Punkte in Flensburg 2026: Rechner für Punktestand, Verfall und Abbau
Ratgeber · Bußgeld
Wie viele Punkte hast du, und wann verfallen sie? Trag deine Einträge in den Rechner ein. Er zeigt deinen Punktestand, die Stufe von Vormerkung bis Entzug und für jeden Eintrag den Tag der Tilgung und der Löschung. Darunter findest du die Regeln aus Straßenverkehrsgesetz und Fahrerlaubnis-Verordnung, eine Tabelle typischer Verstöße und die drei kostenlosen Wege zur Auskunft beim KBA.
Geprüft am 03.10.2026Autor: Hassan Amer

Die kurze Antwort
Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße ab 60 € Bußgeld oder mit Fahrverbot: 1, 2 oder 3 Punkte je nach Schwere. Bei 4 bis 5 Punkten kommt eine Ermahnung, bei 6 bis 7 eine Verwarnung, ab 8 Punkten ist der Führerschein weg. Ein Punkt verfällt nach 2 Jahren und 6 Monaten, zwei Punkte nach 5 Jahren, drei nach 10 Jahren, jeweils ab Rechtskraft. Danach bleibt der Eintrag noch 1 Jahr gespeichert. Mit einem Fahreignungsseminar baust du bei 1 bis 5 Punkten 1 Punkt ab, höchstens alle 5 Jahre. Deinen Stand erfährst du kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Punkte- und Verfallsrechner: Wie viele Punkte hast du, und wann fallen sie weg?
Pro Eintrag: Punkte aus dem Bescheid und Datum der Rechtskraft. Die Beispielwerte kannst du überschreiben.
Der Rechner braucht JavaScript. Die Fristen stehen auch in der Tabelle weiter unten.
Fristen nach § 29 StVG, Stufen nach § 4 StVG, Stand 3. Oktober 2026. Vereinfachte Rechnung: Seminarabzüge, Reduzierungen nach § 4 Abs. 6 StVG und Probezeit-Regeln sind nicht eingerechnet. Verbindlich ist nur die Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamts. Keine Rechtsberatung.
Wie viele Punkte in Flensburg darf man haben?
Bis 7 Punkte behältst du deinen Führerschein, ab 8 Punkten wird er entzogen. Dazwischen gibt es feste Stufen. Die Fahrerlaubnisbehörde handelt, sobald du eine Stufe erreichst. So steht es in § 4 Abs. 5 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
| Punktestand | Was passiert | Seminar bringt Abzug? |
|---|---|---|
| 1 bis 3 Punkte | Du bist nur „vorgemerkt“. Die Behörde unternimmt nichts. | Ja, 1 Punkt |
| 4 oder 5 Punkte | Schriftliche Ermahnung mit Hinweis auf das freiwillige Fahreignungsseminar | Ja, 1 Punkt |
| 6 oder 7 Punkte | Schriftliche Verwarnung mit Hinweis, dass bei 8 Punkten entzogen wird | Nein |
| 8 oder mehr | Entzug der Fahrerlaubnis, neue frühestens nach 6 Monaten | Nein |
Quelle: § 4 Abs. 4, 5, 7 und 10 StVG.
Die Stufen dürfen nicht übersprungen werden (§ 4 Abs. 6 StVG). Springst du zum Beispiel von 3 auf 6 Punkte, bekommst du zuerst die Ermahnung. Dein Stand wird dann auf 5 Punkte gesetzt. Erreichst du 8 Punkte, ohne vorher verwarnt worden zu sein, wirst du verwarnt, und dein Stand sinkt auf 7. Erst der nächste Verstoß führt zum Entzug.
Wofür gibt es 1, 2 oder 3 Punkte?
