Kfz-Versicherung wechseln und kündigen: Stichtag 30. November 2026
Ratgeber · Kfz-Versicherung
Hier rechnest du aus, bis wann die Kündigung deiner Kfz-Versicherung ankommen muss, und füllst die Vorlage direkt im Browser aus. Und du siehst, wann du deine Autoversicherung auch mitten im Jahr wechseln darfst.
Die kurze Antwort
Der Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung ist 2026 der Montag, 30. November: Bis dahin muss deine Kündigung bei deinem alten Versicherer angekommen sein, wenn dein Versicherungsjahr am 31. Dezember endet. Es zählt der Eingang, nicht der Poststempel. Die Frist beträgt einen Monat vor Ablauf.
Um die Kfz-Versicherung zu wechseln, schließt du zuerst den neuen Vertrag mit Beginn 1. Januar ab und kündigst dann den alten. Deine SF-Klasse nimmst du mit, eine eVB-Nummer musst du dafür nicht beantragen. Ist der Stichtag vorbei, bleibt nur die Sonderkündigung, etwa nach einer Beitragserhöhung.
Kündigungsfrist nach § 5a PflVG und AKB G.2.1, Sonderkündigung nach § 40 VVG, Widerruf nach § 8 VVG. Dein Vertrag kann abweichen. Stichtage für jedes Vertragsende
Fristenrechner: Bis wann muss deine Kündigung ankommen?
Wähle den Anlass und trag ein Datum ein. Der Rechner zeigt den letzten Tag für den Eingang beim Versicherer und den letzten Tag zum Einwerfen eines Briefs.
Endet dein Versicherungsjahr am 31.12.2026, muss deine Kündigung spätestens am Montag, 30.11.2026, bei deinem Versicherer angekommen sein.
Einen Brief wirfst du am besten bis Montag, 23.11.2026, vor der letzten Leerung ein. Das ist eine Woche Puffer: Nach der Vorgabe im Postgesetz müssen 99 von 100 Briefen am vierten Werktag nach dem Einwurf zugestellt sein, eine Garantie für deinen Brief ist das nicht.
Eine E-Mail schickst du, wenn dein Vertrag die Textform erlaubt, bis Montag, 30.11.2026, während der üblichen Geschäftszeiten. Kommt sie spät abends an, kann sie erst am Dienstag, 01.12.2026, als zugegangen gelten.
Gerechnet nach § 5a PflVG und AKB G.2.1 (Eingang einen Monat vor Ablauf), §§ 187, 188 BGB und bei einer Beitragserhöhung nach § 40 VVG. In Grenzfällen am Monatsende nennt der Rechner den früheren Tag. Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, nennt er zusätzlich den Arbeitstag davor. Für den Brief rechnet er eine Woche Puffer ein, mehr als die vier Werktage aus § 18 PostG. Steht in deinem Vertrag für Kasko oder Schutzbrief eine längere Frist, gilt dort der frühere Tag. Stand 18. Oktober 2026, keine Rechtsberatung.
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Wann ist der Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung?
Der Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung ist bei vielen Verträgen der 30. November, 2026 ein Montag. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres: Endet es am 31. Dezember, muss deine Kündigung bis zum 30. November beim alten Versicherer angekommen sein. Endet dein Versicherungsjahr an einem anderen Tag, hast du einen anderen Stichtag.
Kommt die Kündigung zu spät, verlängert sich der Vertrag um ein Jahr, bei Ende 31.12.2026 also bis 31.12.2027 (§ 5a Abs. 1 PflVG, AKB G.1.2). Früher kommst du dann nur mit einer Sonderkündigung raus oder wenn du das Auto verkaufst oder es endgültig wegfällt.
Nach den Musterbedingungen des Versichererverbands GDV, den AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung), gilt die Frist für alle Teile deiner Autoversicherung gleich (AKB G.2.1). Dein Vertrag kann abweichen. Der letzte Tag für typische Vertragsenden:
| Versicherungsjahr endet (Hauptfälligkeit) | Eingang bis | Wochentag |
|---|---|---|
| 31.12.2026Hauptfälligkeit 01.01.2027 | 30.11.2026 | Montag |
| 31.01.2027Hauptfälligkeit 01.02.2027 | 31.12.2026 | Donnerstag |
| 28.02.2027Hauptfälligkeit 01.03.2027 | 31.01.2027 | Sonntagplane Fr 29.01. |
| 31.03.2027Hauptfälligkeit 01.04.2027 | 28.02.2027 | Sonntagplane Fr 26.02. |
| 30.04.2027Hauptfälligkeit 01.05.2027 | 31.03.2027 | Mittwoch |
| 30.06.2027Hauptfälligkeit 01.07.2027 | 31.05.2027 | Montag |
| 14.07.2027Hauptfälligkeit 15.07.2027 | 14.06.2027 | Montag |
| 30.09.2027Hauptfälligkeit 01.10.2027 | 31.08.2027 | Dienstag |
Das Ende deines Versicherungsjahres steht im Versicherungsschein (AKB G.1.1). Für Kasko und Schutzbrief darf ein Vertrag eine längere Frist bis drei Monate vorsehen (§ 11 Abs. 3 VVG), die GDV-Musterbedingungen sehen überall einen Monat vor. Deinen Tag ausrechnen
Kann jede Kfz-Versicherung zum 30. November gekündigt werden?
Nein, bis zum 30. November musst du nur kündigen, wenn dein Versicherungsjahr am 31. Dezember endet. Endet es zum Beispiel am 14. Juli, ist dein Stichtag der 14. Juni, denn auch dann muss die Kündigung einen Monat vor Ablauf ankommen. Wann dein Versicherungsjahr endet, steht in deinem Versicherungsschein.
