaten nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt abrufen kann. Seit Oktober 2019 müssen Hersteller diese Daten ans KBA melden, seit dem 5. Juli 2026 gibt es das COC europaweit elektronisch (eCoC, Abruf über die Fahrgestellnummer). Trotzdem verlangen viele Zulassungsstellen das Papier weiterhin im Original.
| Dein Fall | COC nötig? |
|---|---|
| Neuwagen vom deutschen Händler mit Zulassungsbescheinigung Teil II | Meist nicht, die Daten kommen aus dem KBA. Trotzdem mitnehmen, wenn es beiliegt, manche Stellen wollen es sehen. |
| Neuwagen, für den noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II existiert | Ja, im Original plus Herstellerbestätigung. Die Zulassungsstelle stellt daraus erst den Teil II aus. |
| EU-Import (neu oder gebraucht) ohne deutsche Papiere | Ja, zwingend. In Feld 47 des COC muss Deutschland als Zielland stehen, sonst gilt es hier nicht. |
| Gebrauchtwagen mit deutschen Papieren (Teil I und II) | Nein. Die Umschreibung läuft über die vorhandenen Zulassungsbescheinigungen. |
| Import ohne COC (USA, Japan, Umbau, Kleinserie) | Ersatz durch Vollgutachten nach § 21 StVZO von TÜV, DEKRA oder GTÜ, dann Einzelgenehmigung durch die Zulassungsstelle. |
Die Falle: Beim Neuwagen liegt das COC normalerweise im Handschuhfach oder in der Bordmappe, geht aber erstaunlich oft verloren oder bleibt beim Händler. Fehlt es am Zulassungstag, platzt der Termin. Also: beim Kauf sofort prüfen, ob es dabei ist, und bis zur Zulassung zu den Papieren legen.
COC-Papier neu beantragen: Kosten und Dauer
Eine Zweitschrift gibt es nur beim Hersteller oder seinem beauftragten Dienstleister, nicht bei der Zulassungsstelle. Die Preise legen die Hersteller selbst fest: Toyota und Lexus wickeln den Nachdruck über Kroschke ab, 249 € plus Versand, 5 bis 15 Werktage. Bei den meisten anderen Marken liegen die Erfahrungswerte zwischen 50 und 200 € (Volkswagen und Audi eher am unteren Ende, Mercedes um 130 €, BMW je nach Land 55 bis 180 €), Lieferzeit wenige Tage bis mehrere Wochen. Drittanbieter im Netz nehmen 150 bis 300 € und brauchen dieselbe Herstellerfreigabe. Frag deshalb zuerst beim Vertragshändler oder auf der Kundendienstseite des Herstellers nach, mit Fahrgestellnummer und Kaufnachweis.
Ohne COC zulassen: Datenbestätigung oder Vollgutachten
Zwei Wege bleiben. Die Datenbestätigung des Herstellers (§ 20 Abs. 3a StVZO) gibt es nur für Typen mit nationaler Betriebserlaubnis, also vor allem ältere Fahrzeuge. Für alles andere brauchst du ein Vollgutachten nach § 21 StVZO: Die Prüforganisation vermisst das Auto und erstellt ein Datenblatt. TÜV Nord verlangt dafür laut Preisliste 2026 116,50 € plus 35 € je angefangene Viertelstunde Datenbeschaffung, dazu kommen die Einzelgenehmigung der Zulassungsstelle (39,50 € nach GebOSt) und je nach Fahrzeug Umbauten für die deutsche Zulassung. Realistisch landest du bei mehreren hundert Euro, bei US-Importen auch deutlich darüber.
Was kostet die Zulassung wirklich? Jetzt ausrechnen
Gebühren exakt nach GebOSt (Stand 02.09.2026). Nur Schilder und Plakette sind Marktpreise, deshalb dort eine Spanne.