Einen Punkt gibt es für Verstöße, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, zwei für besonders gefährliche Verstöße und Straftaten ohne Entzug, drei für Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis. Welche Verstöße wie viele Punkte bringen, steht abschließend in Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Eingetragen wird eine Ordnungswidrigkeit nur, wenn mindestens 60 € Bußgeld festgesetzt wurden oder ein Fahrverbot (§ 28 Abs. 3 StVG). Ein Verwarnungsgeld bis 55 € bringt also nie einen Punkt.
| Verstoß (Pkw) | Regelsatz | Fahrverbot | Punkte |
|---|---|---|---|
| Handy am Steuer | 100 € | nein | 1 |
| Handy mit Gefährdung | 150 € | 1 Monat | 2 |
| Rote Ampel | 90 € | nein | 1 |
| Rote Ampel, länger als 1 Sekunde rot | 200 € | 1 Monat | 2 |
| 21–25 km/h zu schnell innerorts | 115 € | nein | 1 |
| 31–40 km/h zu schnell innerorts | 260 € | 1 Monat | 2 |
| Ab 0,5 Promille (erstes Mal) | 500 € | 1 Monat | 2 |
| Keine Rettungsgasse gebildet | 200 € | 1 Monat | 2 |
| Kind ohne Kindersitz mitgenommen | 60 € | nein | 1 |
| Reifenprofil zu gering | 60 € | nein | 1 |
| Bei Glätte ohne Winterreifen | 60 € | nein | 1 |
| Trunkenheit im Verkehr mit Entzug (Straftat) | Strafe vom Gericht | Entzug | 3 |
Was eine rote Ampel mit Gebühren kostet, rechnest du mit dem Rotlicht-Rechner aus.
Regelsätze aus der Bußgeldkatalog-Verordnung (Nr. 246.1, 246.2, 132, 132.3, Anhang 11.3.4 und 11.3.6, 241, 50, 99.1, 212, 5a), Punkte aus Anlage 13 FeV. Beim Bußgeldbescheid kommen mindestens 25 € Gebühr und 3,50 € Zustellung dazu (§ 107 OWiG).
Begehst du mehrere Verstöße in einer Handlung, zählt nur der mit den meisten Punkten (§ 4 Abs. 2 StVG). Was ein Tempoverstoß genau kostet, rechnet dir unser Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Toleranzabzug aus.
Wann verfallen Punkte in Flensburg?
Punkte verfallen nach festen Fristen ab Rechtskraft des Bescheids: 1 Punkt nach 2 Jahren und 6 Monaten, 2 Punkte nach 5 Jahren, 3 Punkte nach 10 Jahren (§ 29 Abs. 1 StVG). Du musst dafür nichts beantragen. Jeder Eintrag hat seine eigene Frist. Ein neuer Verstoß verlängert die Frist der alten Einträge nicht.
| Eintrag | Tilgungsfrist | Frist beginnt | Gelöscht nach |
|---|---|---|---|
| Ordnungswidrigkeit mit 1 Punkt | 2 Jahre, 6 Monate | Rechtskraft | 3 Jahre, 6 Monate |
| Ordnungswidrigkeit mit 2 Punkten | 5 Jahre | Rechtskraft | 6 Jahre |
| Straftat ohne Entzug (2 Punkte) | 5 Jahre | Rechtskraft | 6 Jahre |
| Straftat mit Entzug oder Sperre (3 Punkte) | 10 Jahre | neue Fahrerlaubnis, spätestens 5 Jahre nach Rechtskraft | höchstens 16 Jahre |
| Teilnahme am Fahreignungsseminar | 5 Jahre | Ausstellung der Bescheinigung | 5 Jahre |
Quelle: § 29 Abs. 1, 4, 5 und 6 StVG. „Gelöscht nach“ zählt ab Rechtskraft und enthält die Überliegefrist von 1 Jahr.
Beispiel: Dein Bescheid über 100 € und 1 Punkt für das Handy am Steuer wird am 15. März 2025 rechtskräftig. Der Punkt ist am 15. September 2027 getilgt und zählt nicht mehr. Gelöscht wird der Eintrag erst am 15. September 2028.
Was bedeuten Rechtskraft, Tattag und Überliegefrist?
