Teilkasko oder Vollkasko? Wer was zahlt und wann sich was lohnt
Ratgeber · Versicherung
Teilkasko oder Vollkasko? Die Antwort hängt an drei Zahlen: Was ist dein Auto noch wert, wie hoch ist deine Selbstbeteiligung und was kostet die Vollkasko mehr? Hier steht, was jede Versicherung laut den Musterbedingungen der Versicherer zahlt, was nur in manchen Tarifen steckt, und unsere Entscheidungshilfe rechnet mit deinen eigenen Angebotszahlen.

Bei der Frage Teilkasko oder Vollkasko gilt: Die Teilkasko zahlt Schäden am eigenen Auto, für die du nichts kannst: Diebstahl, Brand, Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitz, Überschwemmung, Glasbruch und Zusammenstoß mit Haarwild wie Reh oder Wildschwein. Die Vollkasko zahlt zusätzlich, wenn du selbst einen Unfall baust oder jemand dein Auto mutwillig beschädigt. Pflicht ist nur die Haftpflicht (§ 1 PflVG). Vollkasko lohnt sich vor allem bei finanzierten oder geleasten Autos und solange der Wert hoch ist im Verhältnis zum Mehrbeitrag. Faustregel: Kostet die Vollkasko im Jahr mehr als ein Fünftel dessen, was sie bei einem Totalschaden höchstens zahlt, reicht meist die Teilkasko.
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Was der Unterschied für dein Auto im Beitrag ausmacht, siehst du erst im Vergleich. Vergleiche beide Varianten mit denselben Angaben.
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Teilkasko oder Vollkasko: Was ist der Unterschied?
Die Vollkasko enthält alles, was die Teilkasko zahlt, und dazu zwei Dinge: Unfälle am eigenen Auto, auch wenn du schuld bist, und mutwillige Beschädigung durch Fremde. So steht es in den Musterbedingungen des Versicherer-Verbands GDV (AKB, Abschnitt A.2.2). Die Versicherer können sie übernehmen oder für ihre Tarife abwandeln.
Die Haftpflicht ist etwas ganz anderes. Sie zahlt die Schäden, die du mit deinem Auto anderen zufügst. Für dein eigenes Auto zahlt sie nie (AKB A.1.5.3). Ohne Haftpflicht bekommst du keine Zulassung. Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig.
Teilkasko zahlt (Muster-AKB A.2.2.1)
- Brand und Explosion
- Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung
- Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitz, Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Haarwild in Fahrt
- Glasbruch an Scheiben, Spiegelglas, Leuchtenabdeckungen
- Kurzschluss an der Verkabelung
Nur die Vollkasko zahlt (A.2.2.2)
- Unfall, den du selbst verursachst
- Parkschaden, wenn der Verursacher weg ist
- Vandalismus: Lack zerkratzt, Spiegel abgetreten
- Zusammenstoß mit Tieren, die kein Haarwild sind (nach Muster)
- Schlagloch, Bordstein, Leitplanke
Beide zahlen nach demselben Prinzip. Bei Reparatur zahlt die Kasko die Werkstattrechnung bis zum Wiederbeschaffungswert. Bei Totalschaden oder Diebstahl zahlt sie den Wiederbeschaffungswert, also was ein gleichwertiger Gebrauchter am Schadentag kostet, minus Restwert (A.2.5.1). Davon geht deine Selbstbeteiligung ab, und zwar bei jedem Schaden neu (A.2.5.8). Wertminderung, Nutzungsausfall oder einen Mietwagen zahlt die Kasko nicht (A.2.5.7.1).
Wer zahlt was? 16 Schadenfälle aus dem Alltag
Die Tabelle zeigt, welche Versicherung nach den Musterbedingungen zahlt. Wo dein Tarif abweichen kann, steht es dabei. Maßgeblich sind immer deine eigenen Bedingungen.