Im November wechseln, obwohl deine Kfz-Versicherung bis Juli läuft, geht nur mit einem Sonderkündigungsrecht, etwa nach einem Schaden. Eine Beitragserhöhung hilft meist nicht, denn der höhere Beitrag gilt erst ab deinem nächsten Versicherungsjahr, und früher wirkt auch die Kündigung nicht (§ 40 VVG, AKB J.1, J.2). Ordentlich kündigst du zum Ablauf im Juli: Endet dein Versicherungsjahr am 14. Juli 2027, muss die Kündigung spätestens am Montag, 14. Juni 2027, beim Versicherer ankommen.
Hast du den Vertrag mitten im Jahr abgeschlossen, darf das erste Versicherungsjahr kürzer sein, damit die folgenden Jahre an einem festen Tag beginnen, oft am 1. Januar (AKB G.1.2). Auch dieses kurze erste Jahr kündigst du einen Monat vor seinem Ende, bei Ende 31. Dezember also bis 30. November (§ 5a Abs. 1 PflVG). Manche Versicherer richten das Versicherungsjahr dagegen nach dem Tag der Zulassung.
Fällt dein Stichtag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, plane so, dass die Kündigung am letzten Arbeitstag davor ankommt, bei einem Wochenende also am Freitag. Der BGH hat 2005 entschieden, dass sich Kündigungsfristen nicht auf den nächsten Werktag verschieben (III ZR 172/04). Ein Urteil speziell zur Kfz-Versicherung ist uns nicht bekannt, und Ratgeber sehen das nicht einheitlich.
Ein Beispiel der BaFin ist ein Versicherungsjahr bis 31. März. Endet es am 31. März 2027, muss die Kündigung bis Sonntag, 28. Februar 2027, ankommen. Plane also mit Freitag, 26. Februar 2027.
Zählt der Poststempel oder der Eingang beim Versicherer?
Für die Kündigung der Kfz-Versicherung zählt der Eingang beim Versicherer, nicht der Poststempel: Bei Vertragsende 31. Dezember muss sie spätestens am Montag, 30. November 2026, ankommen. Einen Brief wirfst du mit einer Woche Puffer bis Montag, 23. November, ein. Nach dem Postgesetz müssen 99 von 100 Briefen am vierten Werktag danach zugestellt sein, hier also bis 27. November.
Dass der Eingang zählt, steht in § 130 BGB und in Abschnitt G.5 der Musterbedingungen. Die Vorgabe für die Post ist ein Jahresschnitt und keine Garantie für deinen Brief. Wirfst du den Brief nach der letzten Leerung ein, zählt erst der nächste Werktag.
Achtung
Ein Brief, den du am 30. November in einen Briefkasten der Post einwirfst, kommt zu spät. Dann läuft dein Vertrag bis 31. Dezember 2027 weiter.
Beim Einwurf-Einschreiben beweisen Einlieferungsbeleg und Sendungsstatus allein den Zugang nicht, so das Bundesarbeitsgericht 2025 in einem Fall aus dem Arbeitsrecht (2 AZR 68/24). Ein Urteil speziell zur Kfz-Versicherung ist uns dazu nicht bekannt. Seit einem weiteren Urteil des Gerichts vom 7. Mai 2026 beweist auch der Auslieferungsbeleg aus dem Scan-Verfahren den Zugang nicht sicher (2 AZR 184/25). Bitte den Versicherer deshalb um eine Eingangsbestätigung, oder schick die Kündigung zusätzlich per E-Mail oder Fax, wenn dein Vertrag die Textform erlaubt. Die Tabelle weiter unten zeigt alle Wege.
Welches Datum schreibst du in die Kündigung: 31.12. oder 1.1.?
In die Kündigung schreibst du „zum 31.12.2026“, wenn dein Versicherungsjahr am 31. Dezember endet, und ergänzt „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Der 1. Januar 2027 ist schon der erste Tag des neuen Versicherungsjahres, die sogenannte Hauptfälligkeit. Oben auf das Schreiben gehört nur das Datum, an dem du es schreibst.
Nach § 10 VVG endet der Vertrag mit Ablauf des letzten Tages der Vertragszeit. Den Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ schreibt kein Gesetz vor. Er ist aber üblich und hilft, falls das Datum nicht passt. Die Vorlage für die Kündigung weiter unten enthält beides und übernimmt den Tag aus dem Fristenrechner.
Kannst du die Kfz-Versicherung per E-Mail kündigen?
Per E-Mail kannst du die Kfz-Versicherung in der Regel kündigen, wenn dein Vertrag ab dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurde: Seitdem dürfen die Versicherungsbedingungen keine strengere Form als die Textform verlangen, und viele Versicherer nehmen E-Mails an. Ganz geklärt ist das nicht, weil das Gesetz für die Kfz-Haftpflicht „schriftlich“ sagt. Am sichersten bleibt ein unterschriebener Brief.
Textform heißt: eine lesbare Erklärung mit deinem Namen, etwa eine E-Mail oder ein Fax, ohne Unterschrift (§ 126b BGB). Dass die Versicherungsbedingungen höchstens die Textform verlangen dürfen, steht in § 309 Nr. 13 BGB und gilt für Verträge ab dem 1. Oktober 2016. Im Pflichtversicherungsgesetz steht dagegen „schriftlich“ (§ 5a PflVG). Ältere Verträge können noch die Schriftform verlangen, also einen Brief mit eigenhändiger Unterschrift. Was für dich gilt, steht in deinen Versicherungsbedingungen.
Eine E-Mail gilt bei einem Unternehmen in der Regel erst als zugegangen, wenn sie während der üblichen Geschäftszeiten abrufbar ist. Schickst du sie am 30. November um 23 Uhr, kann sie erst am 1. Dezember als zugegangen gelten.
