Handy am Steuer 2026: Strafe, Punkte und was erlaubt ist
Ratgeber · Bußgeld
Handy in der Hand, Navi im Blick, Nachricht auf der Smartwatch: Was ist am Steuer erlaubt und was kostet ein Verstoß? Teste dich im Quiz mit 10 Alltagssituationen und finde mit dem Bußgeld-Finder heraus, was dir genau droht – für Auto, E-Scooter und Fahrrad, mit und ohne Probezeit.

Die Strafe für Handy am Steuer beträgt mit dem Auto 100 € und 1 Punkt, mit Gebühren 128,50 €. Gefährdest du dabei jemanden, sind es 150 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot, bei einem Sachschaden 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Radfahrer zahlen 55 € ohne Punkte. Erlaubt ist ein Gerät nur, wenn du es nicht in der Hand hältst und nur kurz hinsiehst oder per Sprache bedienst. In die Hand nehmen darfst du es nur, wenn das Auto steht und der Motor vollständig aus ist. Die Start-Stopp-Automatik zählt nicht (§ 23 Abs. 1a und 1b StVO).
Welche Strafe gibt es für Handy am Steuer 2026?
Für Handy am Steuer gibt es mit dem Auto im Regelfall 100 € Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. So steht es im Bußgeldkatalog unter Nummer 246. Seit Oktober 2017 gilt das Verbot nicht mehr nur für Handys, sondern für alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen.
Zum Bußgeld kommen Kosten dazu. Die Behörde verlangt eine Gebühr von 5 % des Bußgelds, mindestens aber 25 €. Dazu kommen 3,50 € für die Zustellung des Bescheids. Bei 100 € zahlst du also 100 € + 25 € + 3,50 € = 128,50 €.
| Fall | Bußgeld | Mit Gebühren | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|
| Auto, Motorrad, E-Scooter (Nr. 246.1) | 100 € | 128,50 € | 1 | nein |
| … mit Gefährdung (Nr. 246.2) | 150 € | 178,50 € | 2 | 1 Monat |
| … mit Sachbeschädigung (Nr. 246.3) | 200 € | 228,50 € | 2 | 1 Monat |
| Fahrrad und Pedelec (Nr. 246.4) | 55 € | 55 € als Verwarnung, 83,50 € nur mit Bescheid | 0 | nein |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog (BKatV), fahrlässige Begehung. Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Gebühren nach § 107 OWiG. Stand: 3. Oktober 2026.
So sehen die Endbeträge im Vergleich aus. Der letzte Balken zeigt den Fall, dass dir die Behörde Vorsatz vorwirft. Dann wird das Bußgeld nach § 3 Abs. 4a BKatV verdoppelt.
Zum Vergleich: Einen Punkt gibt es auch, wenn du mit dem Auto 21 km/h zu schnell fährst. Was das kostet, rechnet dir unser Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsüberschreitung aus.
Bußgeld-Finder: Was droht dir genau?
Der Bußgeld-Finder braucht JavaScript. Alle Werte stehen auch in der Tabelle oben.
Regelsätze nach Bußgeldkatalog, Stand 3. Oktober 2026. Die Behörde kann bei besonderen Umständen abweichen. Keine Rechtsberatung.
Was ist am Steuer erlaubt und was nicht?
Erlaubt ist ein Handy oder ein anderes elektronisches Gerät nur, wenn zwei Bedingungen zusammen erfüllt sind. So regelt es § 23 Abs. 1a StVO:
- Du nimmst das Gerät nicht in die Hand und hältst es nicht. Es liegt in einer Halterung, ist fest eingebaut oder du trägst es am Handgelenk.
- Du bedienst es nur per Sprache oder mit einem kurzen Blick. Der Blick muss kurz sein und zur Lage auf der Straße, zum Verkehr, zur Sicht und zum Wetter passen. Eine Sekundenzahl nennt das Gesetz nicht.
Steht das Auto und ist der Motor vollständig ausgeschaltet, gilt das Verbot nicht. Dann darfst du das Handy auch in die Hand nehmen. Wichtig: Schaltet die Start-Stopp-Automatik den Motor an der Ampel ab, zählt das nicht. Das Gleiche gilt, wenn bei einem Elektroauto nur der Antrieb ruht. Das steht ausdrücklich in § 23 Abs. 1b StVO.