| Schadenfall | Wer zahlt? | Hinweis |
|---|---|---|
| Hagel beult Dach und Motorhaube ein | Teilkasko | A.2.2.1.3 |
| Ast fällt bei Sturm aufs Auto | Teilkasko | nur ab Windstärke 8 |
| Steinschlag in der Windschutzscheibe | Teilkasko | Kamera und Sensoren hinter der Scheibe zählen nach Muster nicht als Glas |
| Reh oder Wildschwein angefahren | Teilkasko | Haarwild nach § 2 Bundesjagdgesetz, keine Rückstufung |
| Kuh, Pferd oder Hund angefahren | Vollkasko | Teilkasko nur, wenn dein Tarif „Tiere aller Art“ einschließt |
| Marder beißt Kabel durch | Tarif | Muster: nur Kurzschluss an Kabeln, keine Folgeschäden. Tierbiss ist ein Tarif-Extra |
| Auto gestohlen | Teilkasko | Zahlung frühestens 1 Monat nach Schadenanzeige (A.2.7.3) |
| Auto aufgebrochen, Handy und Laptop weg | keine Kfz-Versicherung | Handy, mobiles Navi, Gepäck sind nicht versicherbar (A.2.1.2.3) |
| Kabelbrand, Auto brennt aus | Teilkasko | reine Schmorschäden zählen nicht als Brand |
| Lack zerkratzt, Spiegel abgetreten | Vollkasko | Vandalismus, A.2.2.2.3 |
| Beim Ausparken gegen einen Pfosten | Vollkasko | Rückstufung in der SF-Klasse |
| Du fährst auf, du bist schuld | Vollkasko + eigene Haftpflicht | Haftpflicht für das andere Auto, Vollkasko für deins |
| Dir fährt jemand rein, er ist schuld | Haftpflicht des Gegners | Direktanspruch nach § 115 VVG |
| Parkrempler, Verursacher unbekannt | Vollkasko | ohne Vollkasko zahlst du selbst |
| Felge und Reifen im Schlagloch kaputt | Vollkasko | Reifen allein sind nicht versichert, nur zusammen mit anderem Schaden (A.2.9.3) |
| Diesel statt Benzin getankt | niemand | Betriebsschaden, kein Unfall (A.2.2.2.2) |
Grundlage: GDV-Musterbedingungen AKB 2015, Stand 30.04.2025. Die Versicherer dürfen davon abweichen, meist zu deinen Gunsten. Keine Rechtsberatung.
Zwei Fälle verdienen einen zweiten Blick. Bei Hochwasser zahlt die Teilkasko den Schaden durch die Überschwemmung selbst. Fährst du aber bewusst in eine überflutete Unterführung, greift der Satz aus A.2.2.1.3: Schäden durch ein von der Naturgewalt „veranlasstes Verhalten des Fahrers“ sind ausgeschlossen. Dann bleibt die Vollkasko, die bei grober Fahrlässigkeit kürzen kann. Und beim Ausweichen vor einem Reh: Landest du im Graben, ohne das Tier zu treffen, ist das kein Wildunfall im Sinne der Teilkasko. Die Teilkasko kann den Schaden trotzdem als Rettungskosten ersetzen, wenn das Ausweichen den Umständen nach geboten war (§ 90 und § 83 VVG). Je kleiner das Tier, desto schwerer lässt sich das begründen. Was nach einem Unfall zu tun ist, steht in unserem Ratgeber zum wirtschaftlichen Totalschaden.
Entscheidungshilfe: Teilkasko oder Vollkasko für dein Auto?
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Teilkasko oder Vollkasko? Rechne mit deinen Angebotszahlen
Die Entscheidungshilfe braucht JavaScript. Die Regeln dahinter stehen im nächsten Abschnitt.
So rechnet die Hilfe: Break-even = (Wert − Selbstbeteiligung) ÷ Mehrbeitrag. Das ist die Zahl der Jahre, nach der die gezahlten Mehrbeiträge so hoch sind wie das, was die Vollkasko bei einem Totalschaden höchstens zahlt. Die Grenzen 5 und 10 Jahre sind unsere Faustregel, kein Gesetz. Wertverlust, Restwert und Neupreisentschädigung rechnet sie nicht ein. Keine Versicherungsberatung.
Entschieden? Teilkasko- und Vollkasko-Tarife vergleichen
Im Vergleich siehst du für dein Auto direkt, was Teilkasko und Vollkasko kosten. Wechsel zum 1. Januar: meist bis zum 30. November kündigen.
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Wann lohnt sich Vollkasko, wann reicht Teilkasko?
