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Gutachter nach Unfall 2026: Wer zahlt, ab wann lohnt er sich?

Ratgeber · Unfall und Schaden

Es hat gekracht, das Auto hat eine Delle, und die Versicherung des anderen will „erst mal einen Kostenvoranschlag“. Hier erfährst du, wann du einen eigenen Gutachter nach dem Unfall beauftragen darfst, wer ihn bezahlt und was bei Teilschuld oder Kasko gilt. Der Prüfer rechnet deinen Fall durch, auch mit Haftungsquote.

Zuletzt geprüft: 3. Oktober 2026 · von Hassan Amer · Quellen: BGB, VVG, StVG, BGH-Urteile, GDV-Musterbedingungen · Alle Auto-Ratgeber

Kfz-Gutachter begutachtet nach einem Unfall eine eingedrückte Autotür und dokumentiert den Schaden mit Klemmbrett und Tablet
Symbolbild, mit KI erstellt
Die kurze Antwort

Bist du unschuldig, zahlt die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners deinen Gutachter nach dem Unfall. Das folgt aus § 249 BGB, und du kannst die Kosten nach § 115 VVG direkt bei dieser Versicherung fordern. Den Gutachter darfst du selbst aussuchen. Ausnahme ist der Bagatellschaden: Eine feste Grenze steht in keinem Gesetz. Der BGH hat 2004 einen Schaden von 715,81 € als Wert im Bereich der Bagatellgrenze gebilligt (VI ZR 365/03), heute nennen viele 750 bis 1.000 €. Darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag. Bei Teilschuld zahlt der Gegner nur seinen Anteil, bei 70 % Haftung also 70 % der Gutachterkosten. In der Kasko bestimmt dein Versicherer, wer begutachtet.

100 %der Gutachterkosten zahlt der Gegner, wenn er allein haftet
715,81 €Schaden, den der BGH 2004 im Bereich der Bagatellgrenze sah
0 €zahlt die Kasko für einen Gutachter, dem sie nicht zugestimmt hat
3 JahreVerjährung, ab Ende des Unfalljahres

Gutachter nach Unfall: Wer zahlt die Kosten?

Die Kosten trägt, wer für den Unfall haftet. In der Praxis ist das die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Der Bundesgerichtshof sagt seit Jahren: Die Kosten eines Schadensgutachtens gehören zu den Vermögensnachteilen, die der Schädiger nach § 249 BGB ausgleichen muss, soweit das Gutachten erforderlich und zweckmäßig ist (BGH VI ZR 365/03 und VI ZR 67/06). Nach § 115 VVG kannst du diesen Anspruch direkt bei der Versicherung geltend machen. Du musst also nicht erst den Fahrer selbst verklagen.

Hast du den Unfall selbst verursacht, zahlt niemand deinen eigenen Gutachter, außer du hast eine Vollkasko und der Versicherer veranlasst oder genehmigt die Begutachtung. Haben beide Fehler gemacht, wird geteilt. Die Tabelle zeigt die drei Fälle auf einen Blick.

Dein Fall Wer beauftragt? Wer zahlt den Gutachter? Grundlage
Unverschuldet du, freie Wahl Haftpflicht des Gegners, voll (außer Bagatellschaden) § 249 BGB, § 115 VVG, BGH VI ZR 365/03
Teilschuld du, freie Wahl Gegner nur nach seiner Haftungsquote, den Rest du § 17 StVG, § 254 BGB, BGH VI ZR 133/11
Selbst verschuldet, Vollkasko dein Versicherer dein Versicherer, wenn er ihn beauftragt oder zugestimmt hat § 85 Abs. 2 VVG, AKB A.2.5.3
Selbst verschuldet, ohne Vollkasko niemand nötig du selbst, wenn du einen willst kein Anspruch gegen Dritte

AKB = Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Wir zitieren die unverbindlichen Musterbedingungen des GDV, Stand 30. April 2025. Dein Vertrag kann abweichen.

Auch wenn du dich unschuldig fühlst: Nach § 17 StVG wird bei Unfällen zwischen zwei Autos abgewogen, wer wie viel verursacht hat. Schon die Betriebsgefahr deines Autos kann zu einer kleinen Mithaftung führen. Davon frei bist du nur bei einem unabwendbaren Ereignis, also wenn du jede gebotene Sorgfalt beachtet hast. Wie du direkt nach dem Crash Beweise sicherst, steht in unserem Ratgeber Unfall: Was tun?