Die amtlichen Gebühren stehen bundesweit fest in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt, Nummern 221 bis 230). Was am Ende auf der Quittung steht, hängt nur davon ab, welche Posten in deinem Fall zusammenkommen. Die Beträge unten sind die gesetzlichen Sätze, keine Schätzungen; dazu kommen die Schilder vom Prägebetrieb.
| Posten (GebOSt-Nr.) | Vor Ort | Online (i-Kfz) |
|---|---|---|
| Neuzulassung oder Wiederzulassung (221.1) | 30,00 € | 12,80 € + 0,30 € Plakettenträger |
| Wunschkennzeichen, Zuschlag (221) | 10,20 € | 10,20 € |
| Kennzeichen vorab reservieren (230) | 2,60 € | 2,60 € |
| Gebrauchtwagen umschreiben, Kennzeichen behalten (221.8) | 24,20 € | 10,40 € |
| Gebrauchtwagen umschreiben, neues Kennzeichen (221.10) | 26,20 € | 12,40 € |
| Wiederzulassung nach Abmeldung, reserviertes Kennzeichen (221.6) | 23,00 € | 10,60 € |
| Alten Fahrzeugbrief in Teil II umtauschen (Zuschlag) | 5,10 € | entfällt |
| Kennzeichenschilder, Paar (Prägebetrieb, keine Gebühr) | ca. 20–45 € | ca. 10–25 € plus Versand |
| Feinstaubplakette (Prüfstelle, optional) | ca. 5–15 € | ca. 5–15 € |
Rechenbeispiel Neuwagen vor Ort: 30,00 € Zulassung + 10,20 € Wunschkennzeichen + ca. 30 € Schilder = rund 70 €. Dasselbe online: 13,10 € + 10,20 € + ca. 20 € Schilder mit Versand = rund 43 €. Wer das Kennzeichen des Vorbesitzers behält, spart Schilder und Wunschkennzeichen komplett. Ein Zuschlag von 15,30 € kommt nur dazu, wenn die Zulassungsstelle die Fahrzeugdaten nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt abrufen kann, das betrifft vor allem sehr alte Papiere.
Stand: GebOSt-Gebührentarif, abgerufen 02.09.2026. Schilder und Plakette sind keine Gebühren, sondern Preise der Prägebetriebe und Prüfstellen.
Online oder vor Ort?
Seit der vierten Ausbaustufe von i-Kfz lässt sich die Zulassung komplett online erledigen, ohne Termin, ohne Anfahrt, ohne Wartenummer. Der Vorgang dauert meist 15 bis 20 Minuten.
| Online (i-Kfz) | Vor Ort | |
|---|---|---|
| Gebühr | ca. 13 € | ca. 28–45 € |
| Termin nötig | Nein | Meist ja |
| Schilder | Kommen per Post | Direkt mitnehmen |
| Sofort fahren | Ja, mit vorläufigem Nachweis | Ja |
| Voraussetzung | Ausweis mit Online-Funktion und PIN | Keine besondere |
Der Punkt, den kaum jemand kennt: Nach der Online-Zulassung bekommst du sofort einen vorläufigen Zulassungsnachweis als PDF. Damit darfst du bis zu vierzehn Tage fahren (seit 31.12.2025; vorher waren es zehn), bis Zulassungsbescheinigung und Plaketten per Post ankommen. Die Schilder besorgst du selbst. Du musst also nicht warten.
Zwei Einschränkungen: Du brauchst einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion samt PIN sowie die Sicherheitscodes auf den Fahrzeugpapieren. Die gibt es erst bei Zulassungsbescheinigung Teil I ab 2015 und Teil II ab 2018. Bei älteren Papieren führt kein Weg an der Zulassungsstelle vorbei.
Termin und Online-Zulassung in den 10 größten Städten
Fast überall gilt: ohne Termin kein Schalter. Die Termine werden meist täglich für einige Wochen im Voraus freigegeben und sind schnell weg, deshalb lohnt der Online-Weg. Alle Links führen direkt auf die amtlichen Portale, Stand 2. September 2026. Die Gebühr laut Portal ist die GebOSt-Gebühr plus Auslagen wie Plakettenträger oder Versand, deshalb liegt sie mal bei 30,00 €, mal bei 30,60 oder 31,20 €.