Die Frist für den Verfall läuft ab Rechtskraft, für Ermahnung, Verwarnung und Entzug zählt aber der Stand am Tag des Verstoßes. Das ist der wichtigste Unterschied, den viele übersehen. So läuft ein Eintrag ab:
-
10. Januar 2025 · Tattag
Der Verstoß. Ab diesem Tag „ergibt sich“ der Punkt, wenn er später rechtskräftig geahndet wird (§ 4 Abs. 2 StVG).
-
25. Februar 2025 · Zustellung
Bußgeldbescheid kommt. Du hast zwei Wochen Zeit für einen Einspruch (§ 67 OWiG).
-
12. März 2025 · Rechtskraft
Kein Einspruch, der Bescheid ist rechtskräftig. Der Punkt wird eingetragen, die Tilgungsfrist läuft.
-
12. September 2027 · Tilgungsreife
Der Punkt zählt nicht mehr zu deinem Punktestand.
-
12. September 2028 · Löschung
Nach der Überliegefrist von 1 Jahr wird der Eintrag endgültig gelöscht (§ 29 Abs. 6 StVG).
Warum gibt es die Überliegefrist? Bescheide werden oft erst Monate nach dem Verstoß rechtskräftig. In diesem Jahr kann die Behörde noch prüfen, ob ein alter Punkt am Tag eines neuen Verstoßes noch zählte. Deine eigene Auskunft beim KBA zeigt solche Einträge ebenfalls an.
Beispiel Tattagprinzip: Du hast 7 Punkte und bist schon verwarnt. Am 1. September fährst du über Rot (1 Punkt). Am 12. September wird einer deiner alten Punkte getilgt. Der neue Bescheid wird erst im Dezember rechtskräftig. Trotzdem zählt der Stand vom 1. September: 7 + 1 = 8 Punkte. Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Spätere Tilgungen ändern daran nichts (§ 4 Abs. 5 StVG).
Den Tag der Rechtskraft findest du nicht direkt im Bescheid. Er liegt in der Regel zwei Wochen nach der Zustellung, wenn du keinen Einspruch einlegst. Genau steht er in der KBA-Auskunft.
Wie kann ich Punkte abbauen?
Bei 1 bis 5 Punkten wird dir für ein freiwilliges Fahreignungsseminar 1 Punkt abgezogen, aber nur einmal in 5 Jahren (§ 4 Abs. 7 StVG). Ab 6 Punkten gibt es keinen Abzug mehr. Es zählt der Punktestand am Tag, an dem die Teilnahmebescheinigung ausgestellt wird. Die Bescheinigung musst du innerhalb von zwei Wochen nach dem Seminar bei deiner Fahrerlaubnisbehörde einreichen.
- Verkehrspädagogischer Teil: zwei Module zu je 90 Minuten bei einem Fahrlehrer mit Seminarerlaubnis. Zwischen den Modulen liegt mindestens eine Woche.
- Verkehrspsychologischer Teil: zwei Einzelsitzungen zu je 75 Minuten. Die zweite Sitzung frühestens drei Wochen nach der ersten.
- Bescheinigung einreichen: innerhalb von zwei Wochen bei der Fahrerlaubnisbehörde. Dann wird 1 Punkt abgezogen.
Wegen der Pausen zwischen den Terminen dauert das Seminar mindestens drei Wochen (§ 42 FeV). Die Kosten trägst du selbst. Den Preis legt der Anbieter fest.
Dafür
- 1 Punkt weniger, oft genug, um unter 4 zu bleiben
- Mehr Abstand zur Verwarnung bei 6 Punkten
- Lohnt sich vor allem, wenn bald ein neuer Bescheid droht
Dagegen
- Kostet Geld und vier Termine
- Nur einmal in 5 Jahren mit Abzug
- Ab 6 Punkten kein Abzug mehr
- Die Teilnahme bleibt 5 Jahre im Register
Ein anderer Weg, Punkte loszuwerden, ist das Warten. Andere Abzüge gibt es nicht. Punkte auf eine andere Person „umschreiben“ zu lassen, ist seit dem 1. Juli 2026 ausdrücklich verboten (§ 4c StVG). Wer die Behörde über den Fahrer täuscht oder so etwas anbietet oder vermittelt, riskiert bis zu 30.000 € Bußgeld (§ 23 StVG).