Den gesetzlichen Kündigungsbutton („Verträge hier kündigen“) müssen Versicherer nicht anbieten, Versicherungen sind ausgenommen (§ 312 Abs. 4, § 312k Abs. 1 BGB). Manche haben trotzdem ein Online-Formular.
Tipp
Frag in jeder Kündigung nach einer Eingangsbestätigung und heb sie zusammen mit deiner E-Mail oder einer Kopie des Briefs auf. Eine Pflicht zur Bestätigung hat der Versicherer nicht.
| Weg | Reicht das? | Nachweis | Spätestens los |
|---|---|---|---|
| Brief mit Unterschrift | Ja, er erfüllt auch das „schriftlich“ aus § 5a PflVG | nur über eine Eingangsbestätigung des Versicherers | einwerfen bis Mo 23.11.2026, eine Woche Puffer |
| Einwurf-Einschreiben | Ja, wie ein Brief | Einlieferungsbeleg und Sendungsstatus allein beweisen den Zugang nicht, nach dem BAG-Urteil vom 7. Mai 2026 auch der Auslieferungsbeleg nicht sicher, bitte um eine Eingangsbestätigung | aufgeben bis Mo 23.11.2026 |
| Einschreiben mit Rückschein | Ja, wie ein Brief, vom ADAC empfohlen | Rückschein aufheben | aufgeben bis Mo 23.11.2026 |
| Meist ja: bei Verträgen ab dem 1. Oktober 2016, wenn dein Vertrag die Textform erlaubt | Eingangsbestätigung aufheben | Mo 30.11.2026 während der Geschäftszeiten | |
| Fax | Meist ja, wie E-Mail, auch Fax ist Textform | Eingangsbestätigung anfordern | Mo 30.11.2026 während der Geschäftszeiten |
| Online-Formular oder Kundenportal | Ja, wenn der Versicherer es anbietet. Pflicht ist das nicht | Bestätigung speichern | Mo 30.11.2026 während der Geschäftszeiten |
Wie sieht die Kündigung der Kfz-Versicherung aus? Vorlage zum Kopieren
Eine Kündigung der Kfz-Versicherung sollte sechs Angaben enthalten. Das sind dein Name und deine Anschrift, die Versicherungsschein-Nummer, das Kennzeichen, der Satz, dass du die gesamte Kfz-Versicherung zum 31.12.2026 kündigst, die Bitte um eine Bestätigung und beim Brief deine Unterschrift. Die Vorlage unten ist ein kostenloses Muster-Kündigungsschreiben, das für jeden Versicherer passt. Du schickst es als Brief, Fax oder E-Mail.
Diese Vorlage gilt für die normale Kündigung zum Ablauf. Für eine Sonderkündigung nach Beitragserhöhung oder Schaden brauchst du einen anderen Text mit Grund und Datum. Das Muster dafür steht auf unserer Seite Sonderkündigung der Kfz-Versicherung.
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Vorlage: Kündigung der Kfz-Versicherung (Brief)
[Vorname Nachname]
[Straße Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Name des Versicherers]
[Anschrift des Versicherers]
[Ort], [Datum]
Kündigung meiner Kfz-Versicherung
Versicherungsschein-Nr.: [Nummer]
Amtliches Kennzeichen: [Kennzeichen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich die gesamte Kfz-Versicherung für mein Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen [Kennzeichen] fristgerecht zum 31.12.2026, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Kündigung gilt für alle Verträge, die für dieses Fahrzeug bei Ihnen bestehen, also Kfz-Haftpflicht, Kasko, Schutzbrief, Kfz-Unfall- und Fahrerschutzversicherung.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung und das Vertragsende schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Vorname Nachname]
Als E-Mail schreibst du in den Betreff „Kündigung der Kfz-Versicherung, Versicherungsschein-Nr. [Nummer], Kennzeichen [Kennzeichen]“. Darunter kommt der Text ab „Sehr geehrte Damen und Herren“, am Ende dein Name und deine Anschrift. Eine Unterschrift brauchst du nicht, wenn dein Vertrag die Textform erlaubt.
Platzhalter in [eckigen Klammern] ersetzt du durch deine Angaben, den Brief unterschreibst du von Hand. Das ist ein Muster, keine Rechtsberatung.
Mit deinen Angaben ausfüllen
Die Vorlage oben füllt sich beim Tippen, zum Drucken, als PDF oder als Text für deine E-Mail. Der Generator arbeitet nur in deinem Browser: Er schickt deine Angaben nicht ab und speichert sie nicht. Lädst du die Seite neu, sind sie weg.
Warum „die gesamte Kfz-Versicherung“? Haftpflicht, Kasko, Schutzbrief, Kfz-Unfall- und Fahrerschutzversicherung sind rechtlich eigene Verträge (AKB G.4.1, G.4.2). Kündigst du nur die Haftpflicht, laufen die anderen Verträge weiter. Der Versicherer darf dann aber auch die übrigen kündigen (AKB G.4.3).
Die Adresse für Kündigungen findest du meist im Versicherungsschein oder auf der Internetseite deines Versicherers.
Kannst du die Kfz-Versicherung jederzeit kündigen oder unterjährig wechseln?
Nein, jederzeit wechseln oder kündigen kannst du die Kfz-Versicherung nicht: Ordentlich geht es nur zum Ende des Versicherungsjahres mit einem Monat Kündigungsfrist, bei vielen Verträgen also bis 30. November. Unterjährig, also mitten im Versicherungsjahr, kommst du nur mit einem Sonderkündigungsrecht raus, etwa innerhalb eines Monats nach der Regulierung eines Schadens oder nach dem Kauf eines Autos samt Vertrag.