Wer zahlt den Gutachter in deinem Fall?

Gib ein, wie die Schuld verteilt ist, wie hoch du den Schaden schätzt und ob du eine Vollkasko hast. Kennst du die Kosten des Gutachters schon aus einem Angebot oder einer Rechnung, trag sie ein. Der Prüfer zeigt dir, ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag passt, wer zahlt und welcher Anteil an dir hängen bleibt.

Prüfer: Wer zahlt den Gutachter?

Der Prüfer braucht JavaScript. Die Regeln stehen auch in der Tabelle oben und in den Abschnitten darunter.

Grundlage: § 249 BGB, § 17 StVG, § 85 VVG, § 115 VVG, BGH VI ZR 365/03 und VI ZR 133/11, GDV-Musterbedingungen AKB 2015. Die Werte 750 € und 1.000 € sind eine verbreitete Faustregel, kein Gesetz. Eine Kostenspanne für Gutachter nennen wir nicht, weil wir keine frei zugängliche, belastbare Quelle gefunden haben. Keine Rechtsberatung.

Ab welcher Schadenshöhe lohnt sich ein Gutachter?

Eine feste Euro-Grenze gibt es nicht. Entscheidend ist, ob ein verständiger Geschädigter in deiner Lage einen Gutachter für nötig halten durfte, und zwar zum Zeitpunkt der Beauftragung. So steht es im Urteil des BGH vom 30. November 2004 (VI ZR 365/03). Du musst also nicht vorher wissen, wie hoch der Schaden am Ende genau ist.

Im selben Urteil ging es um ein neunjähriges Kind, das mit dem Fahrrad gegen ein parkendes Auto gestoßen war. Das Landgericht hatte den Gutachter bezahlen lassen, weil der Schaden über 1.400 DM lag, also 715,81 €. Der BGH fand das in Ordnung: Der Betrag liege in dem Bereich, in dem nach allgemeiner Meinung die Bagatellgrenze anzusiedeln sei. Mehr hat er nicht festgelegt. Eine Untergrenze für alle Fälle ist das nicht.

Die Zahlen 750 € oder 1.000 €, die du in vielen Ratgebern und auch in der Google-Antwort liest, sind Faustregeln aus der Praxis. Amtsgerichte entscheiden das unterschiedlich. Bedenke auch: Der BGH-Fall spielt im Jahr 2002. Reparaturen sind seitdem deutlich teurer geworden, und hinter einem Kratzer am Stoßfänger können Sensoren oder Halter stecken, die man von außen nicht sieht.

BGH-Fall 2002

715,81 €
Faustregel unten

750 €
Faustregel oben

1.000 €

Balken zeigen die Beträge im Verhältnis. Keiner davon steht im Gesetz.

Ein Beispiel: Beim Ausparken drückt dir jemand den Außenspiegel ein. Die Werkstatt sagt 380 €. Hier reicht ein Kostenvoranschlag. Ein anderer Fall: Der Gegner fährt dir beim Abbiegen in die Fahrertür. Tür, Schweller, vielleicht die B-Säule. Selbst wenn es von außen nach 900 € aussieht, ist ein Gutachten hier gut begründet. Bleibst du knapp unter 1.000 € und bist unsicher, frag die Werkstatt nach verdeckten Schäden, bevor du entscheidest.

Gutachten

  • stellt auch Minderwert, Wiederbeschaffungswert und Restwert fest
  • dokumentiert den Schaden mit Fotos, falls später gestritten wird
  • bei klarer Haftung des Gegners für dich kostenlos

Kostenvoranschlag

  • reicht bei kleinen, klar sichtbaren Schäden
  • kein Minderwert, kein Restwert, keine Nutzungsausfall-Dauer
  • manche Werkstätten berechnen ihn, frag vorher nach dem Preis

Wie wird bei Teilschuld gerechnet?

Bei Teilschuld zahlt die Versicherung des Gegners deine Gutachterkosten nur in Höhe ihrer Haftungsquote. Das hat der BGH am 7. Februar 2012 entschieden (VI ZR 133/11). Die Kosten des Gutachtens werden genauso geteilt wie der Schaden selbst.