Erlaubt
- Telefonieren über Freisprechanlage oder Headset
- Navi in der Halterung mit kurzem Blick
- Sprachbefehle wie „Ruf Anna an“
- Head-up-Display mit Tempo, Navi-Pfeilen und Verkehrszeichen
- Rückfahrkamera beim Einparken, auch mit längerem Blick
- Handy in der Hand, wenn das Auto steht und der Motor ganz aus ist
Verboten
- Handy in die Hand nehmen und bedienen, auch nur kurz
- Anruf wegdrücken, wenn du das Handy dafür hältst
- Nachrichten tippen oder lange lesen, auch in der Halterung
- Handy nutzen an der Ampel, wenn nur die Start-Stopp-Automatik den Motor abgeschaltet hat
- Längeres Suchen in Menüs am Touchscreen
- Videobrille oder VR-Brille
Beim Rückwärtsfahren und Einparken gilt eine Ausnahme: Einen Bildschirm oder eine Kamera darfst du dabei auch länger ansehen, solange du nur Schrittgeschwindigkeit fährst. Auch Kameras, die die Außenspiegel ersetzen, sind erlaubt.
Erlaubt oder nicht? Teste dich
Zehn Situationen aus dem Alltag. Tippe auf deine Antwort. Du siehst sofort die Auflösung mit Paragraf, am Ende deinen Punktestand.
1Dein Handy steckt in der Halterung am Armaturenbrett. Du schaust kurz auf die Navi-App, wo du abbiegen musst.
Erlaubt. Das Gerät wird nicht gehalten und du siehst nur kurz hin. Genau das lässt § 23 Abs. 1a Nr. 1 und Nr. 2 b StVO zu. Route neu eingeben solltest du aber vor der Fahrt.
2Rote Ampel, die Start-Stopp-Automatik hat den Motor abgeschaltet. Das Handy klingelt, du nimmst es und drückst den Anruf weg.
Verboten. Das automatische Abschalten zählt nicht als „Motor aus“ (§ 23 Abs. 1b Satz 2 StVO). Und schon das Wegdrücken ist eine Nutzung des Handys (OLG Hamm, 4 RBs 307/19). Folge: 100 € und 1 Punkt.
3Während der Fahrt vibriert deine Smartwatch. Du drehst das Handgelenk und liest die Nachricht.
Kommt drauf an. Die Uhr trägst du am Arm, du hältst sie nicht in der Hand. Erlaubt ist aber nur ein kurzer Blick oder die Vorlesefunktion. Eine längere Nachricht lesen oder antworten geht darüber hinaus. Ein Gericht hat dazu bisher nichts Eindeutiges entschieden. Sicher bist du nur mit Vorlesen per Sprache.
4Starkregen. Du stellst am großen Touchscreen deines Autos im Untermenü das Intervall des Scheibenwischers ein.
Kommt drauf an. Ein eingebauter Touchscreen ist ein elektronisches Gerät. Du darfst ihn nur mit einem kurzen, der Lage angepassten Blick bedienen, auch für Fahrzeugfunktionen. Ein Fahrer kam dabei von der Straße ab und bekam 200 € und 1 Monat Fahrverbot (OLG Karlsruhe, 1 Rb 36 Ss 832/19).
5Du hältst am Straßenrand, schaltest den Motor ganz aus und schreibst mit dem Handy in der Hand eine Nachricht.
Erlaubt. Das Auto steht und der Motor ist vollständig aus. Dann gilt das Verbot nicht (§ 23 Abs. 1b Nr. 1 StVO). Achte nur darauf, dass du dort halten darfst.
6Das Handy liegt in der Halterung. Du sagst „Ruf Anna an“ und das Gespräch startet.
Erlaubt. Sprachsteuerung und Vorlesefunktion sind ausdrücklich zugelassen, solange du das Gerät nicht hältst (§ 23 Abs. 1a Nr. 2 a StVO).
