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Gebrauchtwagen kaufen 2026: Checkliste & Kaufvertrag

RATGEBER · AUTO-BÜROKRATIE

Gebrauchtwagen kaufen – Checkliste, Kaufvertrag & worauf du achten musst

Ob privat oder beim Händler: Wer beim Gebrauchtwagenkauf systematisch vorgeht, vermeidet die teuersten Fehler – manipulierter Kilometerstand, verschwiegene Unfälle, ein Kaufvertrag ohne Gewährleistungsregelung. Hier die komplette Checkliste an einem Ort.

Probefahrt eines Gebrauchtwagens auf einer Landstraße bei Dämmerung
Das Wichtigste in Kürze: Fahrgestellnummer (FIN) am Auto mit dem Fahrzeugschein abgleichen, Kilometerstand über Serviceheft und HU-Berichte plausibilisieren, mindestens 30 Minuten Probefahrt mit Kaltstart, und ein Kaufvertrag mit allen Pflichtangaben – dazu zählen Vertragspartner, Fahrzeugdaten, Kilometerstand, Kaufpreis und die Gewährleistungsregelung. Bei Privatverkäufen ist ein Gewährleistungsausschluss zulässig, bei gewerblichen Verkäufern gilt eine Mindestfrist von einem Jahr.

Die Checkliste zum Abhaken

Diese Punkte solltest du vor der Unterschrift durchgegangen sein – am besten direkt bei der Besichtigung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II beim Verkäufer eingesehen (ohne Teil II, den früheren Fahrzeugbrief, lässt sich das Auto später nicht ummelden)
  • Fahrgestellnummer (FIN) am Fahrzeug mit der Angabe im Fahrzeugschein abgeglichen
  • Kilometerstand über Serviceheft, Ölwechsel-Aufkleber und HU-Berichte plausibilisiert
  • Aktuelle HU-Plakette geprüft, nächster Prüftermin bekannt
  • Serviceheft und Reparaturrechnungen vollständig vorhanden
  • Probefahrt von mindestens 30 Minuten gemacht, Motor war beim Start noch kalt
  • Karosserie auf Rost, Unfallspuren und Lackunterschiede geprüft
  • Elektrik, Warnleuchten und alle Funktionen (Klima, Fenster, Licht) getestet
  • Anzahl der Fahrzeugschlüssel geklärt (Standard sind zwei)
  • Kaufvertrag mit allen Pflichtangaben und klarer Gewährleistungsregelung unterschrieben

Fahrzeughistorie und Kilometerstand prüfen

Die Fahrgestellnummer (FIN, 17-stellig) steht im Fahrzeugschein unter Feld E – und zusätzlich am Auto selbst, meist im Rahmen der Fahrertür, unter der Windschutzscheibe oder im Motorraum. Stimmen beide Angaben nicht überein, ist Vorsicht geboten.

Beim Kilometerstand hilft der Abgleich mit dem Serviceheft, den Ölwechsel-Aufklebern im Motorraum oder Türrahmen sowie den historischen HU-Berichten, in denen der TÜV bei jeder Prüfung den Kilometerstand notiert – eine der zuverlässigsten Quellen, weil sie nicht vom Verkäufer stammt. Schätzungen zufolge ist ein erheblicher Teil der gebrauchten Fahrzeuge in Deutschland von Tachomanipulation betroffen. Wer zusätzlich Sicherheit will, kann die Fahrzeughistorie auch unabhängig über einen VIN-Check-Dienst online prüfen lassen, der Kilometerstand, Unfallmeldungen und frühere Halterwechsel europaweit abgleicht.

Mehr zu den einzelnen Feldern im Fahrzeugschein erklären wir in unserem Ratgeber zum Fahrzeugschein lesen.

Nahaufnahme einer Hand, die die Fahrgestellnummer an der Fahrertür eines Autos prüft

Die Probefahrt richtig nutzen

Worauf achten Warum
Kaltstart Der Motor sollte beim Start noch kalt sein – ein bereits warmgefahrenes Auto kann Startprobleme verschleiern
Mindestens 30 Minuten Kurze Runden um den Block zeigen keine Dauerlast-Probleme (Kupplung, Getriebe, Bremsen)
Verschiedene Straßentypen Stadt, Landstraße und wenn möglich Autobahn – unterschiedliche Geräusche werden erst bei Tempo hörbar
Geräusche und Vibrationen Klappern, Pfeifen oder Ziehen beim Bremsen deuten auf Verschleiß oder größere Reparaturen hin
Alle Funktionen testen Klimaanlage, Fensterheber, Beleuchtung, Assistenzsysteme – nach dem Kauf reklamiert es sich schwerer