Eine Beitragserhöhung gibt dir auch nach dem 30. November ein Sonderkündigungsrecht, der Vertrag endet dann aber meist erst zum neuen Versicherungsjahr (§ 40 VVG).
Endet dein Versicherungsjahr nicht am 31. Dezember, sondern zum Beispiel am 30. Juni, wechselst du ganz normal mitten im Kalenderjahr: Die Hauptfälligkeit ist dann der 1. Juli, und die Kündigung muss bis 31. Mai ankommen. Wie du deinen eigenen Stichtag findest, steht unter Stichtage bei anderem Vertragsende.
| Anlass | Frist (ab wann) | Kündigung wirkt | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Beitragserhöhung wegen Typklasse, Regionalklasse oder Tarif | 1 Monat ab Zugang der Mitteilung | frühestens ab dem Tag der Erhöhung, meist ab 1. Januar | § 40 VVG, AKB G.2.7 |
| Schaden in der Haftpflicht | 1 Monat ab Anerkennung oder Ablehnung durch den Versicherer | sofort oder später, spätestens zum Ende des Versicherungsjahres (Musterbedingungen) | § 111 VVG, AKB G.2.3, G.2.4 |
| Schaden in der Kasko | bis 1 Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung | sofort oder später, spätestens zum Ende des Versicherungsjahres (Musterbedingungen) | § 92 VVG, AKB G.2.3, G.2.4 |
| Auto gekauft, Vertrag des Vorbesitzers übernommen | 1 Monat nach dem Kauf. Wusstest du nichts von der Versicherung, ab dem Tag, an dem du davon erfährst | sofort oder zum Ende des Versicherungsjahres | § 96 Abs. 2 VVG, AKB G.2.5 |
Die Mitteilung über eine Erhöhung muss dir spätestens einen Monat vor ihrem Wirksamwerden zugehen und auf dein Kündigungsrecht hinweisen (§ 40 Abs. 1 VVG).
Selten sind zwei weitere Fälle. Steigt der Beitrag um mehr als 10 Prozent, weil sich Art oder Verwendung deines Autos ändert, darfst du innerhalb eines Monats kündigen (§ 25 Abs. 2 VVG). Und hat dein Vertrag eine Klausel, nach der der Versicherer die Bedingungen ändern darf, hast du nach einer solchen Änderung laut Musterbedingungen sechs Wochen Zeit zum Kündigen. Diese Klausel hat nicht jeder Vertrag.
Kannst du die Kfz-Versicherung nach dem 30. November noch kündigen?
Ja, nach dem 30. November kannst du deine Kfz-Versicherung noch kündigen, wenn ein Sonderkündigungsrecht greift oder dein Versicherungsjahr nicht am 31. Dezember endet. Ein Beispiel ist die Beitragserhöhung: Kommt die Mitteilung am 20. November, hast du ab ihrem Zugang einen Monat Zeit, die Frist läuft dann bis 20. Dezember 2026.
Hast du den Stichtag verpasst und gibt es keinen Anlass für eine Sonderkündigung, läuft dein Vertrag bis zum 31. Dezember 2027 weiter. Nach einer Beitragserhöhung rechnest du die Frist so:
Beispielrechnung
Die Mitteilung über die Beitragserhöhung kommt am Freitag, 20. November 2026, bei dir an.
- Mitteilung angekommenFr 20.11.2026
- Frist1 Monat ab Zugang
- FristendeSo 20.12.2026
- Brief einwerfen, eine Woche PufferFr 11.12.2026
- Eingang einplanen bisFr 18.12.2026
Deinen Tag rechnet dir der Fristenrechner im Modus „Nach Beitragserhöhung“ aus.
Bis wann musst du nach einer Beitragserhöhung kündigen?
Nach einer Beitragserhöhung musst du die Kfz-Versicherung innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung kündigen, auch wenn der 30. November schon vorbei ist (§ 40 VVG). Die Frist beginnt mit dem Brief über die Erhöhung, nicht unbedingt mit der Rechnung. Die Kündigung wirkt frühestens ab dem Tag, an dem der höhere Beitrag gelten würde, meist ab 1. Januar.
- Wann du das Recht hast: wenn der Beitrag wegen Typklasse, Regionalklasse oder Tarif steigt. Kein Recht dazu gibt dir nach den Musterbedingungen eine Rückstufung wegen eines eigenen Schadens, dein eigener Umzug, mehr Kilometer oder eine höhere Versicherungsteuer.
- Neue Klassen für 2027: Geänderte Typ- und Regionalklassen gelten bei laufenden Verträgen ab dem nächsten Versicherungsjahr. Bei den Typklassen kommen in der Haftpflicht rund 7,4 Millionen Autofahrer in eine höhere und 5,1 Millionen in eine niedrigere Klasse. Die Versicherer müssen diese Klassen nicht übernehmen.
- Das passende Schreiben: Sonderkündigung nach Beitragserhöhung: Frist und Muster
Darfst du nach einem Schaden kündigen?
Ja, nach einem Schaden dürfen du und dein Versicherer die Kfz-Versicherung innerhalb eines Monats kündigen. In der Haftpflicht beginnt der Monat an dem Tag, an dem der Versicherer den Schaden anerkennt oder zu Unrecht ablehnt (§ 111 VVG). In der Kasko hast du Zeit bis einen Monat nach dem Ende der Verhandlungen über die Entschädigung (§ 92 VVG).
