Auto ummelden – Kosten, Frist & Unterlagen
Ratgeber · Auto-Bürokratie
Auto ummelden – Kosten, Frist & Unterlagen 2026
Umgezogen, ein Auto übernommen oder in einen anderen Zulassungsbezirk gewechselt? Dann muss dein Auto neu angemeldet werden – die sogenannte Ummeldung. Hier findest du, was sie kostet, wie lange du dafür Zeit hast und welche Unterlagen du brauchst, Schritt für Schritt.
Ummeldung oder Abmeldung – was ist der Unterschied?
Die beiden Begriffe werden oft durcheinandergebracht. Kurz gesagt: Bei der Ummeldung bleibt das Auto zugelassen, nur die Daten ändern sich (neue Adresse, neuer Halter, neuer Bezirk). Bei der Abmeldung wird das Auto komplett aus dem Verkehr genommen.
| Situation | Was du brauchst |
|---|---|
| Umzug (gleicher Zulassungsbezirk) | Ummeldung – Kennzeichen bleibt |
| Umzug (anderer Zulassungsbezirk) | Ummeldung – meist neues Kennzeichen |
| Auto gekauft/verkauft (Halterwechsel) | Ummeldung auf den neuen Halter |
| Auto verkauft, verschrottet oder ins Ausland exportiert | Abmeldung |
| Auto längere Zeit nicht nutzen (Stilllegung) | Abmeldung |
Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Abmeldung.
Unterlagen-Checkliste für die Ummeldung
Diese Unterlagen brauchst du in den meisten Fällen. Je nach Zulassungsstelle und genauer Situation (Umzug, Halterwechsel, neues Kennzeichen) kann noch etwas dazukommen – am besten vorher kurz bei deiner Zulassungsstelle nachfragen.
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) – weißt du nicht, welches Feld was bedeutet? Hier erklären wir jedes Feld
- Aktueller Versicherungsnachweis (eVB-Nummer) deiner Kfz-Versicherung
- Bei Halterwechsel: Kaufvertrag bzw. Nachweis über den Eigentumsübergang
- Bei neuem Kennzeichen: die alten Kennzeichenschilder
- Gültige Hauptuntersuchung (TÜV-Plakette darf nicht abgelaufen sein)
- Bei Vertretung: eine schriftliche Vollmacht der Halterin bzw. des Halters
Was kostet die Ummeldung?
Die Gebühren sind bundesweit in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) geregelt – die einzelne Zulassungsstelle darf davon aber um etwa ±20 % abweichen. Das ist auch der Grund, warum du online ganz unterschiedliche Zahlen findest: Es gibt keinen bundesweit exakt gleichen Preis, nur einen Rahmen.
| Fall | Ungefähre Gebühr |
|---|---|
| Ummeldung im gleichen Zulassungsbezirk, Kennzeichen bleibt, online | ca. 10–13 € |
| Ummeldung im gleichen Zulassungsbezirk, vor Ort | ca. 20–27 € |
| Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk, neues Kennzeichen | ca. 26–40 € |
| Neue Kennzeichenschilder (pro Paar, zzgl. Prägung) | ca. 20–35 € |
Richtwerte, keine Rechtsberatung. Die exakte Gebühr nennt dir deine zuständige Zulassungsstelle vorab.
Bis wann muss ich ummelden – und was kostet Zuspätkommen?
Es gibt kein fest im Gesetz stehendes Datum. Nach § 15 FZV musst du Änderungen wie einen Umzug „unverzüglich" der Zulassungsstelle mitteilen. In der Praxis bedeutet das: Sobald du beim Bürgeramt umgemeldet bist, solltest du dich innerhalb von etwa ein bis zwei Wochen um dein Auto kümmern – manche Zulassungsstellen tolerieren auch etwas mehr Zeit.
Wird die Ummeldung deutlich verschleppt, drohen Bußgelder – von rund 15 € bei wenigen Tagen Verspätung bis zu 250 €, wenn sich die Sache über mehrere Monate zieht. Bei nur ein paar Tagen drücken viele Ämter noch ein Auge zu, verlassen solltest du dich darauf aber nicht.