7Du telefonierst über die Freisprechanlage. Angenommen hast du den Anruf mit der Taste am Lenkrad.
Erlaubt. Das Handy bleibt liegen, du drückst nur eine Taste. Telefonieren über Freisprechanlage oder Headset ist erlaubt.
8Stau auf der Autobahn, nichts bewegt sich. Der Motor läuft. Du nimmst das Handy und schaust schnell nach, wie lange der Stau noch dauert.
Verboten. Das Auto steht zwar, aber der Motor läuft. Die Ausnahme gilt nur bei vollständig ausgeschaltetem Motor (§ 23 Abs. 1b Nr. 1 StVO). Folge: 100 € und 1 Punkt.
9Dein Auto zeigt Tempo und Navi-Pfeile per Head-up-Display in die Windschutzscheibe.
Erlaubt. Eine Sichtfeldprojektion darfst du für Infos zum Fahrzeug, zu Verkehrszeichen und zur Fahrt nutzen (§ 23 Abs. 1a Satz 4 StVO). Filme oder Chats gehören nicht dazu.
10Der Akku ist fast leer. Während der Fahrt nimmst du das Ladekabel in die Hand und steckst es ins Handy, das in der Halterung bleibt.
Kommt drauf an. Ein Ladekabel oder eine Powerbank allein ist kein elektronisches Gerät im Sinne der StVO, und nicht jedes Halten des Kabels ist ein Verstoß (OLG Hamm, 4 RBs 92/19). Nimmst du dafür aber das Handy in die Hand, ist es verboten.
Beantworte alle 10 Situationen, dann erscheint hier deine Auswertung.
Für welche Geräte gilt das Handyverbot?
Das Verbot gilt für jedes elektronische Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient. Das Gesetz nennt Beispiele, die Liste ist aber nicht abschließend:
Handy und Tablet
Smartphones, Tablets und Laptops. In der Halterung erlaubt, in der Hand verboten.
Eingebauter Touchscreen
Auch der fest eingebaute Bildschirm im Auto zählt. Erlaubt ist nur ein kurzer Blick.
Smartwatch
Am Handgelenk wird sie nicht gehalten. Sicher erlaubt sind aber nur kurze Blicke und Vorlesen per Sprache.
Navi
Ob eigenes Navi oder Handy-App: Ziel vor der Fahrt eingeben, unterwegs nur kurz hinsehen.
Head-up-Display
Erlaubt für Infos zu Fahrzeug, Verkehrszeichen und Fahrt.
Videobrille
Brillen mit Bildschirm vor den Augen sind beim Fahren immer verboten.
Was passiert mit Handy am Steuer in der Probezeit?
In der Probezeit ist Handy am Steuer mit dem Auto ein schwerwiegender Verstoß, ein sogenannter A-Verstoß (Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung). Schon ein einziger A-Verstoß hat Folgen. Sie kommen zusätzlich zum Bußgeld und zum Punkt:
- Erster A-Verstoß: Die Führerscheinstelle ordnet ein kostenpflichtiges Aufbauseminar an und setzt dir eine Frist. Deine Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, also auf insgesamt vier Jahre.
- Zweiter A-Verstoß nach dem Seminar: Du bekommst eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten eine verkehrspsychologische Beratung zu machen.
- Dritter A-Verstoß: Die Fahrerlaubnis wird entzogen.
Gehst du nicht fristgerecht zum Aufbauseminar, wird dir der Führerschein ebenfalls entzogen (§ 2a Abs. 3 StVG). Auf dem Fahrrad gibt es für das Handy keinen Punkt. Deshalb ist das auch kein A-Verstoß.
Gerade bei Fahranfängern kommt vieles zusammen: Wer sein erstes Auto anmeldet und dafür eine eVB-Nummer beantragt, ist meist noch in der Probezeit. Ein Handyverstoß in den ersten Monaten verlängert sie gleich um zwei Jahre.
Wie lange bleibt der Punkt in Flensburg?