| Stadt (Leistungsseite) | Termin | Online-Zulassung | Gebühr Neuzulassung |
|---|---|---|---|
| Berlin | Termin: Pflicht, online buchen | Online: Bundesportal i-Kfz | Gebühr laut Portal: ab 30,60 € vor Ort, 22,22 € online (inkl. Zustellung) |
| Hamburg | Termin: Pflicht, online buchen | Online: Bundesportal i-Kfz | Gebühr laut Portal: 26,30 bis 60,00 € je nach Fall |
| München | Termin: Pflicht, online buchen | Online: Bayern-Portal i-Kfz (kein Wunschkennzeichen online) | Gebühr laut Portal: ab 30 € vor Ort, ab 20,50 € online |
| Köln | Termin: Pflicht, online buchen | Online: städtisches i-Kfz-Portal | Gebühr laut Portal: 30 € vor Ort, 12,80 € online + 2,85 € Einschreiben |
| Frankfurt am Main | Termin: Pflicht, online buchen | Online: Bundesportal i-Kfz (Link auf der Leistungsseite) | Gebühr laut Portal: ab 30,00 € (Gebührenübersicht Stand 2023) |
| Stuttgart | Termin: ohne Termin möglich, Termin empfohlen, online buchen | Online: Bundesportal i-Kfz | Gebühr laut Portal: 30 bis 71 € je nach Fall |
| Düsseldorf | Termin: nach Terminvereinbarung, online buchen | Online: städtisches i-Kfz-Portal | Gebühr laut Portal: 31,20 € (Neuzulassung mit ABE) |
| Leipzig | Termin: Pflicht (bis 21 Tage im Voraus buchbar), online buchen | Online: Sachsen-Portal i-Kfz | Gebühr laut Portal: nach GebOSt, keine Zahl auf dem Portal |
| Dortmund | Termin: Pflicht, online buchen | Online: städtisches i-Kfz-Portal (Bearbeitung binnen 6 Tagen) | Gebühr laut Portal: 30,60 bis 73,90 € vor Ort, 22,80 bis 28,70 € online |
| Essen | Termin: Pflicht, online buchen | Online: Bundesportal i-Kfz | Gebühr laut Portal: 30,00 € vor Ort, 12,80 € online + Versand |
Wohnst du woanders: Die Online-Zulassung läuft für alle Zulassungsbezirke über das Behörden-Serviceportal oder das jeweilige Landesportal. Du brauchst den Ausweis mit Online-Funktion, die Sicherheitscodes der Fahrzeugpapiere und die eVB-Nummer.
Wie läuft die Anmeldung bei der Zulassungsstelle ab?
- Unterlagen zusammensuchen. Die Checkliste oben hilft. Beim Neuwagen unbedingt das COC-Papier prüfen.
- eVB-Nummer besorgen. Ohne sie geht nichts. Kommt bei Online-Abschluss meist sofort per E-Mail oder SMS.
- Kennzeichen wählen. Wunschkennzeichen vorab online reservieren, sonst wird eins zugeteilt.
- Zulassen, online oder vor Ort. Online über das i-Kfz-Portal deiner Zulassungsstelle, sonst mit Termin am Schalter.
- Schilder montieren. Bei der Zulassung vor Ort werden sie gleich gestempelt. Online kommen sie mit den Papieren per Post.
Welche Sonderfälle gibt es bei der Anmeldung?
Auto auf jemand anderen zulassen
Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht dieselbe Person sein. Wichtig ist nur, dass die eVB auf den künftigen Halter ausgestellt ist. Wer für jemanden anderen zulässt, braucht eine schriftliche Vollmacht und eine Ausweiskopie.
Stillgelegtes Auto wieder anmelden
Wurde das Auto vorher abgemeldet, brauchst du die Zulassungsbescheinigung Teil I mit Abmeldevermerk. Achte auf die Hauptuntersuchung: Ist sie während der Stilllegung abgelaufen, muss sie vor der Wiederzulassung nachgeholt werden. Mehr dazu im Ratgeber zum Auto abmelden.
Firmenwagen zulassen
Bei einer Zulassung auf eine Firma kommen Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung und eine Vollmacht der vertretungsberechtigten Person dazu. Die eVB muss ebenfalls auf die Firma laufen.
Was ist bei Motorrad, Anhänger, Wohnwagen, E-Auto und Oldtimer anders?
Motorrad: Gleiche Unterlagen, gleiche Gebühren wie beim Auto (30,00 € vor Ort, 12,80 € online). Für die eVB brauchst du eine Motorrad-Versicherung, und die Schilder sind kleiner: ein einzelnes Kennzeichen hinten, je nach Baujahr und Hubraum als verkleinertes Zweiradkennzeichen. Viele fahren mit Saisonkennzeichen, etwa April bis Oktober: Der Betriebszeitraum wird bei der Zulassung eingetragen, kostet nichts extra und die Versicherung läuft nur in den Monaten.