Nach den GDV-Musterbedingungen darfst du nach jedem Schaden in Haftpflicht und Kasko kündigen, sofort oder später, spätestens zum Ende des Versicherungsjahres (AKB G.2.3, G.2.4). Kündigt dein Versicherer, endet der Vertrag einen Monat, nachdem die Kündigung bei dir angekommen ist (AKB G.3.3). Das Muster steht unter Sonderkündigung nach einem Schaden.
Einen Schaden kurz vor dem Wechsel zahlt noch der alte Versicherer. Er meldet ihn in seiner Auskunft auch an den neuen. Für welches Jahr der Schaden bei der SF-Klasse zählt, entscheidet der Tag der Schadenmeldung (AKB I.3). Mehr dazu unter Unfalltag oder Meldetag: was für die SF-Klasse zählt.
Was gilt bei Fahrzeugwechsel, Verkauf, Halterwechsel oder Abmeldung?
Verkaufst du dein Auto, geht die Versicherung mit dem Eigentum auf den Käufer über, nicht erst mit dem Halterwechsel bei der Zulassungsstelle, und er kann sie innerhalb eines Monats kündigen. Beim Fahrzeugwechsel wählst du für das neue Auto den Versicherer frei und nimmst deine SF-Klasse mit, für die Zulassung brauchst du eine eVB-Nummer. Abmelden ist dagegen keine Kündigung.
Schließt der Käufer eine eigene Versicherung ab und legt die Bestätigung bei der Zulassung vor, gilt dein alter Vertrag automatisch als gekündigt (§ 5a Abs. 2 PflVG). Melde den Verkauf dem Versicherer unverzüglich, sonst kann der Schutz unter Umständen entfallen (§ 97 VVG). Den Beitrag für den laufenden Zeitraum schuldet ihr beide, du und der Käufer. Kündigt der Käufer, zahlst ihn nur du. Kfz-Unfall- und Fahrerschutzversicherung gehen nicht über. Mehr unter Auto verkaufen: Übergabe und Versicherung.
Schreibst du ein Auto auf jemand anderen um, weil du es verkaufst oder verschenkst, auch innerhalb der Familie, gilt das für die Versicherung wie ein Verkauf (Veräußerung, § 95 VVG). Der neue Halter braucht für die Umschreibung eine eVB-Nummer (eVB-Nummer: wann du sie brauchst, Auto ummelden: Kosten, Frist und Unterlagen).
Meldest du dein Auto für mindestens zwei Wochen vorübergehend ab, wird der Vertrag nach den Musterbedingungen zur beitragsfreien Ruheversicherung. Wie lange sie läuft, legt jeder Versicherer selbst fest. Abmelden und wieder anmelden ist kein Weg zum Wechsel: Meldest du mit der Bestätigung eines anderen Versicherers wieder an, darf der alte seinen Vertrag fortsetzen (AKB H.1.8). Kündige deshalb auch den ruhenden Vertrag fristgerecht. Von selbst endet der Vertrag nur, wenn das Auto endgültig wegfällt, etwa durch Verschrottung (AKB G.8), oder wenn die Ruheversicherung ausläuft, ohne dass du wieder anmeldest (AKB H.1.7). Mehr unter Auto abmelden: was mit der Versicherung passiert.
Wie läuft der Wechsel der Kfz-Versicherung ab?
Den Wechsel der Kfz-Versicherung erledigst du in vier Schritten: Tarife vergleichen, den neuen Vertrag mit Beginn 1. Januar 2027 abschließen, den alten bis 30. November 2026 kündigen und im neuen Jahr die erste Rechnung prüfen. Abmelden musst du dein Auto nicht, der neue Versicherer meldet den Wechsel selbst elektronisch an die Zulassungsbehörde.
- Okt. Vorher: Unterlagen holen Versicherungsschein mit dem letzten Tag deines Versicherungsjahres, die letzte Beitragsrechnung mit deinen SF-Klassen und den Fahrzeugschein mit HSN und TSN (HSN und TSN finden).
- Nov. Schritt 1: Tarife vergleichen Achte auf gleiche Leistungen, nicht nur auf den Preis, und gib deine echte SF-Klasse und die Kilometer an. Anzeige Kfz-Tarife bei TARIFCHECK24 vergleichen*
- Nov. Schritt 2: Neuen Vertrag abschließen Beginn genau am 1. Januar 2027. Die Haftpflicht für einen Pkw gilt als angenommen, wenn der Versicherer nicht innerhalb von zwei Wochen ablehnt oder ein anderes Angebot macht. Die Kasko darf er ablehnen. Schließ so früh ab, dass die Annahme vor dem 23. November da ist, und kündige erst danach.
- 23.11. Schritt 3: Alten Vertrag kündigen Wirf den Brief mit einer Woche Puffer bis Montag, 23. November 2026, vor der letzten Leerung ein. Per E-Mail, wenn dein Vertrag die Textform erlaubt, bis zum 30. November während der Geschäftszeiten.
- 30.11. Stichtag Die Kündigung muss beim alten Versicherer angekommen sein. Kommt keine Eingangsbestätigung, frag nach, solange noch Zeit ist.
- 1.1. Neuer Schutz Der alte Vertrag endet am 31. Dezember um 24 Uhr, der neue beginnt am 1. Januar. Zahl den ersten Beitrag pünktlich, sonst kann der Schutz entfallen.
- Jan. Schritt 4: Erste Rechnung prüfen Stimmen SF-Klasse und Beginn? Ist die erste Rechnung höher als vereinbart, rät die Verbraucherzentrale: unter Vorbehalt voll zahlen.
Text zum Video zum Mitlesen
0:00 StichtagDu willst deine Kfz-Versicherung wechseln? Dann muss die Kündigung einen Monat vor Ende deines Versicherungsjahres bei deinem Versicherer sein. Endet es am 31. Dezember, ist das der 30. November.