Teste dich: Du hast 6 Punkte und machst ein Fahreignungsseminar. Was passiert?
Richtig: kein Abzug. Einen Punkt gibt es nur bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten. Ab der Verwarnung bei 6 oder 7 Punkten ist das Seminar freiwillig, bringt aber keinen Abzug.
Was passiert bei 8 Punkten?
Bei 8 Punkten giltst du als ungeeignet, und die Fahrerlaubnisbehörde entzieht dir die Fahrerlaubnis (§ 4 Abs. 5 StVG). Widerspruch und Klage halten den Entzug nicht auf (§ 4 Abs. 9 StVG). Du darfst also nicht mehr fahren, auch wenn du dich wehrst. Eine neue Fahrerlaubnis gibt es frühestens 6 Monate nach dem Entzug. In der Regel verlangt die Behörde vorher ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, also die MPU (§ 4 Abs. 10 StVG).
Mit der neuen Fahrerlaubnis beginnst du wieder bei 0 Punkten. Die alten Punkte werden gelöscht (§ 4 Abs. 3 StVG). Das gilt nicht, wenn die Fahrerlaubnis nur verlängert oder erweitert wird.
Wie frage ich meinen Punktestand kostenlos ab?
Die Auskunft aus dem Fahreignungsregister ist beim Kraftfahrt-Bundesamt immer kostenlos (§ 30 Abs. 8 StVG). Du hast drei Wege:
Online mit Online-Ausweis
Über die Online-Registerauskunft des KBA mit BundID. Du brauchst den Personalausweis mit Online-Funktion, deine 6-stellige PIN, die AusweisApp und ein Handy mit NFC oder einen Kartenleser. Die Auskunft kommt sofort als PDF.
Per Post
Antragsformular des KBA ausdrucken, unterschreiben, Kopie von Vorder- und Rückseite des Ausweises beilegen. An: Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg.
Vor Ort in Flensburg
Im Auskunftspavillon des KBA, Fördestraße 16, 24944 Flensburg. Mitbringen: Personalausweis oder Reisepass.
Kein Geld zahlen: Manche Seiten bieten die „Punkteabfrage“ gegen Gebühr an. Die Auskunft beim KBA kostet nichts, und mehr bekommst du dort auch nicht. Gib deine Ausweisdaten nur auf kba.de oder kba-online.de ein.
Die Auskunft zeigt alle Einträge mit Tattag, Rechtskraft und Punkten, auch Einträge in der Überliegefrist. Diese Daten kannst du direkt in den Rechner oben übertragen.
Was gilt in der Probezeit?
In der Probezeit gelten Punkte und die Probezeit-Regeln nebeneinander (§ 4 Abs. 1 StVG). Für Fahranfänger kommt es nicht auf die Zahl der Punkte an, sondern auf die Art der Verstöße. Nach einem schwerwiegenden A-Verstoß, etwa 21 km/h zu schnell, oder zwei weniger schwerwiegenden B-Verstößen ordnet die Behörde ein Aufbauseminar an. Die Probezeit verlängert sich von 2 auf 4 Jahre (§ 2a StVG). Beim nächsten Mal folgt eine Verwarnung, danach der Entzug. Solange du in der Probezeit bist, wird eine eingetragene Ordnungswidrigkeit nicht endgültig gelöscht (§ 29 Abs. 6 StVG).
Hängen die Punkte am Auto oder am Fahrer?
Punkte hängen immer an der Person, die gefahren ist, nie am Auto. Kaufst du ein anderes Auto, meldest es an oder meldest es um, bleibt dein Punktekonto gleich. Auch eine neue eVB-Nummer oder ein Wechsel der Kfz-Versicherung ändern nichts daran.
Der erste Brief nach einem Blitzer geht aber oft an den Halter, also an die Person aus dem Fahrzeugschein. Warst du nicht selbst am Steuer, musst du zum Fahrer nichts sagen, wenn du dich oder nahe Angehörige belasten würdest. Falsche Angaben, um Punkte auf jemand anderen zu schieben, sind seit Juli 2026 aber ausdrücklich verboten.