Anhänger und Wohnwagen: Sie werden wie ein Fahrzeug zugelassen, mit eigener Zulassungsbescheinigung, eigenem Kennzeichen und eigener eVB (die Anhänger-Haftpflicht ist ein eigener Vertrag). Für Tempo 100 brauchst du zusätzlich ein Gutachten der Prüforganisation, die Zulassungsstelle trägt es ein und gibt die 100-km/h-Plakette aus. Der Ablauf bleibt sonst derselbe.
Elektroauto und E-Kennzeichen: Das E am Ende des Kennzeichens ist freiwillig, kostet keine zusätzliche Gebühr und bringt je nach Stadt Vorteile wie freies Parken oder Busspur. Du beantragst es einfach bei der Zulassung mit. Rein elektrische Autos mit Erstzulassung bis Ende 2030 sind zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis Ende 2035 (§ 3d KraftStG, seit 1.1.2026). Das SEPA-Mandat brauchst du trotzdem, die Befreiung setzt das Hauptzollamt von selbst.
Oldtimer und H-Kennzeichen: Ab 30 Jahren nach Erstzulassung kannst du das H-Kennzeichen beantragen. Dafür brauchst du zusätzlich ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO (Prüforganisation, meist 100 bis 200 €). Vorteil: pauschale Kfz-Steuer von 191,73 € im Jahr und günstigere Versicherung, Nachteil: das Auto muss weitgehend im Originalzustand sein.
Tageszulassung: Händler melden Neuwagen für einen Tag an, um Rabatte zu geben. Die Gebühr dafür ist höher (45,90 € vor Ort, 14,90 € online). Für dich als Käufer ist so ein Auto rechtlich ein Gebrauchtwagen, du meldest es mit Zulassungsbescheinigung Teil I und II ganz normal an.
Welche fünf Fehler passieren bei der Anmeldung immer wieder?
- Ohne eVB-Nummer zur Zulassungsstelle fahren. Ohne sie wird niemand zugelassen.
- Das COC-Papier erst am Zulassungstag suchen. Ein Duplikat dauert Wochen.
- Denken, man müsse nach der Online-Zulassung auf die Post warten. Der vorläufige Nachweis reicht zum Fahren.
- Bei einem Gebrauchtwagen die abgelaufene Hauptuntersuchung übersehen. Ohne gültige HU keine Zulassung.
- Annehmen, mit der Versicherung des Vorbesitzers könntest du das Auto zulassen. Sie geht zwar mit dem Auto auf dich über (§§ 95, 122 VVG), für die Zulassung brauchst du aber in jedem Fall eine eigene eVB.
Häufige Fragen
Kann ich mein Auto mit einem vorläufigen Personalausweis zulassen?
Am Schalter der Zulassungsstelle in der Regel ja: Der vorläufige Personalausweis wird im Bürgeramt sofort ausgestellt und gilt als amtlicher Identitätsnachweis mit Lichtbild. Für die Online-Zulassung über i-Kfz reicht er dagegen nicht, denn dort brauchst du die Online-Ausweisfunktion (eID), und der vorläufige Ausweis hat keinen Chip. Wenn es eilt, ruf vorher kurz bei deiner Zulassungsstelle an, ob sie zusätzlich eine Meldebestätigung sehen möchte.
Welche Zulassungsstelle ist für mich zuständig?
Die Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in der du wohnst; bei mehreren Wohnungen zählt die Hauptwohnung (§ 75 FZV). Für Firmenfahrzeuge ist die Behörde am Sitz oder an der Niederlassung zuständig. Am schnellsten findest du deine Stelle über das Bundesportal verwaltung.bund.de oder die Website deines Landratsamts bzw. deiner Stadtverwaltung.
Kann ich mein Auto ohne Termin zulassen?
Online über i-Kfz ja, dort brauchst du keinen Termin. Vor Ort verlangen die meisten Zulassungsstellen inzwischen eine Terminbuchung.
Darf ich nach der Online-Zulassung sofort fahren?
Ja. Du erhältst direkt einen vorläufigen Zulassungsnachweis als PDF und darfst damit seit Ende 2025 bis zu vierzehn Tage fahren, bis Papiere und Plaketten ankommen.
Muss ich das Auto an meinem Wohnort zulassen?
Ja, zuständig ist die Zulassungsstelle an deinem Hauptwohnsitz. Ein Zweitwohnsitz reicht nicht aus.