Rechenbeispiel: Du hast 30 % Mithaftung, der Gegner 70 %. Der Schaden an deinem Auto liegt laut Gutachten bei 3.000 €, die Rechnung des Gutachters bei angenommen 600 €. Dann zahlt die gegnerische Versicherung 70 % von 3.000 € = 2.100 € und 70 % von 600 € = 420 €. An dir bleiben 900 € Schaden und 180 € Gutachterkosten hängen.

Gegner zahlt Schaden

2.100 €
Du trägst Schaden

900 €
Gegner zahlt Gutachter

420 €
Du trägst Gutachter

180 €

Hast du eine Vollkasko, kann sie deinen Anteil übernehmen, abzüglich Selbstbeteiligung. Dann geht dein Anspruch gegen den Gegner nach § 86 VVG auf deinen Versicherer über, aber nicht zu deinem Nachteil. Wie das im Einzelfall verrechnet wird, ist kompliziert. Sprich das mit deinem Versicherer ab. Und denk an die Rückstufung: Eine Kasko-Meldung kann deinen Beitrag erhöhen. Ob sich das lohnt, prüfst du, bevor du die Rechnung einreichst. Hilfreich ist ein Blick auf Kfz-Versicherung wechseln, wenn der Beitrag danach zu stark steigt.

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein. Ein Gesetz, das dich an den Gutachter der Gegenseite bindet, gibt es nicht. Der BGH sagt: Du bist in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung frei (VI ZR 171/16) und darfst den Sachverständigen beauftragen, den du in deiner Lage ohne weiteres erreichst (VI ZR 225/13). Eine Marktforschung nach dem billigsten Gutachter musst du nicht betreiben.

Ruft dich die gegnerische Versicherung an und bietet „ihren“ Gutachter an, darfst du freundlich ablehnen. Der Gutachter arbeitet dann in ihrem Auftrag. Du kannst trotzdem einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen nehmen. Als Beispiele für große Prüforganisationen kennst du vielleicht TÜV oder DEKRA, daneben gibt es viele freie Sachverständige. Achte darauf, dass der Gutachter nicht von der Gegenseite kommt und dein Auto selbst ansieht.

Vorsicht bei Mithaftung: Wenn die Schuld noch unklar ist, trägst du später deinen Anteil an den Gutachterkosten selbst. Bei einem kleinen Schaden kann ein Kostenvoranschlag dann die günstigere Wahl sein.

Wer bestimmt den Gutachter bei der Kasko?

In der Kasko bestimmt dein eigener Versicherer. Nach § 85 Abs. 2 VVG muss er die Kosten eines Sachverständigen, den du selbst hinzuziehst, nicht erstatten. Es sei denn, der Vertrag verpflichtet dich dazu oder er hat dich dazu aufgefordert. Die Musterbedingungen des GDV sagen dasselbe in A.2.5.3: Gutachterkosten gibt es nur, wenn der Versicherer die Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat.

Dazu kommt E.1.3.2: Vor der Reparatur oder dem Verkauf des Autos musst du die Weisungen deines Versicherers einholen. Wer einfach reparieren lässt, riskiert Ärger mit der Leistung. Unfallschäden am eigenen Auto deckt übrigens nur die Vollkasko (A.2.2.2.2), die Teilkasko nicht.

Bist du mit dem Ergebnis nicht einverstanden, gibt es das Sachverständigenverfahren nach A.2.6. Du und der Versicherer benennen je einen Kfz-Sachverständigen. Benennt eine Seite binnen zwei Wochen nach Aufforderung niemanden, bestimmt die andere. Einigen sich die beiden nicht, entscheidet ein Obmann, und zwar innerhalb der beiden Schätzungen. Die Kosten werden nach Gewinnen und Verlieren verteilt. Den Rechtsweg kannst du trotzdem gehen. Ob dein Vertrag diese Regel enthält, steht in deinen Versicherungsbedingungen.

Wann muss der Gutachter kommen?

Möglichst bald und immer vor der Reparatur. Nach der Reparatur lässt sich der Schaden nicht mehr sauber feststellen. Der typische Ablauf bei einem unverschuldeten Unfall:

  1. am Unfalltag

    Beweise sichern. Fotos, Kennzeichen, Versicherung des Gegners, Zeugen. Der Gegner meldet den Schaden seiner Versicherung.