0:13 Schritt 1: Ankommen zähltDabei zählt nicht, wann du sie abschickst, sondern wann sie ankommt. Schick sie also am besten eine Woche vorher los, als Brief mit Unterschrift.
0:21 Schritt 2: Erst neu, dann kündigenDie Reihenfolge: Erst schließt du den neuen Vertrag ab, mit Beginn am 1. Januar. Dann kündigst du den alten. So fährst du keinen Tag ohne Haftpflicht.
0:32 Schritt 3: SF-Klasse kommt mitDeine SF-Klasse nimmst du mit, der neue Versicherer fragt sie beim alten ab. Eine neue eVB-Nummer brauchst du dafür nicht.
0:40 Schritt 4: Anderes Vertragsende?Endet dein Versicherungsjahr an einem anderen Tag, etwa am 30. Juni, ist der Stichtag einen Monat vorher, also der 31. Mai. Das Vertragsende steht in deinem Versicherungsschein. Den Stichtag zeigt dir unser kostenloser Fristenrechner.
0:57 Stichtag verpasst?Stichtag verpasst? Steigt dein Beitrag, etwa wegen der Regionalklasse, hast du ab der Mitteilung einen Monat Zeit zum Kündigen. Rechner und Checkliste findest du auf carlumina.de.
Merke
Erst den neuen Vertrag abschließen und die Annahme abwarten, dann den alten kündigen. So fährst du keinen Tag ohne Haftpflicht.
Gibt es gar keine Haftpflicht mehr, meldet der Versicherer das der Zulassungsbehörde, und die muss das Auto unverzüglich außer Betrieb setzen (§ 51 FZV). Unfallopfern gegenüber haftet der alte Versicherer dann noch einen Monat nach seiner Meldung, aber nur bis zur Mindestsumme, und holt sich das Geld danach von dir zurück (§ 117 VVG). Fahren ohne Haftpflicht ist strafbar: Wer es absichtlich tut, dem drohen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Auch wer es fahrlässig tut, macht sich strafbar: bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe (§ 30 PflVG).
Gefällt dir der neue Vertrag doch nicht, widerrufst du ihn innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung in Textform, rechtzeitig abschicken reicht (§ 8 VVG). Die Frist beginnt erst, wenn du Versicherungsschein, Bedingungen, Informationen und Widerrufsbelehrung in Textform hast. Bei online geschlossenen Verträgen muss der Versicherer seit dem 19. Juni 2026 eine Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ anbieten. Nach einem Widerruf brauchst du ab dem Ende des alten Vertrags trotzdem eine andere Haftpflicht.
Brauchst du beim Wechsel eine neue eVB-Nummer?
Nein, für den reinen Wechsel der Kfz-Versicherung zum 1. Januar 2027 brauchst du keine eVB-Nummer und musst nicht zur Zulassungsstelle. Der neue Versicherer schickt die Versicherungsbestätigung elektronisch über eine Gemeinschaftsstelle der Versicherer an die Zulassungsbehörde, und die sagt dem alten Versicherer Bescheid. Eine eVB-Nummer brauchst du nur bei Zulassung, Halterwechsel oder Wiederzulassung nach der Abmeldung.
Geregelt ist das in § 49 Abs. 2 und § 50 FZV. Jede eVB-Nummer gilt nur für einen Vorgang. Mehr dazu: Wann du eine eVB-Nummer brauchst und wie lange sie gilt.
Kündigt der neue Versicherer die alte Versicherung für dich?
Der neue Versicherer kündigt deine alte Kfz-Versicherung nur, wenn du seinen Kündigungsservice nutzt: Manche Versicherer schicken die Kündigung beim Abschluss an deinen alten Versicherer, der sie bei Vertragsende 31. Dezember bis 30. November haben muss. Von selbst beendet ein neuer Vertrag den alten nicht, das gibt es nur beim Autokauf. Kurz vor dem Stichtag kündigst du besser selbst.
Kündigt niemand, hast du ab dem 1. Januar zwei Verträge für dasselbe Auto, eine sogenannte Mehrfachversicherung (§§ 78, 79 VVG). Nutzt du einen Kündigungsservice, lass dir vom alten Versicherer bestätigen, dass die Kündigung bei ihm angekommen ist.
Nimmst du deine SF-Klasse zum neuen Versicherer mit?
Ja, deine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) nimmst du beim Wechsel der Kfz-Versicherung zum 1. Januar 2027 mit: Der neue Versicherer fragt deinen Schadenverlauf elektronisch über das VWB-Verfahren beim alten Versicherer ab. Haftpflicht- und Vollkasko-Verlauf gehen dabei nur zusammen über. Auf Wunsch stellt dir der alte Versicherer innerhalb von 15 Tagen eine Bescheinigung über deinen Schadenverlauf in der Haftpflicht aus (§ 5c PflVG).
VWB steht für Versichererwechselbescheinigung. Damit die Abfrage klappt, muss im Antrag die alte Versicherungsschein-Nummer stimmen. Laut R+V ist eine falsche Nummer der häufigste Grund, warum sie scheitert.
Gemeldet wird nur dein tatsächlicher Schadenverlauf mit Beginn, Ende, Schäden und Unterbrechungen (AKB I.8). Rabattschutz und die meisten Sondereinstufungen gehen nicht mit. Dieselbe SF-Klasse kann beim neuen Versicherer außerdem einen anderen Beitragssatz haben, weil jeder seine Prozentsätze selbst festlegt: Wie viel Prozent deine SF-Klasse kostet.