Was ist, wenn meine Fahrzeugpapiere älter sind?
Die Online-Zulassung braucht Sicherheitscodes, die es erst bei Zulassungsbescheinigung Teil I ab 2015 und Teil II ab 2018 gibt. Bei älteren Papieren musst du vor Ort zulassen.
Wer zahlt die Kfz-Steuer und ab wann?
Die Steuer läuft ab dem Tag der Zulassung und wird vom Zoll (Hauptzollamt) per Lastschrift eingezogen. Deshalb ist das SEPA-Mandat bei der Zulassung Pflicht.
Brauche ich für die Zulassung eine Feinstaubplakette?
Nicht für die Zulassung selbst, aber für die Einfahrt in Umweltzonen. Sie lässt sich direkt bei der Zulassung oder später an jeder Prüfstelle besorgen.
Was brauche ich, um ein Auto anzumelden?
Immer: Personalausweis oder Reisepass, die eVB-Nummer deiner Kfz-Versicherung, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Beim Gebrauchtwagen kommen Zulassungsbescheinigung Teil I, gültiger HU-Bericht und die bisherigen Kennzeichen dazu, beim Neuwagen ohne deutsche Papiere das COC-Papier.
Was kostet es, ein Auto anzumelden?
Die Zulassungsgebühr beträgt bundesweit 30,00 € vor Ort oder 12,80 € online (plus 0,30 € Plakettenträger). Ein Wunschkennzeichen kostet 10,20 € extra, die Reservierung 2,60 €. Dazu kommen die Schilder vom Prägebetrieb, meist 20 bis 45 € vor Ort oder 10 bis 25 € plus Versand online. Alles zusammen: rund 70 € vor Ort, rund 43 € online.
Braucht man COC-Papiere für die Zulassung?
Nur, wenn für das Auto noch keine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II existiert, also beim fabrikneuen Fahrzeug ohne Papiere und beim EU-Import. Hat das Auto schon einmal deutsche Papiere gehabt, brauchst du kein COC. Fehlt es beim Import, hilft nur ein Duplikat vom Hersteller oder ein Vollgutachten nach § 21 StVZO.
In welcher Reihenfolge melde ich ein Auto an?
Erst Kfz-Versicherung abschließen und eVB-Nummer holen, dann Wunschkennzeichen reservieren, dann Termin buchen oder online über i-Kfz zulassen, danach Schilder prägen lassen (online: bestellen) und zuletzt Plaketten anbringen. Fahren darfst du ab der Zulassung, online mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis.
Kann ich ein Motorrad oder einen Anhänger genauso anmelden?
Ja, mit denselben Unterlagen und Gebühren. Motorräder bekommen ein kleineres Kennzeichen und oft ein Saisonkennzeichen, Anhänger und Wohnwagen brauchen eine eigene eVB für die Anhänger-Haftpflicht und für Tempo 100 ein Gutachten der Prüforganisation samt Plakette von der Zulassungsstelle.
Was kostet es, COC-Papiere neu zu beantragen?
Das legt der Hersteller fest, die Zulassungsstelle stellt kein COC aus. Toyota und Lexus nehmen über Kroschke 249 € plus Versand bei 5 bis 15 Werktagen. Bei den meisten anderen Marken liegen die Erfahrungswerte zwischen 50 und 200 €, Lieferzeit wenige Tage bis mehrere Wochen. Drittanbieter kosten 150 bis 300 €. Frag mit Fahrgestellnummer und Kaufnachweis direkt beim Vertragshändler.
Wo bekomme ich das COC-Papier her?
Beim Neuwagen liegt es in der Bordmappe oder beim Händler. Fehlt es, stellt nur der Hersteller oder sein Dienstleister eine Zweitschrift aus, bei Toyota etwa Kroschke, bei Volkswagen der Konzern-Onlineservice. Seit Juli 2026 gibt es das COC auch elektronisch (eCoC) über die Fahrgestellnummer, an der Zulassungsstelle wird aber meist noch das Papier verlangt.
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Quellen: § 31 FZV, vorläufiger Zulassungsnachweis · GebOSt-Gebührentarif · § 75 FZV, Zuständigkeit · § 3d KraftStG, E-Autos · Serviceportale der Städte Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf, Leipzig, Dortmund und Essen (abgerufen 02.09.2026)