Vollkasko lohnt sich, wenn ein selbst verschuldeter Schaden dich finanziell hart treffen würde und der Mehrbeitrag klein ist im Verhältnis zum Wert des Autos. Teilkasko reicht, wenn du einen Unfallschaden notfalls selbst zahlen könntest oder der Mehrbeitrag den Wert in wenigen Jahren auffrisst. Ein Beispiel mit Zahlen:
Beispielzahlen, Selbstbeteiligung jeweils 500 €. Höchstbetrag = Wert minus Selbstbeteiligung, Restwert nicht abgezogen.
Beim Golf sind 1.600 € Mehrbeitrag in fünf Jahren wenig gegen 17.500 € Schutz. Break-even nach rund 55 Jahren. Beim Corsa hast du nach gut acht Jahren so viel gezahlt, wie die Vollkasko bei einem Totalschaden überhaupt hergibt. Und der Corsa verliert in der Zeit weiter an Wert, die Rechnung wird also jedes Jahr schlechter.
So verschiebt sich die Antwort im Lauf eines Autolebens:
-
Neuwagen, Kredit oder Leasing
Vollkasko. Leasing- und Kreditverträge können sie vorschreiben, lies deinen Vertrag. Der Leasinggeber ist als Eigentümer mitversichert (A.2.3). Frag nach Neupreisentschädigung: Im Muster ist die Frist offen gelassen, jeder Versicherer legt die Monate selbst fest.
-
ab etwa 3 bis 5 Jahren
Neu rechnen. Das ist eine verbreitete Faustregel, kein fester Wert. Ist das Auto abbezahlt und der Mehrbeitrag hoch, wird die Teilkasko interessant. Bei hoher SF-Klasse kann die Vollkasko aber billig bleiben.
-
wenn der Wert unter wenige tausend Euro fällt
Teilkasko oder nur Haftpflicht prüfen. Vergleiche den Teilkasko-Beitrag mit dem, was sie bei Diebstahl oder Hagel noch zahlen würde. Wie schnell dein Auto an Wert verliert, zeigt unser Ratgeber zum Wertverlust beim Auto.
Kaufst du gerade einen Gebrauchten, denk an den Wert: Die Kasko zahlt im Ernstfall nur den Wiederbeschaffungswert. Ein verschwiegener Unfallschaden drückt diesen Wert, und dann hast du zu viel bezahlt und bekommst nach einem Totalschaden weniger zurück. Prüf deshalb vorher die Fahrzeughistorie per FIN, zum Beispiel bei carVertical*. Ein Einzelbericht kostet 38,99 €, mit dem Code CARLUMINA 31,20 €. Woran du alte Unfälle sonst erkennst, steht in Unfallwagen erkennen.
Was ist Standard und was hängt vom Tarif ab?
Die GDV-Musterbedingungen sind eine unverbindliche Vorlage. Der Verband schreibt selbst hinein: „Abweichende Vereinbarungen sind möglich.“ Manche Versicherer erweitern deshalb die Teilkasko. Genau hier liegen die Unterschiede zwischen günstigen und teureren Tarifen. Diese Punkte solltest du im Angebot suchen:
Tierbiss und Folgeschäden
Im Muster steht nur „Kurzschlussschäden an der Verkabelung“, Folgeschäden sind ausgeschlossen. Beißt ein Marder einen Kühlschlauch an und der Motor überhitzt, zahlt nur ein Tarif mit Tierbiss-Folgeschäden. Achte auf die Höchstsumme.
Tiere aller Art
Das Muster deckt nur Haarwild: Reh, Hirsch, Wildschwein, Fuchs, Hase, Dachs und die anderen Arten aus § 2 Bundesjagdgesetz. Ein Zusammenstoß mit Kuh, Pferd oder Hund ist nur mit Erweiterung ein Teilkasko-Fall.
Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit
Im Muster darf der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit kürzen. Einige Tarife verzichten darauf, teils mit Ausnahmen. Lies, welche Fälle ausgenommen sind.
Neupreisentschädigung
Das Muster lässt die Monate offen („innerhalb von xx Monaten“). Ob du nach einem Totalschaden im ersten oder zweiten Jahr den Neupreis bekommst, entscheidet dein Tarif.
Glas mit Technik
Kameras und Sensoren hinter der Frontscheibe gehören im Muster nicht zur Verglasung. Bei Autos mit Assistenzsystemen kann das teuer werden. Frag, ob dein Tarif das einschließt.