Der Kaufvertrag: diese Angaben müssen rein

Ein formlos gültiger, aber unvollständiger Kaufvertrag ist im Streitfall wenig wert. Diese Punkte gehören rein:

Angabe Warum wichtig
Vertragspartner (Name, Anschrift) Klarheit, wer Verkäufer und wer Käufer ist – bei Ausweisprüfung besonders wichtig
Fahrzeugdaten (Marke, Modell, FIN, Kennzeichen) Eindeutige Zuordnung des Fahrzeugs
Kilometerstand bei Übergabe Wichtig für spätere Gewährleistungsfragen
Kaufpreis und Zahlungsart Nachweis für Finanzamt, Versicherung und Ummeldung
Gewährleistung / Sachmängelhaftung Regelt, wer für spätere Mängel haftet
Übergabedatum und Unterschriften Ab hier gehen Risiko und Pflichten auf den Käufer über

Unser Kaufvertrag-Muster zum Download deckt genau diese Punkte ab und lässt sich für beide Seiten nutzen – als Käufer kannst du es dem Verkäufer einfach vorschlagen, falls er keinen eigenen Vertrag dabei hat.

Bei einem Privatverkauf darf der Verkäufer die gesetzliche Sachmängelhaftung vollständig ausschließen. Kaufst du dagegen von einem gewerblichen Händler, gilt eine Mindestfrist von einem Jahr (gesetzlich normal zwei Jahre, beim Gebrauchtwagen auf ein Jahr verkürzbar) – dieser Ausschluss ist bei Unternehmer-Verkäufen nicht zulässig.

Preisverhandlung

Ein grober Richtwert für den Marktpreis lässt sich über Vergleichsportale und die üblichen Bewertungslisten der Automobilverbände einholen. Jeder gefundene Mangel – Verschleiß, fehlende Historie, überfällige HU – ist ein legitimes Verhandlungsargument. Realistisch sind je nach Zustand und Nachfrage einige Prozent Spielraum zum Angebotspreis; bei Fahrzeugen, die schon länger inseriert sind, tendenziell mehr.

So läuft der Kauf ab

  • 1. Fahrzeug finden und Historie prüfen

    Inserat sichten, Fahrgestellnummer und Kilometerstand vorab so gut wie möglich plausibilisieren.

  • 2. Besichtigung und Probefahrt

    Die Checkliste oben durchgehen, mindestens 30 Minuten fahren, Motor kalt starten.

  • 3. Preis verhandeln

    Gefundene Mängel als Argument nutzen, Marktpreis als Referenz im Hinterkopf behalten.

  • 4. Kaufvertrag unterschreiben

    Alle Pflichtangaben prüfen, Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie Schlüssel entgegennehmen.

  • 5. Ummelden und versichern

    Vor der Zulassung brauchst du eine eVB-Nummer von deiner Versicherung, danach die Ummeldung bei der Zulassungsstelle. Falls dir ein bestimmtes Kennzeichen wichtig ist, kannst du es vorab reservieren.

Häufige Fragen

Wie erkenne ich, ob der Kilometerstand manipuliert wurde?

Eindeutige hundertprozentige Sicherheit gibt es ohne Werkstattcheck nicht. Am zuverlässigsten ist der Abgleich mit Serviceheft, Ölwechsel-Aufklebern und den in HU-Berichten dokumentierten Kilometerständen – die stammen nicht vom Verkäufer und lassen sich kaum fälschen. Ergänzend helfen unabhängige VIN-Check-Dienste, die Kilometerstände aus verschiedenen europäischen Quellen abgleichen.

Muss ich als Käufer selbst die Ummeldung vornehmen?

Ja, die Zulassung auf deinen Namen ist deine Pflicht als neuer Halter. Alles dazu – Fristen, Kosten, Unterlagen – findest du in unserem Ratgeber zum Auto ummelden.

Kann der Verkäufer die Gewährleistung komplett ausschließen?

Bei einem Verkauf zwischen Privatpersonen ja, das ist zulässig. Verkauft dir dagegen ein gewerblicher Händler das Fahrzeug, ist ein vollständiger Ausschluss nicht erlaubt – hier gilt mindestens eine einjährige Sachmängelhaftung.

Wo genau finde ich die Fahrgestellnummer am Auto?

Am häufigsten im Rahmen der Fahrertür, unter der Windschutzscheibe von außen sichtbar, oder im Motorraum. Sie muss exakt mit Feld E im Fahrzeugschein übereinstimmen.

Was passiert, wenn nach dem Kauf ein verschwiegener Mangel auffällt?

Hat der Verkäufer einen Mangel bewusst verschwiegen (arglistige Täuschung), haftet er dafür auch bei einem vereinbarten Gewährleistungsausschluss weiter. Der Ausschluss gilt nur für Mängel, die dem Verkäufer selbst nicht bekannt waren.