Bescheid mit Punkten bekommen: Was jetzt?
Schritt für Schritt
0 von 6 erledigtHäufige Fragen
Wie viele Punkte in Flensburg darf man haben?
Bis 7 Punkte. Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Vorher kommen bei 4 oder 5 Punkten eine Ermahnung und bei 6 oder 7 Punkten eine Verwarnung (§ 4 Abs. 5 StVG).
Wie lange dauert es, bis ein Punkt in Flensburg verfällt?
Ein Punkt wird 2 Jahre und 6 Monate nach Rechtskraft getilgt. Zwei Punkte nach 5 Jahren, drei Punkte nach 10 Jahren. Danach bleibt der Eintrag noch 1 Jahr in der Überliegefrist gespeichert.
Verlängert ein neuer Verstoß die Frist der alten Punkte?
Nein. Jeder Eintrag hat seine eigene Frist ab seiner Rechtskraft. Ein neuer Verstoß hält die alten Punkte nicht fest. Er kann aber dazu führen, dass alte Punkte für Ermahnung, Verwarnung oder Entzug noch zählen.
Was passiert bei 3 Punkten in einem Jahr?
Mit 3 Punkten bist du nur vorgemerkt, es passiert nichts. Erst ab 4 Punkten schickt die Behörde eine Ermahnung. In der Probezeit gelten aber eigene Regeln: Schon ein Punkte-Verstoß wie 21 km/h zu schnell führt dort meist zu einem Aufbauseminar.
Kann man die Punkte in Flensburg kostenlos abfragen?
Ja. Das Kraftfahrt-Bundesamt gibt dir die Auskunft immer kostenlos: online mit Online-Ausweis, per Post mit Formular und Ausweiskopie oder vor Ort in Flensburg. Für kostenpflichtige Angebote anderer Seiten gibt es keinen Grund.
Ab wie viel Euro gibt es einen Punkt?
Ein Verstoß wird erst ab 60 € Bußgeld oder mit Fahrverbot eingetragen. Zusätzlich muss er in Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung stehen. Falschparken ohne Behinderung bringt deshalb keinen Punkt.
Wie oft kann ich mit einem Seminar Punkte abbauen?
Einmal in 5 Jahren, und nur bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten. Abgezogen wird 1 Punkt. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung.
Zählt für die Punkte das Datum des Verstoßes oder des Bescheids?
Für den Verfall zählt die Rechtskraft des Bescheids. Für Ermahnung, Verwarnung und Entzug zählt der Punktestand am Tag des Verstoßes. Das nennt man Tattagprinzip.
Darf jemand anderes meine Punkte übernehmen?
Nein. Seit dem 1. Juli 2026 ist es ausdrücklich verboten, die Behörde über den Fahrer zu täuschen oder so etwas anzubieten oder zu vermitteln. Es drohen bis zu 30.000 € Bußgeld (§ 4c und § 23 StVG).
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Quellen
- § 4 Straßenverkehrsgesetzgesetze-im-internet.de
- § 29 StVGgesetze-im-internet.de
- § 28 StVGgesetze-im-internet.de
- § 30 Abs. 8 StVGgesetze-im-internet.de
- § 40 FeVgesetze-im-internet.de
- Anlage 13 FeVgesetze-im-internet.de
- § 42 FeVgesetze-im-internet.de
- Bußgeldkatalog-VerordnungAnlage und Anhang Tabelle 1
- § 2a StVGgesetze-im-internet.de
- § 67 OWiGgesetze-im-internet.de
- § 107 OWiGgesetze-im-internet.de
- BGBl. 2026 I Nr. 142recht.bund.de
- Auskunft aus dem FahreignungsregisterKraftfahrt-Bundesamt
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Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, aber keine Rechtsberatung. Bei Streit über einen Bescheid hilft dir ein Anwalt für Verkehrsrecht oder eine Verbraucherzentrale. Verbindlich ist nur die Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamts und der Bescheid deiner Behörde.