Mehr Naturgefahren
Lawinen, Erdrutsch oder Vulkanausbruch stehen nicht im Muster. Erdbeben ist dort sogar ausdrücklich ausgeschlossen (A.2.9.4). Einige Tarife nehmen solche Gefahren mit auf.
Wie oft das alles vorkommt, zeigen die Zahlen der Versicherer: 2024 registrierten sie rund 276.000 Wildunfälle mit kaskoversicherten Pkw, der Schaden lag im Schnitt bei rund 4.100 €. Durch Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung gab es 2025 rund 190.000 Kfz-Schäden für zusammen etwa 650 Millionen €. Das sind rechnerisch etwa 3.400 € pro Schaden. Im Jahr davor zahlten die Versicherer für Naturgefahren an Autos noch etwa 1,2 Milliarden €.
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?
Bei grober Fahrlässigkeit darf die Kasko ihre Leistung kürzen, je nachdem wie schwer dein Verschulden wiegt. Das steht in § 81 Abs. 2 VVG und in A.2.9.1 der Musterbedingungen. Wer den Schaden vorsätzlich herbeiführt, bekommt gar nichts. Früher galt „alles oder nichts“, seit 2008 wird gequotelt: Die Versicherung zahlt zum Beispiel 50 % statt 100 %.
Ganz auf null darf sie nur in Ausnahmefällen kürzen. Der Bundesgerichtshof hat das am 22. Juni 2011 entschieden (Az. IV ZR 225/10). Im Fall war ein Fahrer mit 2,70 Promille gegen einen Laternenpfahl gefahren, rund 6.400 € Schaden. Laut BGH kann eine Kürzung auf null bei absoluter Fahruntüchtigkeit in Betracht kommen, es braucht aber immer eine Abwägung im Einzelfall.
Teilkasko ist nicht sicher vor Kürzungen: Grobe Fahrlässigkeit gilt für die ganze Kasko. Lässt du dein Auto offen stehen und es wird gestohlen, kann auch die Teilkasko kürzen, wenn dein Tarif keinen Verzicht enthält.
Teste dich:
Du fährst nachts einen Fuchs an. Die Stoßstange ist kaputt. Wer zahlt nach den Musterbedingungen?
Richtig ist die Teilkasko. Der Fuchs steht als Haarwild in § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes. Die Teilkasko kennt keine SF-Klasse, also gibt es auch keine Rückstufung. Hast du nur Vollkasko gemeldet, gilt der Vertrag trotzdem als schadenfrei, weil es ein Teilkasko-Fall ist (AKB I.4.1.2 d).
Wie wirkt sich ein Schaden auf die SF-Klasse aus?
Ein Teilkasko-Schaden verändert deine SF-Klasse nicht. Schadenfreiheitsklassen gibt es nach den Musterbedingungen nur in der Haftpflicht und in der Vollkasko (AKB I.1). Deshalb kostet ein Wildunfall oder Hagelschaden dich nur die Selbstbeteiligung der Teilkasko.
Ein Vollkasko-Schaden, den du selbst verursachst, stuft dich zurück. Das kann über mehrere Jahre mehr kosten als der Schaden selbst. Bei kleinen Schäden lohnt es sich deshalb oft, selbst zu zahlen. Wie die Rückstufung genau läuft und wann sich Selbstzahlen rechnet, erklärt unser Ratgeber zur SF-Klasse.
Gleichzeitig ist die SF-Klasse der Grund, warum eine Vollkasko manchmal kaum mehr kostet als eine Teilkasko. Wer viele Jahre unfallfrei fährt, bekommt in der Vollkasko einen hohen Rabatt, in der Teilkasko nicht. Deshalb gibt es keine pauschale Antwort ab einem bestimmten Autoalter. Vergleichen lohnt sich. Endet dein Versicherungsjahr am 31. Dezember, muss die Kündigung bis 30. November ankommen (AKB G.2.1). Wie das geht, steht in Kfz-Versicherung wechseln. Aktuelle Angebote für Teilkasko und Vollkasko vergleichst du auf unserer Seite Kfz-Versicherung vergleichen.
Wechseln geht übrigens in beide Richtungen. Haftpflicht und Kasko sind rechtlich selbstständige Verträge (AKB G.4.1). Du kannst also die Vollkasko kündigen und die Haftpflicht behalten, oder deinen Versicherer fragen, ob er auf Teilkasko umstellt. Erhöht dein Versicherer den Beitrag, hast du oft ein Sonderkündigungsrecht.