Ein Punkt für Handy am Steuer wird zwei Jahre und sechs Monate nach Rechtskraft getilgt und zählt dann nicht mehr. Zwei Punkte, also mit Gefährdung oder Sachschaden, zählen fünf Jahre. Danach bleibt der Eintrag noch ein Jahr gespeichert, bevor er gelöscht wird (§ 29 StVG).
Die Punkte zählen zusammen mit allen anderen Verstößen. Bei 4 oder 5 Punkten bekommst du eine schriftliche Ermahnung, bei 6 oder 7 eine Verwarnung. Ab 8 Punkten ist der Führerschein weg (§ 4 Abs. 5 StVG).
Wie läuft es ab, wenn du erwischt wirst?
Meist hält dich die Polizei direkt an oder ein Beamter beobachtet den Verstoß und notiert dein Kennzeichen. Auch Fotos können als Beweis dienen. Ein Handy, das nur im Auto liegt, beweist noch keinen Verstoß.
-
Tag 1
Kontrolle oder Beobachtung. Die Polizei hält dich an oder notiert Kennzeichen, Zeit und Ort. Zu dem Vorwurf musst du nichts sagen.
-
einige Wochen später
Anhörungsbogen. Er geht an den Halter, also an die Person, die im Fahrzeugschein steht. Angaben zu deiner Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.
-
danach
Bußgeldbescheid. Er nennt Bußgeld, Gebühren, Punkte und ein mögliches Fahrverbot.
-
2 Wochen ab Zustellung
Einspruchsfrist. So lange kannst du schriftlich Einspruch einlegen (§ 67 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig.
-
ab Rechtskraft
Punkte und Fahrverbot. Der Punkt wird eingetragen. Ein Fahrverbot beginnt spätestens einen Monat nach Rechtskraft. Hattest du in den zwei Jahren davor keines, hast du bis zu vier Monate Zeit.
Passiert sechs Monate lang nichts, ist der Verstoß in der Regel verjährt (§ 26 Abs. 3 StVG). Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Wenn es um ein Fahrverbot oder die Probezeit geht, lass dich von einem Anwalt für Verkehrsrecht oder einer Verbraucherzentrale beraten.
Welche Urteile gibt es zum Handy am Steuer?
Die Gerichte haben einige Fragen geklärt, die im Alltag oft vorkommen. Diese vier Beschlüsse von Oberlandesgerichten haben wir im Volltext geprüft:
| Gericht und Aktenzeichen | Fall | Ergebnis |
|---|---|---|
| OLG Hamm, 26.09.2019, 4 RBs 307/19 | Fahrer drückt einen Anruf weg | Wegdrücken ist eine verbotene Nutzung |
| OLG Hamm, 28.02.2019, 4 RBs 30/19 | Gerät wird nur gehalten | Bloßes Halten ohne Benutzung reicht für den Verstoß nicht |
| OLG Hamm, 28.05.2019, 4 RBs 92/19 | Ladekabel und Powerbank in der Hand | Kabel und Powerbank sind für sich kein elektronisches Gerät |
| OLG Karlsruhe, 27.03.2020, 1 Rb 36 Ss 832/19 | Scheibenwischer per Touchscreen eingestellt, von der Straße abgekommen | Touchscreen ist ein elektronisches Gerät; 200 € und 1 Monat Fahrverbot bestätigt |
Achtung: „Ich habe das Handy nur gehalten“ hilft selten. Wer am Ohr telefoniert, tippt oder scrollt, benutzt das Gerät. Und der Beamte muss nur sehen, was du gemacht hast.
Zahlt die Versicherung nach einem Unfall mit dem Handy?
Die Kfz-Haftpflicht zahlt den Schaden der anderen. Bei deinem eigenen Auto kann es aber teuer werden. Wer einen Unfall grob fahrlässig verursacht, dem darf die Kaskoversicherung die Leistung kürzen, je nach Schwere der Schuld (§ 81 Abs. 2 VVG). Ob ein Blick aufs Handy grob fahrlässig war, entscheidet der Einzelfall.