  2. in den ersten Tagen

    Gutachter beauftragen. Du suchst ihn selbst aus. Bei einem Kleinschaden holst du stattdessen einen Kostenvoranschlag.

  3. vor der Reparatur

    Besichtigung. Der Gutachter sieht sich das Auto an, macht Fotos und kalkuliert.

  4. einige Tage später

    Gutachten liegt vor. Du schickst es mit deiner Forderung an die Versicherung des Gegners (§ 115 VVG).

  5. danach

    Reparieren oder nicht. Du kannst reparieren lassen oder nach Gutachten abrechnen. Ohne Reparatur gibt es nach § 249 Abs. 2 BGB keine Umsatzsteuer, weil sie nicht angefallen ist.

Lass dir mit der Forderung nicht ewig Zeit. Der Anspruch verjährt nach §§ 195, 199 BGB in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem du den Schaden und den Gegner kennst. Für den Direktanspruch gegen die Versicherung gilt nach § 115 Abs. 2 VVG dieselbe Verjährung.

Was steht im Gutachten?

Ein Schadensgutachten hält fest, was kaputt ist, was die Reparatur kostet und was dein Auto vorher wert war. Prüforganisationen und freie Sachverständige nennen meist diese Punkte. Zu den wichtigsten haben wir eigene Ratgeber, deshalb hier nur kurz:

Reparaturkosten und -dauer

Ersatzteile, Arbeitszeit, Lack, netto und brutto. Die Dauer zählt für Mietwagen oder Nutzungsausfall.

Wiederbeschaffungswert

Was ein gleichwertiges Auto am Unfalltag kostet. Wie man den Wert eines Autos ermittelt, steht unter Autowert und Schwacke-Liste.

Restwert und Totalschaden

Was das kaputte Auto noch bringt. Liegt die Reparatur zu hoch, wird es ein Totalschaden mit eigenen Regeln.

Merkantiler Minderwert

Ein Unfallauto ist weniger wert, auch nach guter Reparatur. Wie der Betrag entsteht, erklärt Merkantiler Minderwert.

Fotos und Vorschäden

Fotos aller Schäden. Alte Schäden trennt der Gutachter von neuen, damit die Versicherung nicht doppelt zahlt.

Neu für alt

Ersetzt die Werkstatt ein altes Teil durch ein neues, kann ein Abzug für die Wertverbesserung im Gutachten stehen.

Wie viel dein Auto allein durch das Alter verliert, unabhängig vom Unfall, zeigt der Ratgeber Wertverlust beim Auto.

Was passiert, wenn die Versicherung die Gutachterrechnung kürzt?

Kürzt die Versicherung die Rechnung, musst du die Differenz meistens nicht selbst tragen. Der BGH hat am 12. März 2024 entschieden (VI ZR 280/22), dass die Regeln zum Werkstattrisiko auch für Gutachter gelten. Das heißt: Waren einzelne Posten zu teuer, ohne dass du das erkennen konntest, trägt dieses Risiko die Versicherung des Schädigers.

Es gibt einen Haken. Hast du die Rechnung des Gutachters noch nicht bezahlt, darfst du die Zahlung nur an den Gutachter verlangen, nicht an dich selbst. Im Gegenzug trittst du deine Ansprüche gegen den Gutachter an die Versicherung ab. Verlangst du das Geld trotzdem auf dein Konto, trägst du das Risiko selbst. Im BGH-Fall ging es übrigens um 20 € für einen „Corona-Zuschlag“.

Schon 2014 hat der BGH betont (VI ZR 225/13): Die Rechnung des Gutachters ist ein wichtiges Indiz dafür, welcher Betrag erforderlich war. Erkennbar überhöhte Preise musst du aber nicht hinnehmen. Frag also vor dem Auftrag, wie der Gutachter abrechnet. Oft richtet sich das Grundhonorar nach der Schadenshöhe. Das ist nach BGH VI ZR 67/06 grundsätzlich zulässig.

Streitest du mit der Versicherung um größere Beträge, hilft ein Anwalt für Verkehrsrecht oder die Verbraucherzentrale. Frag vorher, was die Beratung kostet und ob deine Rechtsschutzversicherung zahlt.