Häufige Fragen
Teilkasko oder Vollkasko: Was ist besser?
Die Vollkasko zahlt mehr, weil sie zusätzlich selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus abdeckt. Besser ist sie, wenn dein Auto finanziert, geleast oder noch viel wert ist. Bei älteren Autos mit niedrigem Wert reicht oft die Teilkasko. Entscheidend ist das Verhältnis von Mehrbeitrag zu Fahrzeugwert.
Ist es sinnvoll, ein 10 Jahre altes Auto vollkasko zu versichern?
Manchmal ja. Ein Beispiel mit 500 € Selbstbeteiligung: Ist das Auto noch 12.000 € wert und kostet die Vollkasko nur 200 € mehr im Jahr, ist der Schutz günstig. Ist es nur noch 3.000 € wert und kostet die Vollkasko 300 € mehr, hast du den Höchstbetrag nach rund acht Jahren selbst eingezahlt. Rechne es mit der Entscheidungshilfe oben durch.
Was zahlt die Teilkasko nicht?
Keine Unfälle, an denen du schuld bist, keine Parkschäden durch Unbekannte, keinen Vandalismus. Nach Muster auch keine Zusammenstöße mit Haustieren oder Nutztieren, keine Folgeschäden nach Kurzschluss oder Glasbruch, keine Reifen allein und keine Gegenstände wie Handy oder Gepäck.
Zahlt die Teilkasko bei Marderbiss?
Nur wenn dein Tarif es vorsieht. In den aktuellen GDV-Musterbedingungen steht nur der Kurzschluss an der Verkabelung, Folgeschäden sind ausgeschlossen. Einige Tarife versichern Tierbiss trotzdem, teils mit Folgeschäden bis zu einer Höchstsumme. Schau in deine Bedingungen.
Wird man in der Teilkasko hochgestuft?
Nein. In der Teilkasko gibt es keine SF-Klassen, ein Schaden erhöht deinen Beitrag deshalb nicht über eine Rückstufung. Der Versicherer kann aber den Tarif für alle Kunden anpassen.
Ist Vollkasko bei Leasing Pflicht?
Gesetzlich nicht, gesetzlich vorgeschrieben ist nur die Haftpflicht nach § 1 PflVG. Leasing- und Kreditverträge können sie aber vertraglich vorschreiben. Dann verletzt du ohne sie deinen Vertrag.
Kann die Vollkasko günstiger sein als die Teilkasko?
Ja. Die Vollkasko hat eine SF-Klasse, die Teilkasko nicht. Bei vielen unfallfreien Jahren kann der Rabatt so hoch sein, dass die Vollkasko kaum mehr oder sogar weniger kostet. Hol immer beide Angebote ein.
Welche Selbstbeteiligung ist sinnvoll?
Wähle eine Selbstbeteiligung, die du jederzeit aus eigener Tasche zahlen kannst. Sie wird bei jedem Schaden abgezogen. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, das zeigt dir jedes Angebot direkt.
Zahlt die Kasko bei Unfallflucht des Gegners?
Ist der Verursacher unbekannt, zahlt nur die Vollkasko, mit Selbstbeteiligung und Rückstufung. Wird er später ermittelt, zahlt seine Haftpflicht. Mit Teilkasko allein bleibst du auf dem Schaden sitzen.
Quellen
- GDV, Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), Stand 30.04.2025, Abschnitte A.1.5, A.2 und I: gdv.de (PDF)
- Pflichtversicherungsgesetz, § 1 und Anlage (Mindestversicherungssummen): § 1 PflVG, Anlage PflVG
- Versicherungsvertragsgesetz: § 81 VVG, § 83 VVG, § 90 VVG, § 115 VVG
- Bundesjagdgesetz, § 2 Abs. 1 Nr. 1 (Haarwild): gesetze-im-internet.de
- BGH, Urteil vom 22.06.2011, IV ZR 225/10, Pressemitteilung Nr. 110/2011: bundesgerichtshof.de
- GDV, Medieninformation vom 27.03.2026 zu Wildunfällen 2024: gdv.de
- GDV, Medieninformation zu Naturgefahren in der Kfz-Versicherung 2025 (aktualisiert 13.04.2026): gdv.de
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