So läuft die Ummeldung ab
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1. Unterlagen zusammensuchen
Fahrzeugschein, Personalausweis, Versicherungsnachweis und Co. – die Checkliste oben hilft dir dabei.
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2. Online oder vor Ort entscheiden
Viele Fälle (z. B. Umzug innerhalb des gleichen Bezirks, manche Bezirkswechsel) kannst du über das amtliche i-Kfz-Portal deiner Zulassungsstelle online erledigen – ganz ohne Termin. Bei bestimmten Halterwechseln ist weiterhin ein persönlicher Besuch nötig.
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3. Antrag stellen und Gebühr zahlen
Online läuft die Identifikation über die Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung und unter der Stempelplakette am Kennzeichen – eine eID brauchst du dafür seit 2023 nicht mehr. Die Gebühr zahlst du direkt online oder vor Ort.
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4. Neue Kennzeichenschilder besorgen (falls nötig)
Bleibt dein Kennzeichen gleich, entfällt dieser Schritt. Bei neuen Schildern lässt du sie prägen und mit der neuen Stempelplakette versehen.
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5. Neue Zulassungsbescheinigung erhalten
Du bekommst eine aktualisierte Zulassungsbescheinigung Teil I – online meist per Post, vor Ort direkt am Schalter. Fertig.
Sonderfälle
Umzug im gleichen Zulassungsbezirk
Der einfachste Fall: Nur die Adresse ändert sich, das Kennzeichen bleibt bestehen. Das lässt sich in aller Regel vollständig online erledigen.
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
Hier ändert sich meist auch das Kennzeichen (neues Unterscheidungszeichen für den neuen Bezirk), du brauchst also neue Schilder. Auch das ist inzwischen in vielen Bezirken online möglich.
Halterwechsel (Auto gekauft oder verkauft)
Beim Kauf eines gebrauchten Autos muss es auf den neuen Halter umgemeldet werden – dafür brauchst du zusätzlich den Kaufvertrag bzw. einen Eigentumsnachweis. Je nach Zulassungsstelle ist hier ein persönlicher Termin vorgeschrieben.
Häufige Fragen
Kann ich mein altes Kennzeichen behalten?
Ja, wenn du im gleichen Zulassungsbezirk bleibst. Bei einem Wechsel in einen anderen Bezirk ist in der Regel ein neues Kennzeichen nötig – manche Bezirke bieten inzwischen aber auch die Mitnahme des Kennzeichens an. Frag am besten direkt bei deiner neuen Zulassungsstelle nach.
Muss ich für die Ummeldung persönlich zur Zulassungsstelle?
Nicht immer. Viele Standardfälle – etwa ein Umzug ohne Halterwechsel – lassen sich seit der i-Kfz-Stufe 4 (2023) komplett online erledigen. Bei bestimmten Halterwechseln oder Sonderfällen ist weiterhin ein persönlicher Termin vorgeschrieben.
Was passiert, wenn ich die Ummeldung vergesse?
Ein festes Datum gibt es nicht, aber die Pflicht zur „unverzüglichen" Meldung nach § 15 FZV besteht trotzdem. Bei Verzug drohen Bußgelder zwischen etwa 15 € und 250 €, je nachdem wie lange die Verspätung dauert.
Brauche ich für die Online-Ummeldung einen neuen Personalausweis mit eID?
Nein. Seit der i-Kfz-Stufe 4 reichen die Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und unter der Stempelplakette des Kennzeichens als Identifikationsnachweis – eine eID-Funktion ist nicht mehr nötig.
Wie finde ich meine zuständige Zulassungsstelle?
Zuständig ist immer die Zulassungsstelle an deinem neuen Hauptwohnsitz. Die meisten Städte und Landkreise haben dafür eine eigene Seite mit Online-Terminvergabe oder direktem Zugang zum i-Kfz-Portal.