Eine Pause von höchstens sechs Monaten schadet deiner SF-Klasse nach den Musterbedingungen nicht. Bei mehr als zwölf Monaten verlierst du je weiteres angefangenes Kalenderjahr ein schadenfreies Jahr, nach mehr als sieben Jahren ist der Verlauf weg. Viele Versicherer sind großzügiger (Was mit der SF-Klasse bei einer Pause passiert). Die Verbraucherzentrale rät, dir vom alten Versicherer schriftlich bestätigen zu lassen, welche SF-Klasse er meldet. Das schützt vor Überraschungen nach einem Rabattschutz oder einer internen Klasse.
Lohnt es sich, die Kfz-Versicherung zu wechseln?
Ein Wechsel der Kfz-Versicherung lohnt sich, wenn ein Tarif mit gleicher Leistung weniger kostet: Zum Jahresende 2025 sparten Wechsler laut einer Befragung von Sirius Campus im Schnitt 139 €. Mehr als 60 Prozent der Befragten fanden im Beitragsbrief eine Erhöhung. Zwischen teuren und günstigen Kfz-Tarifen liegen laut ADAC oft mehrere hundert Euro.
Die beste Zeit, die Kfz-Versicherung zu wechseln, ist Anfang bis Mitte November. Dann wirfst du die Kündigung als Brief rechtzeitig bis Montag, 23. November 2026, ein. Kommt die Mitteilung über eine Erhöhung erst später, hast du ab ihrem Zugang noch einen Monat für die Sonderkündigung.
Einen festen Termin für den Beitragsbrief gibt es nicht, laut BaFin kommt die Mitteilung über eine Erhöhung meist Ende November. Zum Jahresende 2025 wechselten nach der Befragung von Sirius Campus rund 1,7 Millionen Kfz-Verträge den Anbieter.
Wie viel du sparen kannst, hängt von Auto, Wohnort und SF-Klasse ab. Weniger lohnt sich ein Wechsel, wenn du Rabattschutz oder eine Sondereinstufung hast, denn beides geht meist nicht mit. Vergleiche außerdem Euro und nicht Prozente, weil deine SF-Klasse beim neuen Versicherer einen anderen Prozentsatz haben kann.

Worauf solltest du beim neuen Tarif achten?
Beim neuen Tarif vergleichst du zuerst die Leistungen und dann den Preis, denn die gesetzliche Mindestdeckung von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden ist nur die Untergrenze. Auf diese fünf Punkte kommt es an:
- Deckungssumme der Haftpflicht: Vorgeschrieben sind mindestens 7,5 Millionen € für Personenschäden, 1,3 Millionen € für Sachschäden und 50.000 € für reine Vermögensschäden. Vergleiche, wie weit ein Tarif darüber liegt.
- Selbstbeteiligung in Teil- und Vollkasko: höher heißt günstiger, im Schadenfall aber teurer.
- Grobe Fahrlässigkeit: Achte darauf, dass der Tarif auch dann voll zahlt. Bei neueren Autos zählt außerdem eine Neuwert- oder Kaufpreisentschädigung.
- Werkstattbindung und enger Fahrerkreis: günstiger, wenn das zu dir passt.
- Kilometer und SF-Klasse so angeben, wie sie wirklich sind. Woher du deine SF-Klasse kennst
Ob Teil- oder Vollkasko zu deinem Auto passt, steht auf unserer Seite Teilkasko oder Vollkasko.
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Worauf solltest du beim Wechsel der Kfz-Versicherung achten?
Beim Wechsel der Kfz-Versicherung solltest du vor allem auf sechs Fehler achten: Die Kündigung kommt nach dem 30. November an, der neue Vertrag beginnt nicht genau am 1. Januar, oder es ist nur die Haftpflicht gekündigt. Dazu kommen eine falsche alte Versicherungsschein-Nummer im Antrag, ein billigerer Tarif mit weniger Leistung und ein Schaden im Dezember, den du nicht einplanst.
- Fehler Zu spät angekommen Es zählt der Eingang. Kommt der Brief am 1. Dezember an, läuft dein Vertrag ein weiteres Jahr.
- Fehler Falscher Beginn Beginnt der neue Vertrag später, als der alte endet, fährst du ohne Haftpflicht, und das ist strafbar. Beginnt er früher, zahlst du doppelt.
- Fehler Nur einen Teil gekündigt Haftpflicht, Kasko und Schutzbrief sind eigene Verträge. Schreib „die gesamte Kfz-Versicherung“.
- Fehler Falsche Nummer im Antrag Mit einer falschen alten Versicherungsschein-Nummer kann die Abfrage deiner SF-Klasse scheitern.
- Fehler Billiger, aber weniger Schutz Ein niedriger Beitrag kann eine hohe Selbstbeteiligung oder fehlenden Schutz bei grober Fahrlässigkeit bedeuten.
- Fehler Schaden im Dezember Den zahlt der alte Versicherer, er meldet ihn aber an den neuen, und deine SF-Klasse kann sinken. Für welches Jahr er zählt, entscheidet der Tag der Schadenmeldung.
Checkliste: Kfz-Versicherung wechseln bis 30. November
Mit diesen neun Schritten kündigst du rechtzeitig bis zum 30. November 2026 und wechselst ohne Lücke:
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Häufige Fragen zum Wechsel der Kfz-Versicherung
Bis wann muss ich die Kfz-Versicherung 2026 kündigen, um zum 1. Januar 2027 zu wechseln?
Die Kündigung der Kfz-Versicherung muss für einen Wechsel zum 1. Januar 2027 spätestens am Montag, 30. November 2026, beim Versicherer ankommen. Endet dein Versicherungsjahr nicht am 31. Dezember, gilt dieselbe Kündigungsfrist von einem Monat vor dem Ablauf.
Zählt beim 30. November der Poststempel?