Ein angenommenes Beispiel: Dein Auto hat nach dem Unfall einen Schaden von 6.000 €. Kürzt die Kasko um die Hälfte, zahlst du 3.000 € selbst. Dazu kommen 228,50 € Bußgeld mit Gebühren, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Manche Tarife verzichten darauf, bei grober Fahrlässigkeit zu kürzen. Darauf kannst du beim Kfz-Versicherungsvergleich achten.
Häufige Fragen
Was ist die Strafe für Handy am Steuer 2026?
Mit dem Auto 100 € und 1 Punkt, mit Gebühren 128,50 €. Mit Gefährdung 150 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Mit Sachschaden 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Mit dem Fahrrad 55 € ohne Punkt.
Darf ich an der roten Ampel aufs Handy schauen?
Nur, wenn es in der Halterung liegt und du kurz hinsiehst. In die Hand nehmen darfst du es nur bei vollständig ausgeschaltetem Motor. Schaltet die Start-Stopp-Automatik den Motor ab, reicht das nicht.
Ist Telefonieren mit Freisprechanlage erlaubt?
Ja. Erlaubt ist es, solange du das Handy nicht hältst. Annehmen per Taste am Lenkrad oder per Sprachbefehl ist in Ordnung.
Bekomme ich als Radfahrer einen Punkt?
Nein. Für Radfahrer sieht der Bußgeldkatalog 55 € vor. Diese Nummer steht nicht in der Punkteliste der Fahrerlaubnis-Verordnung. Weil 55 € ein Verwarnungsgeld sind, kommen keine Gebühren dazu, wenn du es innerhalb einer Woche zahlst. Das gilt auch für Pedelecs bis 25 km/h.
Was kostet Handy am Steuer mit dem E-Scooter?
E-Scooter sind keine Fahrräder. Für sie gilt der Satz für Fahrzeuge: 100 € und 1 Punkt, mit Gebühren 128,50 €.
Ist Handy am Steuer in der Probezeit ein A-Verstoß?
Ja, mit dem Auto schon beim ersten Mal. Du musst ein Aufbauseminar besuchen und die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre.
Wie beweist die Polizei Handy am Steuer?
Meist durch die Beobachtung der Beamten, die als Zeugen aussagen. Auch Fotos und Videos können als Beweis dienen. Ein Handy, das nur im Auto liegt, reicht nicht.
Wann wird das Bußgeld verdoppelt?
Wenn dir die Behörde oder das Gericht Vorsatz vorwirft. Dann wird ein Regelsatz über 55 € verdoppelt (§ 3 Abs. 4a BKatV). Aus 100 € werden 200 €, mit Gebühren 228,50 €.
Wie lange bleibt der Punkt für Handy am Steuer?
Ein Punkt wird zwei Jahre und sechs Monate nach Rechtskraft getilgt. Zwei Punkte mit Gefährdung oder Sachschaden zählen fünf Jahre. Danach bleibt der Eintrag noch ein Jahr im Register.
Darf ich das Handy im Stau benutzen?
Nur wenn der Motor vollständig aus ist. Läuft der Motor, gilt das Verbot auch im stehenden Stau.
Quellen
- Verbot und Ausnahmen: § 23 Abs. 1a und 1b Straßenverkehrs-Ordnung
- Bußgelder und Fahrverbot: Bußgeldkatalog, Nr. 246.1 bis 246.4; § 1, § 3 Abs. 4a und § 4 Abs. 1 Bußgeldkatalog-Verordnung
- Punkte: Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 13; Probezeit: Anlage 12
- Probezeit, Punktestand, Fahrverbot, Tilgung, Verjährung: § 2a, § 4, § 25, § 26 und § 29 Straßenverkehrsgesetz
- Gebühren, Verwarnung, Einspruch: § 56, § 67 und § 107 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
- Kasko bei grober Fahrlässigkeit: § 81 Versicherungsvertragsgesetz
- Urteile: OLG Hamm 4 RBs 307/19, OLG Hamm 4 RBs 30/19, OLG Hamm 4 RBs 92/19 (Justiz NRW); OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.03.2020, 1 Rb 36 Ss 832/19
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Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert und mit den Gesetzestexten abgeglichen, aber keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Bescheid hilft ein Anwalt für Verkehrsrecht oder die Verbraucherzentrale.