Was bringt dir das Gutachten später beim Verkauf?

Bewahre das Gutachten und die Reparaturrechnung auf. Willst du das Auto später verkaufen, musst du einen Unfallschaden, der mehr als eine Bagatelle war, in der Regel angeben. Wo da die Grenze liegt, erklärt unser Ratgeber Bagatellschaden: Wann ist ein Auto noch unfallfrei? Mit Gutachten und Rechnung kannst du einem Käufer genau zeigen, was passiert ist und wie es repariert wurde. Das schafft Vertrauen und schützt dich vor späteren Vorwürfen. Mehr dazu im Ratgeber Auto verkaufen.

Umgekehrt gilt: Kaufst du ein gebrauchtes Auto, fragt der Verkäufer selten von sich aus nach alten Gutachten. Worauf du am Auto selbst achten kannst, steht in Unfallwagen erkennen. Gemeldete Schäden und Kilometerstände kannst du per FIN bei carVertical* abfragen. Ein Einzelbericht kostet 38,99 €, mit dem Code CARLUMINA 31,20 €. Die kostenlose Vorschau zeigt nur, ob Daten vorliegen.

Checkliste: Bevor der Gutachter kommt

Vorbereitung für die Besichtigung

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Häufige Fragen

Wer zahlt den Gutachter nach einem Unfall?

Bist du unschuldig, zahlt die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners den Gutachter nach dem Unfall (§ 249 BGB, § 115 VVG). Bei Teilschuld zahlt sie nur nach ihrer Haftungsquote. Hast du allein Schuld, zahlt niemand deinen Gutachter, außer deine Vollkasko hat ihn beauftragt oder zugestimmt.

Ab wie viel Euro Schaden darf ich einen Gutachter nehmen?

Eine gesetzliche Grenze gibt es nicht. Der BGH hat 2004 einen Schaden von 715,81 € als Wert im Bereich der Bagatellgrenze gebilligt (VI ZR 365/03). Heute nennen viele 750 bis 1.000 €. Entscheidend ist, ob ein Gutachter aus deiner Sicht bei der Beauftragung nötig erschien.

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen?

Nein. Du darfst einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Nach dem BGH musst du nicht einmal den billigsten suchen (VI ZR 225/13).

Wer zahlt den Gutachter bei Teilschuld?

Die gegnerische Versicherung zahlt nur ihren Anteil (BGH VI ZR 133/11). Haftet sie zu 70 % und kostet das Gutachten 600 €, bekommst du 420 €. Die restlichen 180 € trägst du selbst oder, nach Absprache, deine Vollkasko.

Zahlt die Vollkasko meinen eigenen Gutachter?

Nur wenn der Versicherer die Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat (§ 85 Abs. 2 VVG, AKB A.2.5.3). Ruf also vorher an. Vor der Reparatur musst du ohnehin seine Weisung einholen.

Wann sollte der Gutachter kommen?

So früh wie möglich und immer vor der Reparatur. Nach der Reparatur kann niemand den Schaden mehr sauber feststellen.

Was kostet ein Gutachter nach einem Unfall?

Das hängt vom Gutachter und meist von der Schadenshöhe ab. Eine frei zugängliche, belastbare Übersicht haben wir nicht gefunden, deshalb nennen wir keine Spanne. Frag vor dem Auftrag nach der Abrechnung. Bei klarer Haftung des Gegners zahlt ohnehin dessen Versicherung.

Was mache ich, wenn die Versicherung die Gutachterrechnung kürzt?

Ist die Rechnung noch offen, verlange die Zahlung an den Gutachter, Zug um Zug gegen Abtretung deiner Ansprüche gegen ihn. Dann trägt die Versicherung das Risiko überhöhter Posten (BGH VI ZR 280/22). Bei Streit hilft ein Anwalt für Verkehrsrecht oder die Verbraucherzentrale.

Reicht nicht auch ein Kostenvoranschlag?

Bei kleinen, gut sichtbaren Schäden ja. Ein Kostenvoranschlag nennt aber keinen Minderwert, keinen Wiederbeschaffungswert und keinen Restwert. Bei größeren Schäden fehlen dir diese Zahlen für die Forderung.

Quellen

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