Nein, beim Stichtag 30. November zählt nicht der Poststempel, sondern der Eingang beim Versicherer (§ 130 BGB, AKB G.5). Ein Brief, den du erst am 30. November einwirfst, kommt zu spät. Wirf ihn bis Montag, 23. November 2026, ein.
Kann ich die Kfz-Versicherung wechseln, ohne mein Auto abzumelden?
Ja, die Kfz-Versicherung wechselst du, ohne das Auto abzumelden, es bleibt zugelassen. Der neue Versicherer meldet die Versicherungsbestätigung elektronisch an die Zulassungsbehörde (§ 49 FZV). Eine vorübergehende Abmeldung würde den alten Vertrag nicht beenden, er würde zur Ruheversicherung.
Brauche ich für den Wechsel eine eVB-Nummer?
Nein, für den reinen Wechsel des Versicherers brauchst du keine eVB-Nummer. Die brauchst du nur, wenn du ein Auto zulässt, auf einen neuen Halter umschreibst oder nach der Abmeldung wieder zulässt.
Kann ich die Kfz-Versicherung jederzeit kündigen?
Nein, jederzeit kündigen kannst du die Kfz-Versicherung nicht. Ordentlich geht es nur zum Ende des Versicherungsjahres mit einem Monat Kündigungsfrist, mitten im Jahr nur mit einem Sonderkündigungsrecht, etwa nach einem Schaden oder dem Kauf eines Autos. Nach einer Beitragserhöhung darfst du auch nach dem 30. November kündigen, der Vertrag endet dann meist zum neuen Versicherungsjahr.
Was kostet ein Wechsel der Kfz-Versicherung?
Der Wechsel der Kfz-Versicherung selbst ist kostenlos, und zur Zulassungsstelle musst du dafür nicht. Endet ein Vertrag durch eine Sonderkündigung vor Ablauf, zahlst du nur den Beitrag bis zum Ende des Schutzes (§ 39 VVG, AKB G.6).
Was passiert mit meiner SF-Klasse beim Wechsel?
Deine SF-Klasse nimmst du beim Wechsel mit: Der neue Versicherer fragt deinen Schadenverlauf über das VWB-Verfahren beim alten ab, Haftpflicht und Vollkasko gemeinsam. Rabattschutz und die meisten Sondereinstufungen gehen dabei nicht mit.
Fällt der Stichtag auf ein Wochenende, habe ich dann bis Montag Zeit?
Nein, fällt der Stichtag auf ein Wochenende, verlass dich nicht auf den Montag danach. 2026 spielt das keine Rolle, weil der 30. November ein Montag ist. Bei einem anderen Vertragsende sorg dafür, dass die Kündigung schon am Freitag davor ankommt. Der BGH hat 2005 entschieden, dass sich Kündigungsfristen nicht auf den nächsten Werktag verschieben (III ZR 172/04), ein Urteil speziell zur Kfz-Versicherung ist uns nicht bekannt.
Kann ich die Kfz-Versicherung per E-Mail kündigen?
Per E-Mail kannst du die Kfz-Versicherung bei Verträgen ab dem 1. Oktober 2016 meist kündigen, denn seitdem dürfen die Versicherungsbedingungen keine strengere Form als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB). Am sichersten bleibt ein unterschriebener Brief.
Kann der neue Versicherer mich ablehnen?
Ja, die Teil- und Vollkasko darf der neue Versicherer ablehnen, die Kfz-Haftpflicht für einen Pkw nur in engen Ausnahmen (§ 5 PflVG). Lehnt er den Antrag nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich ab und macht dir kein abweichendes Angebot, gilt die Haftpflicht als angenommen. Kündige den alten Vertrag deshalb erst, wenn der neue angenommen ist.
Kündige ich die Kfz-Versicherung zum 31.12. oder zum 1.1.?
Du kündigst die Kfz-Versicherung zum 31.12.2026, wenn dein Versicherungsjahr am 31. Dezember endet, denn das ist der letzte Tag des Vertrags. Der 1. Januar ist schon die Hauptfälligkeit, also der erste Tag des neuen Versicherungsjahres.
Kündigt der neue Versicherer für mich?
Der neue Versicherer kündigt nur dann für dich, wenn du seinen Kündigungsservice nutzt. Manche schicken die Kündigung schon beim Abschluss ab. Von selbst beendet ein neuer Vertrag den alten nicht, das gibt es nur beim Autokauf. Kurz vor dem 30. November kündigst du besser selbst.
Muss der Versicherer die Kündigung bestätigen?
Nein, der Versicherer muss die Kündigung laut BaFin nicht bestätigen. Die Kündigung wirkt mit dem Eingang. Bitte ihn trotzdem um eine Eingangsbestätigung und heb sie auf. Kommt keine, frag nach, solange die Frist noch läuft.
Bis wann muss ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Nach einer Beitragserhöhung wegen Typklasse, Regionalklasse oder Tarif kündigst du innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung (§ 40 VVG). Kommt sie am 20. November 2026 an, endet die Frist am Sonntag, 20. Dezember. Sorg also dafür, dass die Kündigung bis Freitag, 18. Dezember, da ist.
Wie komme ich am besten aus meiner Kfz-Versicherung raus?
Am einfachsten kommst du aus der Kfz-Versicherung raus, wenn du sie zum Ende des Versicherungsjahres kündigst, bei vielen Verträgen bis 30. November. Schließ vorher den neuen Vertrag ab, denn ohne Haftpflicht darfst du nicht fahren. Früher geht es nur mit einer Sonderkündigung, zum Beispiel nach einem Schaden, oder wenn du das Auto verkaufst oder es endgültig wegfällt.
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